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Redaktioneller Teil. 151, 3. Juli 1916. in Deutschland bis zum Inkrafttreten des neuen lit. UG. von 1001 und sieht in § 2 der Verlagsordnung des Vereins der Deutschen Musikalienhändler vom 28. April 1891, wonach mangels gegenseitiger Festsetzung eines anderen die Übertragung eines musikalischen Ver lagsrechts auch das Recht zur Veranstaltung von neuen Ausgaben, jedweder Bearbeitung des Originalwertes sowie zu jeder Art von Abdrücken gibt, den Ausdruck der Gewohnheit, die die Verleger all gemein übten, und den Niederschlag dessen, was sich allmählich über das Verlagsrecht herangebildet hatte. Es nimmt weiter au, das; dahingehende Nechtsauffassuugen schon in den 70er Jahren bestanden, den Komponisten bekannt waren und oon ihnen — wenn auch viel leicht mit Widerstreben — den Verlagsvcrträgcn zugrunde gelegt wurden. Von ganz besonderer Bedeutung ist aber die zutreffende Aus führung, welche das Urteil im Anschluß an Köhler, Urheberrecht au Schriftwerken, 293/94 § 49, und Niezler, Urheber- und Erfinderrecht, 8 66 S. 316, gibt, daß man noch in den 70er Jahren das Verlags recht nicht als ein von dem begrifflich primären Urheberrecht ab hängiges und aus ihm abgeleitetes Recht erkannte, sondern das Urheberrecht selbst als eine im Rechte gegen Nachdruck sich erschöpfende und daher einem Verlagsrechte gleichwertige Befugnis betrachtete, die man sogar selbst als Verlagsrecht bezeichnete. Aus diesen Sätzen schließt das Urteil, daß in einen» Vertrag in damaliger Zeit, in welchem das Verlagsrecht auf den Verleger über tragen wurde, tatsächlich nach der damaligen Anschauung eine Über tragung des Urheberrechts erfolgte. Das praktische Ergebnis dieser Ausführungen ist für den Musikalienvcrleger, daß ihm auf Grund derartiger Verlagsverträge, wie sie vor Inkrafttreten des lit. UG. von 1901 abgeschlossen wurden, sowohl das Urheberrecht einschließlich des Aufführungsrechts, als auch das Recht der Bearbeitung des betreffenden Werkes, wie sie die Bedürfnisse des Musikalienhandels er fordern, zustcht. Damit wird den in der neuesten Zeit auftretenden Versuchen der Komponisten, die vertraglichen Rechte der Verleger, insbesondere hinsichtlich der Aufführung musikalischer Werke zu beschränken, wirksam entgegengetreten. Leipzig, an» 28. Juni 1916. Justizrat vr. Hillig. 800 Millionen neue Postwertzeichen. — Die Einführung der Neichsabgabc bei den Post- und Telegrapheugebühren zum 1. August (vgl. Bbl. Nr. 149) »nacht neue Postwertzeichen zu 2'/s, 7>L und 15 Pf. sowie Postkarten ohne und »nit Antwort zu 7^ Pf. notwendig. Der erste Bedarf der Postaustalten an diesen Wertzeichen beträgt mehr als 800 Millionen Stück. Sobald diese hergestellt sind, werden auch Frei markenrollen mit den neuen Marken zu 7Vs und 15 Pf. für Porto kontrollkassen angefertigt. Ebenso werden die Postwertzeichcngeber und Postkarteugeber, »vie jetzt die Briefmarkenautomaten amtlich heißen, für die neuen Werte eingerichtet. Die jetzigen 5Pf.-Brief»narkengeber werden so eingerichtet, daß sie nach dein Einwurf eines Zehu- pfennigstückes eine Marke zu 7^ Pf. und eine Marke zu 2'/L Pf. geben. Die Postkarteugeber geben daun für 10 Pf. eine Postkarte zu 7X- Pf. und eine Marke zu 2^ Pf. König!, preußische Akademie der Wissenschaften in Berlin. — Zu wissenschaftlichen Unternehmungen haben bewilligt: die Gesamtakademie dem I)r. Paul Viktor Neugebauer in Berlin zur Erweiterung des I. Heftes seiner Tafeln zur astronomischen Chronologie als ziveite Rate 450 — die physikalisch-mathematische Klasse Herrn F. E. Schulze zur Fortführung des Unternehmens »Das Tierreich« 4000 und zur Fortführung der Arbeiten für den Nomenelator animalium ^eneruin et Zub^enerum 3000 dein Prof. Or. August Thicnemaun in Münster i. W. zu Untersuchungen über die Beziehungen zwischen dein Saucr- stoffgchalt des Wassers und der Zusammensetzung der Fauna in nord deutschen Seen 2000 — die philosophisch-historische Klasse zur Fort führung der Arbeiten der Orientalischen Kommission 20 000 für die Bearbeitung des l'üeZaurus lin^uae latinas über den etatsmäßigeu Beitrag von 5000 hinaus noch 1000 .//: zur Bearbeitung der hiero- glyphischcn Inschriften der griechisch-römischen Epoche für das Wörter buch der ägyptischen Sprache 1000 der Gesellschaft für lothringische Geschichte und Altertumskunde in Metz zur Drucklegung eines von Prof. Zöliqzou daselbst bearbeiteten Wörterbuchs des lothringischen Patois als" zweite Rate 1000 ^ dein I)r. Karl Döhring in Berlin zur Drucklegung seines Werkes »Siamesische Tcmpelaulagen« 5000 .