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kaufen. Mir liegt z. B. ein vollständiges Verzeichnis der äuteurs eelebres von E. Flammarion in Paris (60 eini. ord.) vor, von denen eine Mailänder Firma 100 Bände für 20 I. an bietet. Solange sich die Preisdrückerei auf inländische Werke be schränkte, hatte der Auchbuchhändler von der Straße, der vom eigentlichen Buchhandel gar nichts versteht, vollkommen recht: er handelte im Rahmen des Autorengesetzes, das ihm einen sehr weiten Spielraum gewährte, und niemand vermochte ihm dareinzureden. Seine literarischen Kenntnisse, seine buchhänd lerische Schulung hoben ihn nicht über das Niveau eines ge wöhnlichen Verkäufers von bedrucktem Papier. Das übel ist tief eingefressen und wird für den Sortimenter noch fühlbarer, wenn solche Gelegenheits-Buchhändler jetzt auch zu den auslän dischen Verlagsartikeln greifen. Heute kündigt man die Luteurs celsdres mit 6l?/z 7» Rabatt an; morgen kann die Reihe an den nicht mehr »zugkräftigen« 95 omi.-Roman kommen; die Volks- bibliotheken bereichern ihr Lager mit solchen Werken, und in ländische Verleger und Sortimenter können zusehen. Könnte sich da nicht der Buchhändler-Verband endlich einmal energisch aufrafsen und einem solchen für Italien beschämenden Zustand den Garaus machen? Ein italienisches Sprichwort besagt, daß jedes Spiel sehr schön ist, wenn es nicht lange dauert. Das Spiel der Preisdrückerei währt aber schon lange Zeit, und es wäre höchste Zeit, es einmal einzudämmen. Vrrveant oon- sulos! Eine Türmer Firma ist Eigentümerin des übersetzungsrech tes der Darwinschen Werke. Nun hat eine Mailänder Firma zwei Werke dieses Schriftstellers unter dem Schutze des Urheberrechts gesetzes nachgedruckt und zu sehr crmäßigtenPreisen in denHandel gebracht. Auf dem Umschlag kommen die Namen der ersten Über setzer beider Werke vor. Da entsteht die Frage: Kann der Ver leger — vorausgesetzt, daß für den Nachdruck entsprechende Unter handlungen zwischen Verleger und gesetzlich berechtigtem Nach drucke! gepflogen worden sind --- auch den Namen des Über setzers mit dem Kauf abtreten? Oder: falls der gesetzlich be rechtigte Nachdrucker eines in die zweite Schutzperiode fallenden Werkes mit dem Verleger des Originalwerkes gar keine Unter handlungen geführt, sondern ihn nur verständigt hat, daß er dieses oder jenes Werk im Sinne des Urheberrcchlsgesetzes Nach drucken wolle, — darf der Nachdrucke! die Namen der ersten Übersetzer der betreffenden Werke auch auf dem gesetzlich gestatte ten Nachdruck ansühren? Wenn ich zur Abgabe eines Gutachtens darüber angegangen würde, so müßte ich verneinend antworten, weil das Originalwerk nur für den Originalverleger, nicht aber für den Nachdrucker übersetzt worden ist. Wäre ich der Über setzer, so würde ich gewiß Einspruch gegen den Nachdruck erheben und damit eine Frage anschneiden, die die Urheberrechts-Gesetz gebung interessieren und von grundlegender Bedeutung für sie werden müßte. Die Praxis hat ergeben, daß die Nachfolger und Erben eines verstorbenen Verlegers ein ihm verkauftes Werk ohne Zustimmung des Urhebers nicht Neudrucken dürfen. Derselbe Grundsatz muß, meiner Ansicht nach, auch für den Übersetzer gel ten,- der ja sozusagen in der betreffenden fremden Sprache als der Autor angesehen werden mutz. Der Volksbibliotheken-Verband kann auf einen erfreulichen Zuwachs in seinem fünfjährigen Bestehen zurückblicken. Im Jahre 1909 fing er mit 221 Verbündeten Bibliotheken an, die 1910 aus 371, im Jahre 1911 auf 759, 1912 auf 809 und im abgelaufe nen Jahr auf 1052 gestiegen sind. Auf solch ein Ergebnis war die Leitung nicht vorbereitet, und sie ist stolz darauf. Mit dem Zuwachs der Bibliotheken stieg auch die Nachfrage nach Lesestoff, und solgende Zahlen über die Anschaffungen geben einen klaren Blick über das zutage getretene Lesebedürfnis. Im Jahre 1912 kaufte der Verband ungefähr 56 000 neue Bände im Werte von 91000 I. ord., die ihm rund gerechnet 58 000 I. netto gekostet haben. Im Jahre 1913 erwarb der Verband 60 000 neue Bände zum Ordinärpreis von 100 000 i. oder 61000 1. netto. Damit sind dem Sortiment 39 000 i. entgangen, denn es ist schwer lich anzunehmen, daß es bei einem