Volltext Seite (XML)
Partitur. Nicht im Handel. Nur als Liebesgabe zu begehen von dem Landesausschub zur Beschaffung von Lesestoff fltr die sächsischen Krieger im Felde, Dresden-^., Königliche Bibliothek. 1915/'6. Lex.-8°. 48 S. Markenschutz und Wettbewerb. Monatsschrift für Marken-, Patent- und Weltbewerbsrecht. Organ der Gesellschaft fltr Welt- markenrccht. Herausgegeben von vr. Martin Wassermann, Rechts anwalt in Hamburg. 15. Jahrgang. Nr. 4,1. Januar 19i6. Berlin- Wilmersdorf, Verlag vr. Walther Rothschild. Aus dem Inhalt: C. D. Salomonson: Bericht der niederländischen Kommission der Gesellschaft für Welimarkenrecht. Später entstanden» Ursachen. — 0r. Victor von Richter, Advokat in Preßburg: Die Bestimmungen des ungarischen Rechts gegen unlauteren Wettbewerb. I. Teil. — Vom Reichsgericht: Entscheidungen zum Unlauteren Wettbewerbs- Gesetz 8 3 u. § 4 u. Lit.-U.-G. 88 2, 3-i,1. Xr^lI0Ogo0a^19l6.m^8^ XXV. katalox. X1.-8". 12 8. m. ^dbilckuo^en. Zeitschriften- und Zeitungsaufsätze. Linden, Ilse: Die Leserin. Vossische Zeitung. Morgen-Ausgabe v. 12. Januar 1916. Expedition: Berlin. Mottel, Friedrich: Das Mannschafts-Kriegsarchiv. Die Grenz boten 75. Jahrg., Nr. 2, 12. Januar 1916. Berlin 8VV. 11, Tem- peihofer Ufer 35s, Verlag der Grenzboten. Stellung, Die, des Verlegers in seiner Zeitung. Zeitungs- Verlag 17. Jahrg., Nr. 2, 14. Januar 1916. Geschäftsstelle: Magdeburg, Bahnhofstraße 17. Waibei, Jos.: Allerhand Lileraturschmerzen. Aphorismen zum kathol. Literaturproblem. Freiburger Bote Nr. 6, 10. Januar 19l6 Verlag der I. Dtlgerschen Buchdruckeret in Fretburg t. Br. sDer Verfasser ist Inhaber der Firma: Jos. Watbel, Buch handlung und akademisches Antiquariat in Fretburg i. BZ Kleine Mitteilungen. Jubiläum. — Am 19. Januar kann die Firma E. E. Klotz Nachf. F. Wahle in Magdeburg auf eine 75jährige Ver gangenheit zurtickblicken. Ihr Gründer, Emil Baensch, war der Sohn des Buchdruckerei- bcsitzers Emanuel Baensch in Magdeburg. In dessen Hause, Breiter weg 19, wurde der Grundstein der Firma gelegt, aber nach wenigen Jahren mußten schon neue, erweiterte Räume im Hause Breiterweg 180 bezogen werden. Die Hauptabteilung blieb die noch heute bestehende Sortimentsbuchhandluug, die in den neuen Räumen einen außer ordentlichen Aufschwung nahm, was auch dadurch zum Ausdruck kam, daß Emil Baensch 1856 mit dem Titel eines König!. Hofbuchhändlers ausgezeichnet wurde. Das Sortimeutsgeschäft ging 1872 an G. A. Gloeckuer, 1875 au C. E. Klotz und 1912 au den jetzigen Inhaber Herrn F. Wahle über. Den Verlag übernahm 1860 Wilhelm Baensch, den späteren 1881 Raimund Bredow in Leipzig. Die Jubelfirma ist bis heute den ihr überkommenen Grundsätzen Iren geblieben, sie gehört zu den besten Buchhandlungen Magdeburgs und genießt das Vertrauen ihrer Kunden; auch im deutschen Buchhandel erfreut sie sich großen An sehens. Das Geschäft wird noch heute in dem Hause Breiterweg 180 be trieben, hat also sein Geschäftslokal nur einmal in 75 Jahren gewechselt, was wohl auch als ein gutes Zeichen der Stetigkeit angesehen werden kann. Auch au der Firma Klotz sind die Stürme, die der gegenwärtige Welt krieg entfesselt hat, nicht vorübergegangeu, ihr Inhaber steht als Leut nant im Felde, und seine Frau, eine Buchhändlcrstochter, vertritt ihn in der Leitung des Geschäfts. Wir können daher Herrn Wahle keinen besseren Wunsch zum Jubeltage seines Hauses aussprechen, als daß es ihn» vergönnt sein möge, nach siegreicher Heimkehr die alte Firma erfolgreich dem vollen Säkulum entgegenzuführen. Die Gänsefüßchen! — Man schreibt uns aus Berlin: Unter der Spitzmarke »Schließung eines schwindelhaften Kolportagebetriebs« teilt der »Berk. Lok.-Anz.: in seiner Morgenausgabe vom 15. Januar- folgendes mit: Unter dem Deckmantel der Religion hat der Verlagsbuchhändler Max Schwarz, Michaelkirchplatz 21, seit Jahren zwei religiöse Werke, eines für evangelische Christen mit dem Titel: »Friede sei mit euch!