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11618 Börsenblatt s d Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. 231, 5. Oktober 19 09 tember 1909. Jeder der Gesellschafter bringt in die Gesellschaft ein seinen Anteil an dem unter der Firma »Verlag der Hermann- Hubertus-Stiftung« früher zu Bochum bestandenen Geschäft. Die Gesellschafter sind folgende: 1. Lehrer a. D. Anton Steinbach in Castrop, 2. Rektor Kaspar Kamp in Bochum, 3. Rektor Gottfried 5. Rektor Theodor Dohle in Eickel, 6. Rektor Joseph Kemper in Schonnebeck, 7. Lehrer Gerhard Hoischen in Hellinghausen, 8. Lehrer a. D. Hermann Tümmers in Hörde, 9. Rektor Wilhelm Fleitmann in Gladbeck, 10. Gymnasiallehrer Franz Hallermann in Werl. Der Geldwert, für den die Einlage eines jeden Gesell schafters angenommen wird, beträgt 2000 H.-R. 6 129. (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 233 vom 2. Oktober 1909.) Berlagsanstalt für HandelSwifsenschaften Emil Zepf in Stuttgart. — Handelsregister-Eintrag: K. Amtsgericht Stuttgart Stadt. In das Handelsregister wurde heute eingetragen: a. Abteilung für Einzelfirmen. Die Firma Verlagsanstalt für Handelswissenschaften Emil Zepf, Sitz in Stuttgart, Inhaber: Emil Zepf, Kauf mann hier. Verlagsbuchhandlung. Den 27. September 1909. (gez.) Landrichter Hutt. (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 233 vom 2. Oktober 1909.) Berlagsanstalt vorm. G. I. Manz, Buch- und Kunst- druüerei N.-G., München-Negensburg. Die Herren Aktio näre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Samstag, den 23. Oktober d. I., nachmittags 3 Uhr, im Geschäftslokal unserer Gesellschaft in Regensburg, Schwarze Bärenstraße 6. 77, stattfindenden ordentlichen Generalversammlung eingeladen. Tagesordnung: 1. Bericht des Vorstands und des Aufsichtsrats. 2. Vorlage der Bilanz nebst Gewinn- und Verlustkonto pro 30. Juni 1909, Beschlußfassung hierüber sowie Dechargeerteilung an Vorstand und Aufsichtsrat. 3. Aufsichtsratswahl. Die Anmeldung der Aktien hat unter Vorzeigung derselben spätestens drei volle Tage vor der Generalversammlung in dem Bureau unserer Gesellschaft in Regensburg, Schwarze Bären straße 6 77, oder in dem Bureau unserer Gesellschaft in München, Hofstatt 6, in den üblichen Geschäftsstunden zu erfolgen, woselbst gleichzeitig die Eintrittskarten ausgegeben werden. Der Geschäftsbericht steht den Herren Aktionären vom 10. Oktober d. I. ab zur Verfügung und wird auf Verlangen von unserem Geschäftsbureau in München kostenlos zugesandt. München, den 29. September 1909. Der Aufsichtsrat. Der Vorsitzende: (gez.) Justizrat vr. Johann Hübner. (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 233 vom 2. Oktober 1909.) Ausschluß des SimPlieissimuS« vom BahnhofS- buchhandel in Bayern. — München, 1. Oktober 1909. Der bayerische Verkehrsminister v. Frauendorfer hat den Verkauf der Wochenschrift: »Simplicissimus« auf sämtlichen bayerischen Bahnhöfen verboten. (Leipziger Zeitung.) Vorlesungen für Buchhändler an der Handelshochschule in Berlin. — Der Vorstand der Korporation der Berliner Buch händler versendet an die Berliner Buchhändler das nachstehende Rundschreiben: Korporation der Berliner Buchhändler. Berlin, den 30. September 1909. Dem Berliner Buchhandel bringen wir hiermit zur Kenntnis, daß an der Handelshochschule Berlin auf Grund unserer Anregungen und Vorschläge wiederum Vorlesungen über den Buchhandel ein gerichtet und Herrn Max Paschke übertragen worden sind. Die Korporation der Berliner Buchhändler hat es von jeher als ihre Aufgabe betrachtet, alle Einrichtungen zu fördern und zu unterstützen, die eine Erweiterung und Vertiefung der Fach kenntnisse des jungen Nachwuchses in unserem Berufe zum Ziele haben. Wir haben die Überzeugung, daß die buchhändlerischen Vorlesungen in dem bewährten Rahmen der Handelshochschule in hervorragender Weise