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Rebensaft in Jmp.-Folio. (Preis 18 Thlr.) Düsseldorf, Michels, sowie die gleichfalls von demselben eingesandten 4 Blatt: Musi- cirende Kinder. Kartenspieler. Ein prächtiges Aquarell in Goldrahmcn. Preis 17 Thlr. Wien, E. Holzel. DasJllustrirtc Kräuterbuch. Aquarelle von Ad. Schrödter. 24 Blatt gr. 4. (Preis 11 Thlr.) Bremen, Müller, lag nun vollständig in ge schmackvoller Mappe vor. Aus gleichem Verlage: Licbeslebcn in Chromolithographien, bildet einen prächtigen Folioband. (Preis 12 Thlr.) Die von E. Schölkopf in Stuttgart ausgestellten Far bendrucke nach Aquarellen in gr. 4. (Preis desBlattcs iThlr.) fanden durch die lebhafte, schöne Ausführung allseitigen Anklang. Diese Blätter eignen sich besonders zu Prämien und werden je nach dem Partiebezug sehr billig geliefert. Gleicher Anerkennung hatten sich die von Winckelmann L Söhne in Berlin ausgestellten Proben in demselben Genre zu erfreuen, besonders die in Pastellmanier aus- geführtcn höchst ansprechenden Portraits. Preußens Heer. Seine Laufbahn in historischer Skizze entrollt von Georg Hiltl. Seine heutige Uniformirung und Bewaffnung gezeichnet von F. Schindler. 1. Lsg. Jmp.-Folio. (Preis 5 Thlr.) Berlin, R. Lesser. Ein mit besonderer Sorgfalt aus geführtes Prachtwerk, welches aus 50 lithographirten und mit der Hand colorirten Tafeln bestehen wird: Album von Wien von Alt. Quer Folio. (Preis ION Thlr.) Wien, Hölzcl, bringt die neuen Prachtbauten der k. Residenz in sauber ausgeführten Aqua rellen zur Anschauung. (Schluß folgt.) Zur Frage von den sogen. Pflichtexemplaren. I. Von Herrn O. Bertram in Halle wurde unterm 30. Juni das nachstehende Circular ausgegcben: Sehr geehrter Herr College! Der beklagenswerthe Ausgang, welchen die seit Jahren erörterte Frage der sogenannten Pflichtexemplare bei der Debatte über das Prcßgesetz innerhalb des Deutschen Reichstages ge nommen hat, darf uns nicht vor weiteren Schritten zurückschrecken, welche geeignet sind, uns von dieser lästigen und unzweifelhaft den Be stimmungen des Gcmerbegesetzcs zuwidcrlaufenden Steuer zu befreien. Unsere Gegner, an ihrer Spitze eine Anzahl preußischer llniver- sitätsprosessoren, haben es nicht vermocht, irgend einen gesetzlichen Boden für die Forterhebung der Steuer zu finden, denn sie haben als Vertreter gelehrter Corporationen nur Nützlichkeitsgründe, wenn auch auf Unkosten des Verlagshandels, für dieselben anzuführen gewußt. Einerseits, so meinen sie, sei der Staat nicht in der Lage, seine Bibliotheken dem Bedürfnisse der Universitäten entsprechend zu dotiren, wenn er nicht aus die Beihilfe des Buchhandels mehr rechnen könne, anderntheils seien die Bibliothekare nicht im Stande, beim Ankauf immer die richtige Auswahl zu treffen, da ganze Discipline», denen jeweilig die herrschenden Ansichten in der Wissenschaft mißgünstig seien, nur da durch dem Untergänge und der Vergessenheit entrissen werden könnten, daß der Verlagsbuchhandel genöthigt sei, seine Gesammtproduction ohne Auswahl den Bibliotheken gratis zur Verfügung zu stellen. Wir denken nicht so schlecht von den Hilssmiltcln des Staates, als daß er nicht eine Summe von 9—10,000 Thalern — soviel wird etwa das betragen, was die preußischen Bibliotheken von preußischen Verlegern kaufen müßten — mehr ausbringen könnte wie bisher, und wir denken viel zu gut von der Urtheilssähigkeit der preußischen Universitätsbibliothekare, als daß sie sich solcher Unterlassungssünden schuldig machen könnten, wie sie die Bonner Professoren bei ihren College» für wahrscheinlich halten. Wie es scheint, hat der Reichstag die Angelegenheit, welche für ihn von untergeordnetem Interesse war, keiner genaueren Prüfung unterziehen und vielleicht auch, unter den« Druck einer gewissen Ermüdung, das Ordnen dieser Materie den Landcsgesetzgebungen überlassen wollen. Wenigstens ist die geringe Majorität, mit welcher das bekannte Reichenspcrger sche Amendement fiel, ein vollgültiges Zeugniß dafür, daß man prinzipiell keinen Werth auf die Forterhebung der »ur unser Gewerbe ganz allein belastenden Abgabe legte. Es tritt aber deshalb an uns die Pflicht heran, mit unserer For derung an diejenigen Instanzen zu gehen, welche jetzt allein im Stande