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d. Dtschn. vuchha»d«L. Redaktioneller TeU. .xe 53, 3. März 1SL4 trag durch Scheck überweiftn lassen, müßte er zuerst mittels Erlag- fcheins seines Kontos das Bargeld auf sein Konto erlegen, und dann könnte erst die Überweisung durch Scheck ersolgen. Um diesem langwierigen Überweisungsverkehr zu entgehen, wird der Erlag mittels Erlagscheins durchgesührt. Es würde sich daher empfehlen, datz die reichsdeutschen Ver- leger den österreichischen Sortimentern mit jeder Rechnung einen Erlagschein zur Verfügung stellen. Irgendeine Verschleppung in der Bezahlung bei der Benutzung des Erlagscheines ist keineswegs bedingt, geschweige denn gerechtfertigt. Die Manipulation ist beim Postsparkassenamt rasch, sodatz auch aus einem fernen Orte Öster reichs die Zahlung in längstens 4 Tagen dem Empfänger ausge- händigt werden kann. Wir haben die ganze Angelegenheit ausführlicher behandelt, um den deutschen Verlegern nach Möglichkeit einen Einblick in dos gewiß nicht allzu schwere Gebiet des österreichischen Postsparkassen verkehrs zu ermöglichen. Nicht unerwähnt dürfen wir lassen, daß bei Errichtung eines Kontos die sogenannte Slammeinlage geleistet werden muß, die nicht angegriffen werden darf und «ine Höhe von lOOOOO.— ö. Kr. erreicht. Diese Stammeinlage darf, solange das Konto besteht, nicht angelastel werden. Es kann demnach z. V. ein Scheck nicht honoriert werden, wenn der Aussteller keine ander« Deckung als die Stammeinlage auf seinem Konto hat. Der Bei tritt zum Postfparkassenverkehr geschieht durch die Beitrittserklärung zum Scheckverkehr, die ausgefüllt und unterfertigt werden und der eine beglaubigte Abschrift aus dem HandelssFirmenj-Register an- geschlossen sein muß. Außerdem muß außer den l00 000.— ö. Kr. Stammeinlage ein Betrag für Kuvert« erlegt werden <die aber nicht unbedingt nötig sind), für ein Scheckheft zu 5V Blatt und für Erlag, scheine (die zu >00 Stück geliefert werden). Der Preis für diese beiden letzten Drucksorten, di« angeschaffl werden müssen, beträgt 38 800.— ö. Kr. Es ist somit zur Eröffnung der Betrag von 130 080.— ö. Kr. einzuzahlen. Der Postberkehr mit dem Postspar kassenamt genießt in Österreich Porlofreiheit. Was die Einlage aus das Konto des reichsdeutschen Verlegers anlangt, so ist folgendes zu beachten: Beträge bis zu 500 000.— ö. Kr. sind ohne Bewilligung irgendeiner Stelle frei durchführbar Bei Beträgen von 500 008.— bis 2 000 000.— ö. Kr. ist beim Postsparkasscnamt in Wien der Bewilligungsantrag unter Beischluß der Faktura einzureichen. Es hat das Post sparkassenamt das Recht erhalten, di« Bewilligung zur Einsendung dieser Beträge zu erteilen. Beträge über 2 000 000.— ö. Kr. bedürfen nach wie vor der Bewilligung der Nationalbank (Devisenzentralc). Dieselbe Vorschrift gilt für den reichsdeutschen Verleger, der von seinem Konto abheben muß. Auch hier ist der Betrag bis zu 500000.— ö. Kr. frei, von 508 000.— bis zu 2 080 800.— ö. Kr. unter Vorlage der Faktura bzw. Bekanntgabe des Verwendungszweckes die Bewilligung durch das Postsparkassenamt und über 2 Milt. ö. Kr. mit Genehmigung der Devisenzentrale möglich. Der Verein der österreichischen Buch-, Kunst und Musikalienhändler in Wien I, Opernring 1, ist gern bereit, allfällige Aufklärungen zu bieten und die einleitenden Schritte durchzusühren. Zeit. Hier liehe sich doch manches einstigen; ich erinnere nur an Holzschnitte des Heidelberger Totentanzes, der verschiedenen Ausgaben der Heiligen-Legenden, der Auslegung des Lebens Jesu Christi u. a. Auch im Text dürste das illustriert« Buch der Jnkunabelzeit etwas mehr in den Vordergrund gerückt werden. Da das anregend« und viel- sach wirklich fördernde Buch doch woist bald einer Neuauflage be- dars, seien diese Wünsche nach etwas mehr Stoss aus dem XV. Jahr hundert hier geändert. AlbertSchramin. Willi, Kurth: Altdeutsche Hol-schnittkunft. 60 Holzschnitte von Dürer, Baldung Grien, Altdorfer, Cronach, Holbein und anderen Meistern des XV. und XVI. Jahrhunderts. Berlin-Zehlendorf, Fritz Heyder 1924. 4". 104 S. Gm. 12.