dazu geeignet sind, ihren Zweck zu erfüllen. Das Thema des Wintersemesters behandelt die gesamte Organisation und die Usancen des geschäftlichen Verkehrs im Deutschen Buchhandel, also ein Gebiet, auf dem jeder Buch händler genau unterrichtet sein muß und das mit allen Arbeiten der Praxis in engster Berührung steht. Da die heutigen ge schäftlichen Verhältnisse es oft dem Prinzipal nicht ermöglichen, über den vielfach eng begrenzten eigenen Geschäftsbetrieb hinaus seine Zöglinge mit den Einrichtungen und Bestimmungen des Gesamtbuchhandels bekannt zu machen, so wird der Besuch der Vorlesungen vielen jüngeren Berufsgenossen eine willkommene Gelegenheit sein, ihr geschäftliches Wissen unter der Führung eines erfahrenen Kollegen zu ergänzen. Indem wir auf die umstehende Ankündigung verweisen, bitten wir Sie, Ihre Gehilfen und Lehrlinge auf den Inhalt derselben aufmerksam zu machen, ihnen den Besuch der Vor lesungen anzuraten und in jeder Beziehung zu erleichtern. Der Vorstand der Korporation der Berliner Buchhändler (gez. gez.) Albert Goldschmidt Georg Kühn Bernh. Fahrig Georg Bath Max Schotte Albert Seydel. Handelshochschule Berlin — Winter-Semester 1906/10 Vorlesungen für Buchhändler Der Geschäftsverkehr im Deutschen Buchhandel Das Buch als Handelsware. — Die Organisation des Deutschen Buchhandels: Der Verkehr über den Kommissionsplatz; die Ver kehrseinrichtungen in Leipzig, Berlin usw. — Die Bezugs- und Lieferungsformen. — Die Bücherpreise und Nabattverhältnisse. — Die Jahresabrechnung (Ostermesse). — Der Geschäftsverkehr mit dem Publikum: Der Kundenrabatt und die Maßnahmen zum Schutze des Ladenpreises; der direkte Verkehr des Verlegers mit den Bücherkäufern. — Leihbibliothek und Journal-Lesezirkel. — Das Antiquariat. — Der Kolportage- und Reifebuchhandel. — Das Kommissionsgeschäft. — Das Barsortiment. Dozent: Max Paschke straße 1 Beginn: Donnerstag, den 28. Oktober 1909 Hörer und Hörerinnen werden zugelassen ohne Nachweis einer bestimmten Vorbildung Hörgebühr für das Semester 10 ^ Durch eine Zuwendung der Korporation der Berliner Buchhändler ist die Krebs-Jubiläums-Stiftung in der Lage, zunächst eine Anzahl von Hörerkarten kostenlos auszugeben, weiterhin aber allen An gehörigen des Berliner Buchhandels Hörerkarten zum ermäßigten Preise von 5 ^ (statt 10 ^-65) zur Verfügung zu stellen. Gesuche und Bestellungen werden schriftlich erbeten an den Schatzmeister der Krebs-Jubiläums-Stiftung, Herrn Heinrich Heise (Franz Bahlen), Linkstr. 16. * Zum Entwurf eines neuen Strafgesetzbuchs für daS Deutsche Reich. — Zur Strafrechtsreform im Deutschen Reich macht die »Deutsche Juristen-Zeitung« folgende Mitteilung: Die Veröffentlichung des ersten Entwurfs eines neuen Straf gesetzbuches ist durch das Reichs-Justizamt in die Wege geleitet. Doch ist die buchhändlerische Verbreitung bei dem großen Um fange des mit einer sehr ausführlichen Begründung ver sehenen Werkes vor Ende Oktober nicht zu erwarten. Es handelt sich dabei nicht etwa um Vorschläge, für die die Regierung einzutreten gedenkt, sondern nur um einen für die Regierung unverbindlichen Vorentwurf, der seine Be deutung nur dadurch erhält, daß er mit amtlichen Hilfs mitteln unter der Leitung kriminalistischer, in der Praxis erfahrener Autoritäten hergestellt ist und die Unter lage nicht nur für die öffentliche Kritik, sondern auch für die späteren, streng amtlichen Vorarbeiten bilden soll. Die zu der Aufgabe berufenen Kriminalisten haben über zwei Jahre zur Ausarbeitung des Werkes gebraucht. Ihren Arbeiten zum Teil vorausgegangen war die große, unter der Ägide des Reichs- Justizamts und der Leitung wissenschaftlicher Autoritäten her gestellte Materialiensammlung in der »Vergleichenden Darstellung des deutschen und ausländischen Strafrechts«. Diese Sammlung I und der neue Entwurf werden unter allen Umständen die Aus-