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10454 Nichtamtlicher Teil, 263, 11, November ISOL. hat. In dem vorliegenden Falle aber ist die Höhe der vom Beklagten dem Autor belasteten Auf wendungen eine entschieden unangemessene. Selbst wenn der Beklagte die Aufwendung dieser Kosten seiner Auffassung nach für angemessen hielt, war es seine unbedingte Pflicht, sich der Genehmigung des Autors, dessen Gewinn durch diese außergewöhnlichen Unkosten überhaupt in Frage gestellt wurde, im voraus ausdrücklich zu versichern. Diese Pflicht war hier um so zwingender, als der Verleger erst den Autor veranlaßt hat, an Stelle eines festen Honorars den Anteil des später sich ergebenden Reingewinns anzunehmen. Von dem Königlichen Amtsgericht I in Berlin wurde ein Gutachten über folgende Fragen erbeten: !, Kann die Kündigung eines Kommissionsverirags nur znm Schluß eines Geschäftsjahres erfolgen, und kann daher ein Kommissionär bei Aufhebung des Vertrags ohne Kündigung seitens des Kommittenten Ersatz des entgangenen Gewinns verlangen? 2, Kann ein Kommissionär, der sich nach jahrelanger Geschäftsverbindung Pakeiadressen mit der Adresse des Kommittenten hat drucken lassen, bei plötzlicher Aufhebung des Kommissionsvertrags Ersatz für die Adressen verlangen? Der Hauptausschuß hat diese Fragen wie folgt be antwortet: Zul, Ein Brauch, daß die Kündigung eines buchhändleri schen Kommissionsvertrags nur zum Schluß eines Kalenderjahres erfolgen kann, besteht nicht. Es kann daher ein Kommissionär bei Aushebung des Vertrags ohne Kündigung seitens des Kommittenten einen Ersatz des entgangenen Gewinns nicht verlangen. Die buchhändlerische Verkehrsordnung schreibt nur vor, daß ein Kommissionswechsel erst vollzogen werden darf, nachdem der Ausgleich der Verbindlichkeiten des Kommittenten gegenüber dem bisherigen Kommis sionär erfolgt und Sicherheit für Abrechnung und Ausgleichung des Kontos geleistet worden ist. Zu 2, Der Kommissionär kann Ersatz für die von ihm im Druck hergestellten Paketadressen mit der Adresse des Kommittenten bei plötzlicher Aushebung des Kommissionsvertrages nicht verlangen, da er die Adressen nur zu seiner eignen Bequemlichkeit, nicht im ^Interesse des Kommittenten hat Herstellen lassen. Für die Ältesten der Kaufmannschaft von Berlin wurde um Beantwortung folgender Frage gebeten: Besteht im Verkehr mit periodisch erscheinenden Druckschriften, sofern die Blätter durch den Buch handel bezogen werden, ein Geschästsgebrauch, daß der Buchhändler, falls das Abonnement bei Beginn eines neuen Jahrgangs nicht abbestellt wird, dem bisherigen Abonnenten die Druckschrift weiter zu sendet und das Abonnement als stillschweigend weiter verlängert gilt, wenn der Empfänger nicht alsbald nach Empfang der ersten Nummer des neuen Jahr gangs dem Buchhändler mitieilt, daß er das Abonne ment nicht forisetzen will? Die Antwort des Hauptausschusses lautete: Es ist im Buchhandel anerkannter Gebrauch, periodisch erscheinende Druckschriften bei Ablauf eines Jahrgangs oder Bandes unaufgefordert weiter- zulieferu, falls nicht vorher oder bei Empfang des ersten Heftes des neuen Jahrgangs oder Bandes ausdrücklich eine Abbestellung des bisherigen Be ziehers erfolgt ist. Die von uns für das Winterhalbjahr 1964/05 ein gerichteten buchhändlerischen Lehrkurse haben am 24. März d, I, ihr Ende erreicht. Leider können wir Ihnen über den Ausgang und Erfolg dieses Unternehmens Günstiges