sind, eine Aushebung der seitherigen Bestimmungen herbeizusühren: für uns in Preußen entweder das preußische Cultusministerium oder der preu ßische Landtag. Hier wie dort wird es sich darum handeln, nicht mit allgemeinen Redensarten Beschwerde zu führen und unsere Forderungen zu begründen, sondern statistisches Material herbeizuschaffen, welches ge eignet ist, an entscheidender Stelle über die Sachlage aufzuklären. Es handelt sich darum, zu ermitteln: 1) Wie weit innerhalb des deutschen Reichsgebietes die Abgabe von Pflichtexemplaren noch beibehalten, oder wann sie abgeschafft ist? 2) Wie die analogen Verhältnisse im Auslande sind? 3) Wie weit seither eine Verpflichtung der betreffenden Bibliotheken be standen hat, die abgcliesertcn Bücher aufzubewahren, oder wie man sich der überflüssig erscheinenden erledigt hat? 4) Wie hoch sich der Werth der Ablieferung von Freiexemplaren inner halb des preußischen Staatsgebietes beläuft? Die aä 1—2 angeführten Punkte werden mit Hilfe unserer äußer- preußischen Collegcn sestzustellen sein; sollte Ihnen all 3 irgend welche zuverlässige Ermittelung möglich sein, so bitte ich, das nicht zu versäumen, und mir gefälligst die betreffenden Notizen zuzusenden. 4.4 4 richte ich die so ergebene als dringende Bitte an Sie, mir gefälligst anzugeben, wie groß die Anzahl der im Lause des Jahres 1873 von Ihnen gedruckten und publicirten Bücher uud Zeitschriften, excl. der Zeitungen, und wie hoch die Summe ihrer Netto preise ist. An der Hand Ihrer Remittendensactur wird es Ihnen ein Leichtes sein, mir schnell diejenigen zuverlässigen Notizen zu beschaffen, durch welche allein der Werth der Abgabe und die seitherige Belastung des preußischen Verlagsbuchhandels festgestellt werden kann. Zu Ihrer Bequemlichkeit habe ich in der Anlage ein Formular bei- gegcbcn, welches Sie ausgesüllt mir recht bald wieder zustellcn wollen. Außerdem werden Sie mich zu besonderem Danke verpflichten, wenn Sie mir noch irgendwelche weitere Mittheilungen und Fingerzeige zur Klarstellung und ferneren Verfolgung dieser Angelegenheit zugehen lassen. Indem ich schließlich noch bemerke, daß der von mir cingeschlagene Weg sich der Zustimmung und Unterstützung unseres Börsenvorstaudcs zu ersreuen hat, erwarte ich Ihre baldigen Mittheilungen u. s. w. Misccllen. Anfrage an Verleger und Buchdrucker. — Kann ein Leipziger Buchdrucker die Herausgabe von Stereotypplatten, die ihm seit Jahren bezahlt sind und nur einstweilen in seiner Ver wahrung gelassen wurden, verweigern, weil sich über spätere Stereo typen eines andern Werkes, deren Bestellung der Drucker nicht Nach weisen kann, ein Mißvcrständniß herausgestellt hat? Darf der Drucker die ersten, werthvolleren Stereotypen als Pfand für die anderen, geringeren beanspruchen? Die Frage ist für jeden Ver leger, der in Leipzig stercotypiren und drucken läßt, von der größten Wichtigkeit, denn eventuell könnte ja sein Eigenthum bei dem gering sten Disput confiscirt werden. — Es handelt sich also um die Frage: Kann eine Buchdruckcrci mir nichts dir nichts eine Privatconfiscation von Eigenthum vornehmen, worauf dieselbe kein Besitzrecht hat? Welches sind für eine auswärtige Handlung die geeignetsten Schritte, eine solche gesetzlose Handlung abzuwehren? Q T. Personalnachrichten. Die Jury der wissenschaftlichen Abtheilung der internationalen landwirthschaftlichen Ausstellung in Bremen hat den Herren Wie- gandt, Hempel L Parey in Berlin die goldene Medaille zu erkannt. In der zweiten ordentlichen Generalversammlung des Buch- haudlungs-Gehilfcuvcreins „Palm" zu München am 25.Juni wur den in den Vorstand für die Zeit vom 1. Juli bis 31. December d. I. gewählt die Herren R. Preyß (in der Lindauer'scheu Buchh.), Vor sitzender; H. Reinhardt (bei Th. Ackermann), Stellvertreter des Vorsitzenden; C. Brcitcnstein (inderFranz'scheu Buchh ),Schrift führer; C. Scholtz (in der Lit.-art. Anstalt), Cassirer; und B. Wosnitzka (in der Ricgcr'schen Univ.-Buchh.), Ausschußmitglied. Berichtigung. In Nr. 147, Sp. 1., „Die Reformation und Buchdruck und Buch handel in Wien" betreffend, lese man in der letzten Zeile der Anmerkung > anstatt „die Vorgesetzte Behörde Inns": „die Vorgesetzte Behörde jenes" (nämlich des Hausierhandels).