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Sinne dieser Ordnung und des gesunden Menschenverstands angesehen werden kann. Es begründet dabei keinen Unterschied, ob die hier in Betracht kommenden Firmen dem Börsenverein angeschlossen sind oder nicht, da ja seine Gesetzgebung nicht nur Geltung in den Kreisen der Mitglieder beansprucht, son> dern ganz allgemein als buchhändlerisches Recht angesprochcn werden soll. Auf den Mangel an Bestimmungen über die tatsächliche und rechtliche Stellung der Wiederverkäufer in den Satzungen und der Verkehrsordnung haben wir schon in dem Artikel in Rr. 167 des Bbl. hingewiesen. Der Begriff des Wieder verkäufers ist weder in den Satzungen noch in den Ordnungen festgelegt, und auch die Regelung des Verkehrs mit den Wieder verkäufern ist im großen und ganzen in der Verkehrs- und Verkaufsordnung unberücksichtigt geblieben. Während früher die Voraussetzung für die Rechtsverbindlichkeit der Ordnungen ihre schriftliche Anerkennung durch die Nichtmitglieder war, bedarf es heute, wo ihr Geltungsbereich auf »alle Buchhänd ler« ausgedehnt worden ist, keiner Frage, daß ihre Verletzung durch Nichtmitglieder den Vorstand zu demselben Vorgehen wie bei Verletzungen durch Mitglieder berechtigt. Dagegen hat es an einer authentischen Interpretation des Begriffs Wieder verkäufer bisher gefehlt. Da für eine Reihe Verleger, namentlich solche populärer Literatur, der Wiederverkäufer oft eine bedeu tungsvollere Rolle spielt, als derSortimenter, so hat bisher jeder den Begriff auf feine Weise und mit Rücksicht auf seine Be ziehungen zu ihm ausgelegt. Diese Beziehungen sind oft derart, daß selbst sogenannte gemischte Verlage, solche also, in denen keine bestimmte Richtung zum Ausdruck kommt, die Hälfte ihres Umsatzes auf die direkten oder indirekten Bezüge der Wiederverkäufer zurückführen können, während andererseits wissenschaftliche Verleger nicht das geringste Interesse an deren Existenz haben, ja sie im Gegenteil nicht nur als über flüssig, sondern auch als schädlich ansehen, weil dem Sorti ment durch die Entziehung der Brotartikel mit ihren hohen Rabattsätzen die Möglichkeit dauernder Verwendung für wissen schaftliche Literatur genommen wird. Auch vom Standpunkt des Sortiments betrachtet, wird man nicht in allen Fällen von einer Schädigung reden können, vielmehr bei objektiver Prüfung der Verhältnisse zugeben müssen, daß eine Reihe von Kunden der Wiederverkäufer für das Sortiment ebensowenig in Betracht kommt wie eine große Zahl der von ihnen ge führten, vom Sortiment mit Mißtrauen aufgenommenen, öfter sogar abgelehnten Artikel. Ebenso unterliegt es keinem Zwei fel, daß die Anteilnahme vieler Wiederverkäufer am Zeit schristenvertriebe eine weit erheblichere ist als die des Sortimenters, besonders soweit die populäre Gattung in Frage kommt, die dieser meist links liegen läßt, sei es, daß er sich nicht damit befassen will oder mangels entsprechender Organisation nicht damit befassen kann. Zu einer ernsten Gefahr für das Sortiment wird der Wiederverkäufer erst da, wo er erntet, ohne gesät zu haben. Schon diese Andeutungen werden genügen, um einerseits die Wichtigkeit der Wiederverkäufer für einen Teil des Ver lags, andererseits die Notwendigkeit einer Ordnung der Ver hältnisse darzutun, und es ist vielleicht von Interesse, an der Hand der jetzt geltenden Verkaufsbestimmungen der Kreis- und Ortsvereine einmal festzustellen, wie sich diese mit der Frage abfinden. Die nachstehende Tabelle gibt alle Bestim mungen über die Stellung und Behandlung der Wiedervcr- käufer wieder, also auch diejenigen, die aus der Verkaufs- ordnung