nicht berichten. War schon die Beteiligung an sich verhältnismäßig gering (es kamen durchschnittlich auf jeden Kursus etwa 20 Teilnehmer), so ließ der Besuch nach Ablauf der Weihnachtspause so sehr nach, daß kaum die Hälfte der ursprünglich angemeldeten Zuhörer (bei dem Kursus über Gesetzeskuude waren cs nur noch vier) bis zu Ende ausgehalien und wirklichen Nutzen von der mit vieler Arbeit und beträchtlichen Kosten ins Leben gerufenen Ver anstaltung gehabt hat. Bei einer verhältnismäßig großen Zahl von Teilnehmern wurde Stellenwechsel nach außerhalb als Grund des Fortbleibens festgestellt; bei den meisten wird es Interesselosigkeit und Mangel an ernstem Trieb zur Fort bildung gewesen sein. So sehr wir dieses unerfreuliche Ergebnis bedauert haben, so haben wir doch auch für das vergangene Sommer semester noch einmal den Versuch mit nur zwei Lehrkursen über »Deutsche Literaturgeschichte» und »Die Buchführung des Buchhändlers» gemacht. Auf unfern Aufruf vom 8. April gingen überhaupt nur 8 Anmeldungen ein, so daß wir von der Durchführung des Planes von vornherein Abstand nehmen mußten. Damit Hai der Vorstand den Mut zu weitern Schritten aus dieser Bahn fast verloren. Er hat sich davon überzeugen müssen, daß die jungen Berufsgenossen in Berlin — aus welchen Gründen immer — für eine frei willige ernste Arbeit zu ihrer Fortbildung nicht zu haben sind, und so schmerzlich diese Erkenntnis ist, so bestätigt sie doch nur die Erfahrung, die hier bei allen derartigen Ver suchen bisher gemacht worden ist. Erwägungen darüber, ob nach Weihnachten auf andrer Grundlage noch einmal vorgegangen werden soll, schweben noch innerhalb des Vor standes. Als im Anfang dieses Jahres nach dem Berliner Orts statut vom 2, Dezember >904 für alle männlichen im Alter von 14 bis 17 Jahren stehenden Arbeiter auch der kauf männischen Betriebe der Besuch von Fortbildungsschulen obligatorisch gemacht wurde, versuchte der Vorstand der Kor poration, für die im Berliner Buchhandel beschäftigten Lehr linge im Alter von 14 Jahren (nur diese kamen für das Jahr 1905 in Betracht, da sich der dreijährige Kursus der Pflichifortbildnngsschule fortschreitend innerhalb der nächsten drei Jahre ausgestaltet) eine Buchhändler-Fachschule ein zurichten, die in Verbindung mit den von der Korporation der Kaufmannschaft von Berlin unterhaltenen kaufmännischen Fortbildungsschulen gebracht werden sollte. Auf unsere am 7. März d I. an ca. 1000 buchhändlerische und dem Buch handel nahestehende Firmen ergangene Umfrage sind 63 Ant worten eingegangen. Von ihnen berichteten 42, daß in den betreffenden Geschäften Lehrlinge überhaupt nicht vorhanden find; 9 meldeten Lehrlinge im Alter von 15 und mehr Jahren oder weibliche Angestellte an, die dem Fortbildungszwange nicht unterlagen, und es blieben nur 12 Firmen mit 13 Lehrlingen, die uns für unsre Fachschule zur Verfügung gestanden hätten. Da diese Geschäfte über ganz Berlin zerstreut sind, so erschien es dem Vorstande von vornherein ausgeschlossen, daß man diese jungen Leute in einer Schule vereinigen könne; für zwei war die Zahl aber zu gering, und so mußte auch dieser Plan aufgegeben werden. Bei all diesen Versuchen haben wir von der Korporation der Kaufmannschaft in Berlin und den mit der Leitung der kaufmännischen Fortbildungsschulen betrauten Herren die bereiteste Förderung erfahren, wofür wir auch an dieser Stelle unfern verbindlichsten Dank aussprechen.