—. Der Holzschnitt wird immer mehr geschätzt, mit Liecht! Kein Wunder, daß die Veröffentlichungen über ihn sich sichtlich mehren. Insbesondere die Blütezeit des CinzelholzschnittS und des Buchholz schnitts wird von den verschiedenste» Seiten behandelt, sobah die besten Stücke des XV. und XVI. Jahrhunderts erfreulicherweise in immer weiteren Kreisen bekannt werden. Das vorliegende Buch gehört mit zu den erfreulichsten Erzeugnissen dieser Art, nicht nur seiner Ausstattung halber, sondern auch wegen der gut gewähitcn Abbildungen. Ganz einverstanden kann man mit dem sein, was aus dem XVI. Jahrhundert geboten wird: das XV. Jahrhundert dagegen ist etwas schlecht weggekommen, insbesondere der Buchholzschnitt dieser Kleine Mitteilungen. Abgelehnter Abbau der Druckpreisc. — Wie aus einer Bekannt machung in Nr. 18 der -Zeitschrift für Deutschlands Buchdrucker und verwandte Gewerbe« hcrvorgeht, hat eine aus Mitgliedern des Dcut- iche» Buchdrucker-Vereins zusammengesetzte Kommission, die am 21. Februar in Berlin tagte, sestgestcllt, --daß di «Höh« der jetzi gen Druckpreise durchaus notwendig, bah bei», Druck sogar der tartsliche Preis unzureichend ist«. Rach Angaben der vorgenannten Zeitschrist sollen in dieser Kommission Groß- und Kleinstadtdrucker, sowie Inhaber großer und kleiner Be triebe vertreten gewesen- sein. In der Bekanntmachung wird «tn- leiteud ausgesührt, daß sowohl Austraggebergruppen als auch einzelne Drucksachenocrbraucher an den Deutsche» Buchdrucker-Verein heran- getrete» sind und eine wettere Ermäßigung der Satz- und Druck preise verlangt hätten. Wörtlich heißt es dann weiter: »Dem an sich verständlichen Wunsche konnte von seiten des Deutschen Buchdrucker- Vereins nicht entsprochen werden, da die notwendige Voraussetzung dafür, die Verbilligung der Herstellungs- und Betriebskosten, nicht in dem Maß« erfolgt war, daß «in weiterer Preisabbau ohne schwere Schädigung der Betriebe durchgeführt werden konnte. Der Deutsche Buchdrucker-Verein hat in seiner Kalkulation nie, selbst in der Jn- slationszeit nicht, einen Nisikoposte» eingeschaltet. Ein Abbau kann daher nur bei einer tatsächlichen Verbilligung der Herstellungskosteu ersolgen, diese ist aber nicht eingetreten. Wen» in der Zeit vom 2. Ja nuar bis heut« wirklich einige Materialien eine klein« Preissenkung erfahren haben, so war dies bei dem Preisabbau vom 2, Januar größtenteils schon mit vorausgesetzt worden. Außerdem haben sich in der Zwischenzeit neue Belastungen, insbesondere steuerlicher Art, eingeschaltet, die es ausgeschlossen erscheinen lassen, jetzt die Preise weiter herabzusetzen. Die Errechnungstabelle», aus denen die tarif lichen Satz- und Druckpreise aufgebaut sind, ergeben einwandfrei nicht mir deren Richtigkeit, sie lasse» vielmehr unzweifelhaft er kenne», welchen Trugschlüssen sich die Buchdruckcrcibesitzer htngeben. die die tariflichen Preise, manchmal sogar sehr stark, unterbieten.« Was den Risikoposten betrisst, so ist das eine recht eigentümliche Sache. Sicher ist jedenfalls, daß ein sehr erheblicher, wenn nicht der größte Teil der deutschen Buchdruckereibesiger mit wesentlich niedrigeren Druckpreisen noch sein Auskommen findet. Angesichts dieser Tatsache wird es also nichts weiter als «inen Schlag ins Wasser bedeuten, wenn der Hauptvorstand des Deut schen Buchdrucker-Vereins in der in Rede stehenden Bekanntmachung vor der Abgabe u» tariflich er Preise warnt und des weiteren erklärt, daß die infolge billiger Preise mehr beschäftigten Betriebe keinen Nutzen haben. Seit Jahr und Tag schon erklingt diese bekannte, aber keine Anziehungskraft mehr besitzende Weise. In einem sich an diese Bekanntmachung anschließende», »Preisabbau» liberschriebenen Artikel wird das in der Bekanntmachung Gesagte des näheren unterstrichen und zu begründen versucht. U. a. wirb aus- geführt: »Wenn augenblicklich mehr Abweichungen als sonst in de» abgegebenen Truckpreisen zum Ausdruck kommen, so ist das auf die allgemeine wirtschaftliche Lage und auf den Mangel an Aufträgen im allgemeinen zurückzusllhrcn». Es kann aber nicht bestritten werden, daß die Konsnnktur im Buchdruckgewerbe sich sehr gebessert hat, so- daß es in einzelnen Städten schon schwer fällt, brauchbare Arbeits kräfte z» erhalten. Wir werden aus diese Bekanntmachung, den an schließenden Artikel und aus sonstiges »Preistarisliches« noch ein gehender zurückkommen. Biichcrsendnngen nach den besetzten Gebieten. — Im Anschluß an unsere Veröffentlichungen im Bbl. Nr. 37, 4g, 47 und 51 teilen wir nochmals mit, daß für Kreuzbänder in einzelnen Fällen ein Einheitszoll von SV Ps. zu zahlen ist, während für Pakete die Zoll gebühr beträgt: bis 1,W kg Mk. i.3», 5—g,W kg Mk. 2.K0, l»—14,99 kg Mk. 4.W, tS—1g,W kg Mk. «LV