Durchschnittsrabatt von 25—30 7« so — freigebig gewesen wäre, 39 7° zu gewähren. Vom 8l4 Standpunkt der Volksbildung aus kann man die Sache als eine erfreuliche Konjunktur auffassen. Dein Sortimentsbuchhandel erwächst durch diesen Fortschritt aber nur Schaden, und es kann nicht geleugnet werden, daß für den Sorti menter sehr harte Zeiten hereingebrochen sind. Um sich vor dem Unheil zu retten, hat das Sortiment zu den verschieden artigsten Ncbenartikeln gegriffen: es verkauft Musikalien, Notcn- papier, Briefpapier, Kanzleigegenstände usw., worin die Konkur renz nicht allzu fühlbar ist, und sucht sich auf diese Weise über Wasser zu halten. Unfern Volksschülern will man jetzt eine gewisse ästhetische Bil dung verschaffen und in ihrem Gemüt den Sinn und die Liebe zum Bücherlcsen erwecken. Hierbei nahm mau das rassenverwandte Frankreich zum Beispiel und macht gegenwärtig dafür Pro paganda, die Umschläge der Schreibhefte nicht mehr aus glattem Pappdeckel herzustellen, sondern mit Porträts berühmter Männer, mit Bildern aus der Nationalgeschichte älterer und neuerer Zeit, mit nach der Natur photographierten Tierbil? dein usw. zu zieren. Die inneren Umschlagseiten sollen mit kur zen moralischen Erzählungen bedruckt werden. Es ist bekannt, wie anregend das Bild auf das Gemüt des jungen Schülers wirkt. Eine Darstellung der Gewinnung und Bearbeitung des Eisens, der Kohle, des Glases usw. durch wenige farbige Bilder, wird von ihm beachtet und mit Neugierde verfolgt. Seine Kenntnisse erfahren durch eine kurze Erklärung eine Bereicherung — wenn auch nur in geringem Maße —, und so wird er in gewissem Grade vorbereitet auf das, was er später eingehend studieren wird. In Frankreich sind Schreibhefte mit derartigen Bildern seit Jahren eingeführt; es besteht dort eine eigne Industrie zur Her- stellung dieser Hefte. Nun will man die Sache auch in Italien versuchen, und da wir über gutgeschulte lithographische und Druck- Anstalten verfügen, so hofft man in den maßgebenden Kreisen, daß die Neuerung sich recht bald zum Nutzen der allgemeinen Bildung unserer Volksschulbesucher bewähren wird. Prof. Cesare Bertolini hat den zweiten Band desLppuuti ckicknttiei äol cliritto roman» herausgegeben (Union DipoA. Läitr. Dorinoss; I. 6.—). In diesem als zweite Serie be- zeichneten Band behandelter den Zivilprozeß mit einer Sachkennt nis, die ihn als einen hervorragenden Juristen kennzeichnet. Die Hauptstücke über die Prozedur in juckioio, über die Aus führung der Urteile und deren Rechtsmittel sind nicht nur aus der reinen Theorie, sondern auch aus der Praxis geschöpft. Ein jeder kann sich auf die Ansichten des Autors stützen und die Zivilpro zeßordnung, soweit sie auf das römische Recht zurückgeht, mit Nutzen studieren. Fast jede Seite ist mit zahlreichen An merkungen versehen, ein Zeichen, daß der Autor das Thema vor erst gründlich und praktisch durchstudiert hat. Die Firma E. Loescher L Co. in Rom gibt eine zweite, ver besserte Ausgabe von G. Bobbio, I'rL tipi o ooxi« (1.3.—) heraus. Aus dem Titel der ersten Ausgabe konnte man sich nicht klar werden, was eigentlich das Buch enthielt; jetzt weiß man, daß es von Autoren, Verlegern, Buchdruckern und deren Kund schaft handelt. Äußerst interessant ist die Beschreibung des Buchdruckerlebens, das manchem so beneidenswert vorkommt. Der Autor hat aber die Sache von allen Seiten studiert und schildert sie so, daß mancher Leser den Schluß ziehen wird, daß jedes Gewerbe auf dieser Welt auch seine Schattenseiten hat. Das Buch ist eine lebendige Beschreibung der Zustände im Druckergewerbe und zeigt, wie der Drucker, der nach landläufiger Ansicht im Golde schwimmt, sich aus Geldnöten vergeblich heraus zuwinden versucht, wie ihn die Autoren Om Vorschüsse angehen und wie er endlich seine Arbeiter auf den Wochenlohn warten lassen muß. Im großen und ganzen schildert es also nur das Elend des Buchdrucker- und Verlegerlebens, stellenweise ist es aber mit köstlichem Humor gewürzt. Von vielen Dingen fällt hier der Schleier, so daß man das Buch mit Nutzen und Vergnü gen liest. Die italienische Gesellschaft für die Erforschung Libyens hat dem Mitgliede des Herrenhauses Leop. Franchetti die Auf-