//. — Die Akademie hat ferner auf den Vorschlag der vorberatcnden Kom mission der Bopp-Stiftuug aus den Erträgnissen dieser Stiftung dem Professor 1>. Josef Karst in Straßburg i. E. zur Förderung seiner armenischen Dialektstudien 1350 zuerkanut. Technik und Reklame. — Unter diesem Titel hielt Herr Zivil- iugeuieur Richard Cohn am 21. Juni ü. I. im Verein Deutscher Ne- klamefachleute in Berlin einen Vortrag. Mit Bienenfleiß hatte Herr C. die Werbemittel von etwa 60 technischen Unternehmungen zusaininen- getrageu und erklärte an der Hand seiner Unterlagen den Zuhörern den Zusammenhang zwischen Technik und Reklame. Die fachgemäße Aus bildung aller im Werbewesen sich betätigenden Kräfte sei dringend notwendig und zu diesem Zwecke sei die Einführung von Reklame- Vorlesungen in technischen Schulen und technischen Hochschulen vor zusehen. Nur die Zusamineuarbeit der geschulten Techniker, Neklanie- fachleute und Kanfleute könne einen vollen Erfolg der Reklame gewähr leisten. Ein Zivaiizigtausend-Mark-Preis zugunsten der Volksernährung. - Die Adolph-Schwabacher-Stiftung hat diese ungewöhnlich große Summe »für eine medizinische Leistung aus den» Gebiete der Volks- ernähruug in Kriegszeiten« verfügbar. Bewerbungen sind bis zum 1. Juli 1918 »nit der Bezeichnung »Adolph-Schwabacher-Stiftung« an das Ministerium der geistlichen und Unterrichtsangelegenheiten, Berlin 8^V., Wilhelmstraße 68, zu richten. Technische Hochschule in Hannover. — Die Gesamtsumme der Stu dierenden an der Technischen Hochschule zu Hannover beträgt im laufen den Sommerhalbjahr 1035, davon gelten 892 als beurlaubt. Von den 143 auweseiiden Studierenden sind: in der Abteilung für Architektur 25, in der Abteilung für Bauingeuieurwesen 39, in der Abteilung für Maschineniiigenieurwesen 33, in der Abteilung für Chemie und Hüttenkunde 32 und in der Abteilung für Allgemeine Wissenschaften 14. Persoualnachrichttu. Gefallen: am 22. Juni Herr Karl Dietsch, Landsturmmann in einem Infanterie-Regiment, durch mehrere Jahre ein treuer Mit arbeiter der Firma F. E. Fischer in Leipzig. Ernst Immanuel Bckker s. Der Senior der Heidelberger Ju ristenfakultät und der deutschen Nechtsgelehrtcn überhaupt, Wirk!. Geh. Rat Dr. Ernst Immanuel Bekker, ist im Alter von 89 Jahren gestorben. Seit mehr als vier Jahrzehnten wirkte er an der Heidelberger Uni versität und wurde 1899 zum Ehrenbürger der Stadt ernannt. Bekker war in Berlin geboren. Im Jahre 1853 habilitierte er sich in Halle mit einer Abhandlung über die prozessuale Konsumtion im römischen Recht. Zivei Jahre darauf wurde er zum außerordentlichen Professor befördert, folgte 1857 einem Rufe als Ordinarius für römisches Recht nach Greifswald und lehrte seit 1874 in gleicher Eigenschaft in Heidel berg. Bekkers erste größere Arbeit war der 1857 erschienene erste Band einer »Theorie des heutigen Strafrechts«, in dem er schon »nit Entschiedenheit die Forderung einer größeren Vereinheitlichung der strafrechtlichen Bestimmungen in den deutschen Einzelstaaten geltend machte. Die gleiche Forderung auf Nechtseinheit, wenigstens für Nord- dcutschland, erhob er in seiner »Reform des Hypothekenwesens«. Auch später stellte er seine wissenschaftliche Arbeit mehrfach in den Dienst der bürgerlichen Gesetzgebung im neuen Deutschen Reich. So gab er von 1888 bis 1890 mit O. Fischer »Beiträge zur Erläuterung und Beurtei lung des Entwurfs eines bürgerlichen Gesetzbuches f. d. D. R.« heraus, auch schrieb er über »System und Sprache« des Entwurfs. Sein Hauptwerk auf romanistischem Gebiete »var das »System des heutigen Pandektenrechts« (zivei Bände 1886—1889), in dem er ebenfalls die neue deutsche Nechtsbilöung aufs eingehendste berücksichtigt hat. Auf demselben Gebiete bewegen sich verschiedene kleinere und größere mono graphische Arbeiten, »vie »Die Aktionen des römischen Privatrechts«, »Das Recht des Besitzes bei den Römern« n. a. Auch moderne privat rechtliche Fragen, »vie über die Kupons-Prozesse der österreichischen Eisenbahngesellschasten, die Frage der internationalen Schuldver schreibungen und anderes hat er in mustergültiger Weise behandelt. Von mehr als fachwissenschaftlichem Interesse »var seine Schrift »Uber den Streit der historischen und philosophischen Nechtsschule« und die seinen» Freunde Rudolf von Jhering zugeeignetc Festschrift »Ernst und Scherz über unsere Wissenschaft« (1892). Uber die Methodik des juri stischen Hochschuluntcrrichts und die Fragen der deutschen Universitäts reform hat er sich wiederholt in geistvoller und beherzigensiverler Weise geäußert, so uameutlich in der 1869 anonym erschienenen Schrift »Von deutschen Hochschulen. Allerlei, »vas da ist und was da sein sollte«. Als Drciundachtzigjähriger erregte er die Aufmerksamkeit der Fachgenossen »nit seiner originellen gedankenreichen Schrift: »Die Grundbegriffe des Rechts und die Mißgriffe der Gesetzgebung«. 876 ^ ^