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43, 21. Februar 1912. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. 2277 nach Abzug der einkassierten Beträge und sonstigen Forderungen der Firma an ihn noch 362 ^ 74 H zu seinen Gunsten verblieben. Diese forderte er im Wege der Widerklage. Das Landgericht Hamburg verurteilte den Beklagten M. und wies die Widerklage ab. Anderer Meinung war der 6. Zivil senat des Oberlandesgerichts Hamburg, der ausführte: Die Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, die, wenn sie befugter Weise erfolgt, das Vertragsverhältnis, sei es sofort, sei es mit Ablauf der gesetzten Frist beendigt, die aber, wenn sie unberechtigt geschieht, auf den Fortbestand des Ver hältnisses ohne Wirkung ist, jedoch in diesem Fall zugleich den Antrag auf Lösung des Vertragsverhältnisses stillschweigend in sich schließt. Demnach kommt ein auf Aufhebung desselben gerichteter Vertrag zustande, wenn der andere Teil die Kündigung annehmen zu wollen erklärt oder in sonstiger Weise sein Einver ständnis bekundet. Im vorliegenden Fall hat nun der Beklagte vor dem Ablauf der Vertragszeit gekündigt, also unbefugt, sofern ihm nicht ein wichtiger Grund zur Seite steht. Die Klägerin hat diese Kündigung angenommen, aber hinzugefügt, daß damit die garan tierte Pauschalsumme hinwegfalle. Will man darin nicht schon eine reine Annahmeerklärung, sondern die Annahme unter einem Vor behalt erblicken, die gemäß § 160, Abs. 2 BGB. als Ablehnung, ver bunden mit einem neuen Anträge, gilt, so ist doch weiter zu berück sichtigen, daß der Beklagte, der sich hierauf nicht einließ, einige Tage später auf seinen Vorschlag, die Kündigung zurückzuziehen, von der Klägerin die endgültige und bündige Antwort erhalten hat, daß sie diesen Vorschlag nicht annehmen könne und daß es besser sei, »wir trennen uns«. Damit war unzweideutig ihr Einverständnis mit der Auflösung des Vertragsverhältnisses erklärt und dieses also durch Vereinbarung mit dem 1. Januar 1911 beendigt. Die Klägerin hat deshalb dem Beklagten die Vergütung zu gewähren, auf die er nach dem Agenturvertrag Anspruch hatte, nämlich die ganze Pauschalsumme von 1600 Unbegründet ist auch die Schadens forderung der Klägerin wegen ihrer Musterkoffer, da der Beklagte als Kaufmann wegen der ihm zustehenden, auf Handelsgeschäften beruhenden Gegenforderung gemäß § 369 HGB. ein Recht auf Zurückbehaltung der in seinen Händen befindlichen Sachen hatte, obwohl die Provisionsforderung noch nicht fällig war. Das Urteil des Landgerichts wurde deshalb aufgehoben, die Klage abge wiesen und die Firma nach dem Widerklageantrage verurteilt. (Aktenzeichen: Lk. VI. 280 11.) Festlegung deS Osterfestes. — Von rechtsstehenden Abge ordneten ist im Reichstage der Antrag eingebracht worden, den Reichskanzler zu ersuchen, dahin zu wirken, daß in allen christ lichen Staaten übereinstimmend das Osterfest auf den ersten Aprilsonntag festgelegt werde. Das Kuratorium des BauernfeldPreiseS hat an Paul Apel (den Verfasser von »Hans Sonnenstößers Höllenfahrt«), sowie an Felix Salten, Jakob Wassermann, Siegfried Trebitzsch und Friedrich Adler Ehrengaben von je 1000 Kr. verliehen. Sin kartographisches Museum in Genf. — In dem Universitätspalast der Stadt Genf ist jetzt, wie die »Nature« be richtet, ein umfassendes kartographisches Museum organisiert worden, das in seiner Art einzig dasteht. Ein Hauptschatz des noch jungen Unternehmens ist die umfangreiche, mehr als 7000 Dokumente umfassende Sammlung von Schriftstücken und Karten, die Elisoe Reclus zusammenbrachte, als er an seiner großen Universalgeographie arbeitete. Jnteruationale Ausstellung für Buchgewerbe und Graphik Leipzig 1914. — Se. Majestät König Friedrich August von Sachsen hat das Protektorat über die Ausstellung über nommen. Die Hauptversammluug deS sächsischen Landesverbandes für daS Deutschtum im AuSlaude wird am 16. und 17. März in Freiberg stattfinden. Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 7S. Jahrgang. Mene Bücher, Kataloge nsw. für Bnchhäudler. 6. rn. b. 8. in l-sip-ÜA. XXIII. ladrA. Nr. 4. 8". 8. 53—68. Nr^ 1476—1961. ^ ^ f. V Das literarische Echo. Halbmonatsschrift für Literaturfreunde. Begründet von Josef Ettlinger. Herausgegeben von vr. Ernst Heilborn. Verlag von Egon Fleische! L Co. in Berlin. 14. Jahr, Heft 10, 15. Februar 1912. Lex -8°. Sp. 667 bis 738 m. 1 Porträt. Inhalt: Hermann Kienzl, Ein Halbverschollener. — Franz Deibel, Zeitschriften vor hundert Jahren. — Karl Strecker, Der neue Heinrich Mann. — Anselma Heine, Die neue Gemeinschaft. — Karl Bienenstein, Historische Romane. Vsut,8eli6 Literatur unä JbersetrullAeu. - ^nti^u.-XataloA No. 60 60°8. 968 Nrn. ^ u 6 n . . u o u in l-sixriß. 8°. 98 8. 2515 Nru. keckaktsur: vr. OeorA lüll. LsrausAsbsr unck Vorleser NuAO NsIbiuA in Hlüuobev. 1. 3abrA. Nr. 1. 16. k'sbruar 1912. 32,5X24 om. 8 8. m. ^bbilckunxso. ^U8ASAsben am 1. lanuar 1912. 8°. 10 8. drüolrs Nr. 17/18^ 8°. 40 8? 824 Nrn. 8° 7« 8. W24 «rv? ^ ^ ^ ^ »ordcmt S. kbilosopbis. NaebtraA 2U cksn oa. 8000 Nummern umkasssncksn kbilorwpbio-Katalogen 66—57. — ^otigu.-XataloA Nr. 62 ckor .1. Uiolror'solioQ Hniv6r8itkt8-kuobbaacklunA tarnst l-SAler) La 6jg88sn, 8üäauIa§o 6. 8°. 98 8. 2416 Nrn. Uj8esllanea. ^.ntiyuaria. Uariora. ^Ito I^itsratur oto. sto. — XataloA kür öwliopkilsu Nr. 368 von 3. 8e1i6ld1s'6 ^.o- tiyuariat in 8t.attA3.rt. 8°. 80 8. 865 Nrn. Blätter für Bücherfreunde (lotsr kolia traotu8). Illustrierte periodische Übersicht über die Neuerscheinungen der Literatur. Herausgeber: Paul Schikowsky. Verlag von F. Volckmar in Leipzig. XI. Jahrgang, Nr. 6. 16. Februar 1912. Lex.-8°. S. 201—252 mit zahlreichen Illustrationen. Inhalt: Eine neue Anthologie. — Politik und Liebe. Von Fritz Haller. — Ein Gespräch mit dem Schöpfer des Sherlock Holmes. — Wilhelm Trübner und sein Werk. Von Gerhard Krügel. — Kleine Mitteilungen. — Personal chronik. — Bibliographie. — Proben aus neuen Büchern. 297