übernommen wurden und zum Teil nur mittelbar auf die Frage Bezug haben. Badisch - Pfälzischer Buchhändler - Verband. Bayerischer Buchhändler - Verein. Gewerbsmäßige» Wicdernerkäufcrn darf Rabatt gewährt werden, vorausgesetzt, daß sie sich zur Einhaltung derVerkaufS - ordnung des Börsenvereins und der B c r k a u s s b c st t m - m nngc » des Bayerischen Bnchhändlervercins unbedingt schriftlich verpflichten. Die an den Münchener Mittelschulen eingcfiihrten Lehrbücher dürfen an nichtbnchhändlerifchc Wiederverkäufer überhaupt nicht geliefert werden, ausgenommen hiervon sind die Leiter von Lehr anstalten oder Lehrer von Privatanstaltcn, die Schnlbüchcr in Par tien bezieheni diesen darf für solche Bezüge eine Vermittlungs gebühr, deren Höhe alljährlich vor Beginn des Schuljahres in einer Vercinsvcrsammlnng der betreffenden Ortsvercinigungen sestgc- stellt wirb, eingeräumt werden, wenn die Abnehmer sich verpflich ten, die Bücher an ihre Schüler nur znm Ladenpreise oder unent geltlich abzugeben. Vereinigung der Berliner Mitglieder des Biirscnvercins. Buchhändlcrvcreiu der Provinz Brandenburg. Konsumvereine nnd andere »ichtbnchhändlcrifche Genossen schaften sind nicht als Wiederverkäufer anzusehcn, sondern unter liegen den Bestimmungen über das ortsübliche Skonto für Privat- knnden. Verein Dresdner Buchhändler. Im Verkehr mit gewerbsmäßigen Wiederverkäusern ist die Höhe des Rabatts einer Beschränkung nicht unterworfen: der an Wiederverkäufer Liefernde ist jedoch für die Einhaltung der Laden preise seiten? der Wiederverkäufer verantwortlich. Konsumvereine, Beamtenvercinc und andere nichtbuchhändlc- rischc Genossenschaften sind nicht als Wiederverkäufer zu be trachten. Elsaß - Lothringischer Buchhändler - Verein. Rur an Mitglieder des Elsaß-Lothringischen Buchhändler-Ver eins wird von seiten der Verleger-Mitglieder mit vollem Rabatt geliefert — allen übrigen mit Kürzung des Rabatts um mindestens 5"/o. Ausgenommen hiervon sind Schulbücher. Die Verleger- Mitglieder verpflichten sich überdies, nur an diejenigen Wiederverkäufer in Elsaß-Loth ringen zu liefern, welche durch ihre Unter schrift die Verkaufsbestimmungen des Elsaß- Lothringischen Buchhändler-Vereins anerken nen. Lehrer sind nicht als Wiederverkäufer anzusehcn, ebenso wenig Warenhäuser, soweit sic nicht die Satzungen des Börsen- vereins, die Verkaufsbestimmungen der Orts- und KreiSvcrcine nnd die Bestimmungen der Nestbnchhandcis-Ordnnng liRcd.s an erkannt haben, ferner Konsumvereine, Bazare und andere nicht- bnchhändlerischc Genossenschaften. Alle diese unterliegen de» Be stimmungen über den Rabatt für Privatkunde». Verein der Buchhändler iu shranksurt a. M. An gewerbsmäßige Wiederverkäufer ist ein höherer Rabatt zulässig, doch sollte derselbe beim direkten Bezug vom Verlag nicht die Höhe des vollen Bnchhändlcr-NabattS er reichen. An alle Wiederverkäufer ist nur unter der Bedingung zu liefern, daß sie ihrerseits die Verkanssbestimmungcn der Vereins- Mitglieder cinhalten. Im übrigen bleibt der Verkehr mit Wiederverkäusern be sonderer Vereinbarung überlassen. Konsumvereine find nicht als Wiederverkäufer anzusehcn. Hamburg - Altona» Buchhändler - Verein. Für die Lieferung an Nichtmitgliedcr gelten die Bestimmungen der Wicdcrvcrkäuferliste.*) Der Ausschuß für die Bearbeitung der Wiedcrvcrkäuferlistc besteht aus drei Mitgliedern, die von der ordentlichen Haupt versammlung aus ei» siahr zu wählen sind. Wiederwahl ist zulässig. Dem Ausschuß muß et» Vorstandsmitglied als Vor sitzender angehören. Bewerbungen zur Aufnahme in die Wtcder- verkäuferliste sind an den Vorsitzenden des Vereins zu richten,