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391 1849.) I Packet v. d. Ricger'schen Verlagshandlg. für Bagel in D>, 1 - - - - - für Menckhoff in H., 1 - v. Roller in M. für d. Rackhorst'schc Buchhdlg. in O., die ich Nachmittags zu denselben ins Comptoir brachte, um an einem der nächsten Vormiltage das Geld für dieselben abzuholcn. In mein Bcibuch halte ich irrthümlich nur die beiden ersteren Pallete eingetragen, da ich das 3. Packet übersehen hatte, forderte also, als ich beim Abholen des Geldes das Packet für Menckhoff zurückcrhielt, nur den Betrag für das Packet an Bagel mit 4 ,/s 27 N>e, erhielt von Hrn. Schulze eimn 5Thlr.- Schein und gab demselben 3 N-f zurück. Erst bei der wöchentlichen Abrechnung ergab cs sich, daß in meinem Beibuche das Packet von Roller an die Rackhorst'schc Buchhdlg. fehlte, worauf ich smart den Be trag mit 4 reclamirtc, erhielt aber von Hin. Schulze den Bescheid, daß er beide Pallete (für Bagel und Rackhorst) bezahlt und auch so in sein Caffabuch getragen habe. Der ganz einfache Grund, woher es gekommen, daß ich am 16. und 17. Jan. mit Baarpacketen bei HH. Barth L Schulze gewesen, ohne diese 4 zu erwähnen, liegt darin, daß ich zu der Zeit von dem Gchülfen des Herrn Thomas auf das Fehlen des in Rede stehenden Packcts noch nicht aufmerksam gemacht worden war. Es liegt nun auf der Hand, daß, da das eine Packet 4 27 N^-f, das andere 4 betrug, Hr. Schulze mir einen 5 Lhaler-Schein gab, ich ihm 3 R-( heraus gab, er unmöglich beide Packctc kann bezahlt haben. Hier muß ich noch er wähnen, daß Hr. Schulze nur soviel zu bezahlen pflegt, als ich von ihm fordere; hat man also die verschiedenen Packete zu seinem Nachtheile sum- mirt, so erhält man bestimmt nur soviel, als man verlangt, und mag hierzu als Beweis dienen, daß, als ein College von mir sich kürzlich um 10 zu seinem Nachthcilc im Summircn versehen hatte, Hr. Schulze ihm auch wirklich statt 36 ,/s 5 N-s, nur 25 5 N-s auszahltc und ge lang es diesem meinem Collegcn erst nach vielen Auseinandersetzungen, die 10 ausbczahlr zu bekommen. Fälle, wo andere Collegcn, die Hrn. Schulze Packctc anvcrtrautcn, um an einem andern Tage das Geld dafür abzuholcn und statt dessen die Antwort erhielten: er hätte sic ja bereits an sic bezahlt, will ich, da stc zu weit führen würden, übergehen und cs den Bctheiligten überlassen, zur geeigneten Zeit von ihren Erfah rungen Gebrauch zu machen. Da ich auf gütlichem Wege also weder das betreffende Packet für die Rackhorst'schc Buchhdlg., da dies bereits abgcgangcn, noch die 4 ^ von Herrn Schulze erhalten konnte, mußte ich gerichtliche Schritte gegen denselben thun. Im ersten Termine d. 27. Febr. d. I. erschienen mein Anwalt, sowie Hr. Schulze, und das Stadtgericht erkannte mir, den mir von Hrn. Schulze über seine Zuflucht der geleisteten Zahlung angctragcncn Eid, das fragliche Baarpackct nicht bezahlt erhalten zu haben, zu. Am >5. März d. I. suchte der Anwalt des Hrn. Schulze vor dem Schwörungstcrmine mir begreiflich zu machen, daß ich offenbar im Jrr- thum sei, wenn ich glaube, das Roller'sche Packet nicht mitbezahlt erhalten zu haben, meinte, es könne dies ja möglicherweise ein anderes Packet betreffen, kurz, suchte mich durch Aufstellungen von Möglichkeiten in mei nen Aussagen schwankend zu machen. In wieweit cs sich mit den Pflich ten eines Anwaltes zu dessen Clienten verträgt, auf diese Weise aus dem Vorsaalc des Gerichtshauses dem Gegner verfängliche Fragen vorzulc- gen (ohne Zeugen), um später beim abzuhaltcnden Termin diese Antwor ten zum Vortheil seines Clienten zu benutzen, will ich der Oeffcntlichkcit überlassen. Da ich mein Beibuch nicht bei mir hatte und seit der Abgabe des fraglichen Packcts bei Hrn. Schulze über 5 Wochen verflossen waren, erklärte ich, an Gcrichtsstcllc vorgelasscn, auf die vielen Einwürfc des Beklagten und dessen Anwalts, sowie des dingenden Stadtgcrichtsraths, daß ich mich nochmals aus meinem Bcibuchc genau informiren wolle und wurde nur aus diesem Grunde der Schwörungstcrmin auf weitere 8 Tage verschoben. Hrn. Schulzc's Relation in diesem Punkte, als wenn der Richter den Termin auf 8 Lage verschoben, in der Erwartung, ich würde mich eines Bessern inzwischen besinnen, erkläre ich geradezu für eine Un wahrheit und behalte mir Schritte gegen Hrn. Schulze, für die Absicht mich als meineidig darzustellen, vor. Ungeachtet aller, sowol von Seiten des Gerichts, als auch