« und ein anderes für katholische Christen unter dem Titel »Wege zu Gott«, vertrieben und dabei schwindelhafte Angaben gemacht. Bei ersterem nannte er sein Geschäft »Kontor für christliche Schriften«, bei letzterem »Kontor für katholische Schriften« und verwen dete für diese einen Geschäftsstempel mit dem Muttergottes bilde. Lange Zeit war es leider nicht möglich gewesen, gegen den außerordentlich geriebenen Kolportagebuchhändler gerichtlich vorzu- gehcn, bis jetzt endlich durch zahllose Anzeigen wegen Betruges gegen Schwarz und seine Helfer der Polizei eine Handhabe hierzu gegeben wurde. Sein Treiben war inzwischen so arg geworden, daß auch kirch liche Behörden aufs schärfste Stellung gegen ihn nahmen. Kriminal kommissar I)r. Kopp untersuchte die Sache mit aller Energie, und das Oberkommando in den Marken hat nunmehr die vollständige Schließung des Betriebes verfügt. Bei der Prüfung der Geschäfts praktiken des Schwarz ergab sich, daß gewissenlose Individuen die geschäftliche Unerfahrenheit und Vertrauensseligkeit einfacher Frauen und Mädchen mißbraucht haben und sie, nachdem sie mit ihnen mündlich alles mögliche vereinbart hatten, zur Unterschrift eines Bestellzettels veranlaßten, auf dem sich u. a. auch der gedruckte Vermerk befindet »Andere Abmachungen, als auf dem Bestellschein vorgemerkt, sind ungültig«. Statt der vereinbarten 3 .// sollten die Käufer schließ lich 14 abzahlen, obwohl, wie jetzt durch gerichtliche Sachverständige festgestellt wurde, das Werk höchstens den halben Wert hat. Aus dem »Berk. Tgbl.«, das über diesen Fall ebenfalls, und zwar unter der Spitzmarke »Schließung einer ,Verlagsbuchhandlung*« be richtet, seien noch die folgenden bemerkenswerten Einzelheiten ent nommen: Unter dem Deckmantel der Religion hat der Verlagsbuchhändler Max Schwarz, Michaelkirchplatz 21, seit langen Jahren Betrüge reien verübt und sich selbst zum vermögenden Manne gemacht. Er nennt sich »Verlagsbuchhändler«, vertrieb aber lediglich zwei reli giöse Werke . . . Außerdem ließ er durch seine zahlreichen Reisenden, die eine dem geistlichen Gewände ähnliche Kleidung trugen, den katholischen Käufern — meistens Dienstmädchen und einfachen Bauernfrauen — versprechen, daß zu ihrem Seelenheil eine Messe gelesen werde. Man unterließ es nach Ausbruch des Weltkrieges sogar nicht, Kriegersfrauen vorzureden, wenn sie das heilige Buch kauf ten, werde ihren Männern im Felde nichts passieren, und sie würden gesund und munter zurückkehren Während Schwarz seit einiger Zeit im Felde steht, hat seine Frau das Geschäft weitergeführt. Das »Berl. Tgbl.« setzt sowohl in der Spitzmarke das Wort »Verlagsbuchhandlung« als auch einmal im Text das Wort »Verlagsbuchhändler« in Gänsefüßchen, unterläßt es aber leider zu Anfang des Berichts, dem findigen Geschäftsmanne bei der Bezeichnung als »Verlagsbuchhändler« ebenfalls die Gänsefüßchen zuzuerkeunen, die in diesem Falle durchaus am Platze, ja sogar notwendig sind. Ebenso erscheint Herr Schwarz in allen übrigen Blättern, die ich einsehen konnte, als Verlags buchhändler ohne Gänsefüßchen. Diesem hübschen und bedeutungsvollen Zeichen sollten die Zeitungen unbedingt weit mehr Beachtung schenken, als sie es in diesem Falle tun und auch sonst zu tun pflegen. Einst führten die Gänsefüßchen bei uns auch den nicht minder sinnigen Namen »Hasenöhrchen« — noch Adelung nennt sie so —, schließlich siegte aber hier die Gans über den Hasen. Die Schulgrammatik bemüht sich, den Namen »Gänsefüßchen« durch die minder schöne nnd überaus farblose Bezeichnung »Anführungs- striche« zu verdrängen; hoffentlich gelingt cs ihr nicht so bald, dem schönen und treffenden Namen für die hübsche Sache den Garaus zu machen. Und die Gänsefüßchen sind wirklich eine hübsche Sache; sie müßten eigens erfunden werden, wenn wir sie nicht schon besäßen. Mit ihrer Hilfe gelingt es uns auf die bequemste und einfachste Weise, den Kaufmann vom »Kaufmann«, den Arbeiter vom »Arbeiter«, den Schriftsteller vom »Schriftsteller«, die Dame von der »Dame«, den Buchhändler vom »Buchhändler« und den Verlagsbuchhändler vom »Verlagsbuchhändler« zu unterscheiden. Die Zeitungen unterlassen cs sicherlich nicht, einem Hochstapler und Betrüger, der sich als »Schrift steller« ausgibt, die ihm durchaus gebührenden Gänsefüßchen bei der Angabe seines Berufes zuzuerkeunen; sie mögen sie daher auch einem »Verlagsbuchhändler« nicht vorenthalten, der sich diese Berufsbezcich- nung beilegt, um unter ihrem Deckmantel umfangreiche Betrügereien zu verüben. Ehre, dem Ehre gebühret, die Gänsefüßchen aber dem, der sich für den Angehörigen eines Berufs ausgibt, dem er tatsächlich nicht zugerechnet werden darf! vr. I. St.