vom Be klagten und dessen Anwalt, mir vorgehaltcncn Verwarnung leistete ich am 20. März den Eid, nachdem ich mein Bcibuch dem Gerichte produciit, und die Richtigkeit meiner Behauptung nachgcwicscn hatte. Hr. Schulze stützte sich zwar auf sein Caffabuch, allein es wurde ihm sowol vom Ge richt, als auch von meinem Sachwalter erklärt, daß dies durchaus keinen Beweis für die Wahrheit seiner Behauptung liefere. Nu» hätte Hr. Schulze seine Zeugen, deren er in Nr. 28 des Bdrscnbl. Erwähnung thut, vertreten lassen sollen; der Grund, warum er dies nicht gethan, liegt wol sehr nahe. Wäre übrigens Hr. Schulze von der Wahrheit seiner Behauptung, das Roller'sche Packet mit 4 bezahlt zu haben, so fest überzeugt ^kwe- sen, so sehe ich in der That nicht ein, warum nicht er den ihm über die Klage angctragcncn Eid gclc stet, sondern vielmehr mich zu der Leistung eines nach seiner Meinung leichtsinnigen Eides veranlaßt hat. Schon dieser Umstand scheint mir dafür zu sprechen, daß Hr. Schulze doch wol seiner Sache nicht so ganz gewiß gewesen und auf sein Caffabuch selbst sich nicht recht verlassen zu können geglaubt haben mag. Leipzig, d. 8. April 1849. Franz Koch, Markthclfer im Geschäft des Herrn Theod. Thomas. Nochmals über Association. Der verehrte Herr P. H., welcher mich in No. 29 des B.-Bl. ob meines Vorschlags in No. 2l, nicht gerade auf zarke Weise zu widerlegen sucht, hat denselben entweder wirklich nicht richtig aufge faßt, oder will ihn absichtlich nicht verstehen. Nur als „Einleitung" zu meinem Entwürfe einer Association bedeutenderer Verleger, den Vertrieb ihres Verlages in den k. k. Staaten durch einen Haupt-Depot in Wien selbst in die Hand zu nehmen und dadurch denselben sich und den sämmtlichen österr. Sor timentern sehr zu vereinfachen und zu erleichtern, erwähnte ich, daß, gleichwie in anderen Ländern Association für die Herausgabe von Pcachtwerken und Anderes bestünden, auch recht gut eine Association für den angedeuteten Zweck sich bilden könnte. Dabei war ich nicht im geringsten „ra ch edür stcnd," noch habe ich im entferntesten daran gedacht, Eollegen zu „binden" oder gar, daß die so vereinigten Verleger auch auf gemeinschaftliche Kosten verlegen sollten. Meine Ansicht ist klar und nett ausgesprochen: „ein Jeder der Bekheiligten sendet nur seinen eigenen Verlag an den gemeinschaftlichen Depot, von wo aus dann der ganze österreichische Buchhandel damit versehen wird." Anders wird meinen gut gemeinten, wohl überdachten und aus zwölfjähriger Kenntniß O-sterreichs hervorgegangenen Plan und meine sehr speciell angeführten Gründe pro, auch Niemand verstanden haben, der sie nicht anders verstehen wollte. An ein gemeinschaftliches Verlegen von „Luxuswerken" zu den ken oder gar darauf zu „speculiren," — in jetziger Zeit, — wäre an Unsinn grenzend, und ist mir wahrlich nicht in den Sinn gekom men, trotz dem Sie, Herr P. H., diese Voraussetzung als fast ein zige Basis Ihrer Widerlegung festhalten. Unter so manchen zustimmenden Briefen, die mir deshalb bis jetzt zugegangen sind, sprechen welche sich dahin aus, keine directen Geschälte mit dem Publikum vorzuschlagen, sondern nur mit den Buchhandlungen. Ich habe dagegen gar nichts einzuwcnden, da alles von mir hierüber Gesagte nur eine Idee ist, ein Vorschag sein soll, über den vor Ausführung ja noch manche Discussion der sich dabei Betheiligenden Statt finden wird und muß, es fällt mithin auch Das weg, was Sie mit „gehässig und feindlich" bezeichnen. Wie aus Allem hervorzuqehen scheint, sind Sie österreichischer Buchhändler, vielleicht gar Wiener und sprechen somit mehr pro clomo als pro re? was ich natürlich finden würde, wäre ein Nacktheit für die Oesterr. Sortimenter mit der Ausführung dieses Planes ver bunden. Wer ruhig schaut, wird und muß sich vom Gegentheil überzeugen. Der ebenfalls von Ihnen erwähnte, auch in No. 21 des B.-Bl. enthaltene „Vorschlag eines Vereins-Verlagsgeschäftes für Oester reich," dürfte meiner Ansicht nach sehr zu beachten sein, doch müßten vorerst deßhalbige nähere Mittheilungen, vielleicht am geeignetsten im B.-Blatt, abgewartet werden, indem das Ganze jetzt noch keine klare Anschauung und Beurtheilung zuläßt. So viel ich aus dem darüber Gelesenen zu entnehmen vermag, dürften die Resu ltate beider Vor schläge, jenes und des mcinigen, „frie dlich er" neben einander beste hen können, als Sie in Ihrer Widerlegung gesinnt zu sein scheinen. 59*