Volltext Seite (XML)
53, 3, März 1924. Redaktioneller Teil. VSNnibl»« d. DIILn, Su««»,NeI 2709 bedingungen im ganzen praktische Normen auf, indem sie in ein fachen Worten Verpflichtungen, di« teils das Handelsgesetzbuch, teils die Verkehrsordnung, teils auch das Herkommen im Buch handel auferlegen, zur Vermeidung von Reibungen kurz zusammen- sassen, > Angebote und Bestellungen. 1. Preisangaben und Angebote in deutscher Währung ver stehen sich in Goldmark <l Goldmark Dollar USA, oder ^ x Feingold), Lieferungsmöglichkeit bleibt Vorbehalten. 2. Fehlt Einbandvorschrift, so werden Romane, Jugendschris- ten, überhaupt Geschenkwerke gebunden, sonstige (insbesondere wissenschaftliche) Bücher geheftet geliefert. Geheftet bestellte Exemplare werden gebunden geliefert, wenn nur so lieferbar; soll Vorher Rückfrage erfolgen, so muß die Bezeichnung lauten: -nur geheftet-, 3. Für Rücksendungen, die infolge irrtümlicher Bestellung oder unrichtiger Lieferung notwendig sind, trägt der schuldige Teil alle Verursachten Kosten. II. Versand. 1, Der Verkehr über die Kommtssionspliitzc regelt sich nach der Verkehrsordnung, 2, Die Gefahr des dlwkten Versands trägt gesetzlich der Be steller, Fehlen Vcrsandvorschristen, so wählt der Verleger nach bestem Ermessen den sür den Besteller günstigsten Weg. 3, Ausnutzung von Postpaketen erfolgt nur aus besondere Vor schrift des Bestellers. Zur Erleichterung gibt der Verleger nach Möglichkeit di« Gewichte seiner Veröffentlichungen in Anzeigen, Rundschreiben usw, an. 4, Porto wird den Firmen, mit denen keine besonderen Ab kommen getroffen sind, wie folgt berechnet: Die tatsächlichen Auslagen für Porto-, Fracht- und Expreßgebühren bei direkten Sendungen aller Art wer den dem Besteller belastet. Verpackung wird nicht mehr berechnet, ausgenommen Kisten, Rollen u. dgl., die zu den Selbstkosten berechnet und nicht zurückgenommen werden. Verwertung am Ort ist Vorteilhafter. Für Erledigung direkter Sendungen an Pribatkunden des Sortiments wird neben Porto noch erhoben: auf Kreuzbänder ein Zuschlag von je 10 Pfg., auf Pakete ein Zu schlag von je 25 Pfg. III Zahlungsbedingungen. 1. Soweit nicht durch die Abrechnungsgenossenschaft (BAG) bezahlt wird oder leine besonderen Abmachungen ge troffen sind, wird bar durch Kommissionär oder unter Postnach nahme geliefert. 2. Befreundeten Firmen ohne Zielkonto können Sen dungen über Gm. 10.— netto in Rechnung gegen Einsen dung des Betrags sofort nach Empfang geliefert werden. Sendungen unter diesem Betrag werden wie zu Ziffer l geliefert. 3. Bei Zielkonten mutz der Saldo auch ohne Kontoaus zug bis spätestens zum 10. des folgenden Monats beim Verleger bezahlt sein. 4. Soweit für etwaige Kommissionssendungen kein Abrech nungstermin vereinbart ist, hat im Zweifelsfall die Abrechnung aus den Schluß des Kalendervierteljahres zu erfolgen. 5. Soweit Wechsel angenommen werden, hastet der Schuld ner für etwaige Geldcntwertungsschäden in derselben Weise, wie die Reichsbank es jeweils zur Bedingung macht. Eine entspre- chende Verpflichtung ist jedem Wechsel beizufügen. Die Diskont spesen und sonstigen Unkosten werden dem Schuldner belastet. 6. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen ist der Sitz des Verlags. 7. Sollte eine Entwertung der Zahlungsmittel eintreteu, so wird die Zahlung zum amtlichen Berliner Milteikurs am Tage des Eingangs beim Verleger gutgeschrieben. IV. Mahnwesen. 1. Alle Mahnkosten gehen zu Lasten des Schuldners. Für Mahnbriefe wird neben dem Porto für Arbeit und Material der dreifach« Betrag des Portos berechnet. 2. Nach Ablauf der Fälligkeit weiden offene Rech nungsbeträge und Salden ohne vorherige Ankündigung durch Post nachnahme «ingezogen. 3. Vom Tage der Fälligkeit ab können Verzugszinsen in Höhe des Reichsbankdiskontsatzes berechnet werden. 4. Geldeingänge werden nicht mehr bestätigt, der Post- einlieferungsschein dient alz Quittung. Stuttgart, Februar 1924. Stuttgarter Verleger-Vereinigung. Mir befreundete Verleger, die der Stuttgarter Verleger-Ver einigung nicht angehören, sich aber unseren Bedingungen anschiiehen wollen, stehen siir eigenen Gebrauch Abzüge der Lieferungsbedin gungen zur Verfügung. 5 Stück kosten Mk. —.80 und werden nur unter Nachnahme verschickt. Bestellungen sind an den Schatzmeister Herrn Herbert Hass mann i. Ta. Aulius Hossmann, Stuttgart, Paulinenstrahe 44, zu richten. Der österreichische Postsparkaffenverkehr. Zu wiederholten Malen machten wir die Erfahrung, daß im deutschen Buchhandel noch eine große Unkenntnis darüber herrscht, aus welche Weise sich der Verkehr mit dem österreichischen Postspar kassenamt in Wien abwickelt. Der Verein der österreichi- scheu Buch-, Kunst- und Musikalienhändler hält es demnach für geboten, eine aufklärende Notiz über diesen Gegen stand im Börsenblatt zu veröffentlichen. Der Postsparkassenverkehr in Österreich ist eine staatliche Insti tution, die bezweckt, den Geldverkehr mit möglichst geringen Kosten und mit Umgehung des Bargeldverkehrs zu bewältigen. Zu die sem Zwecke ist die Errichtung von Konten durchgeführt, und zwar in der Form, daß die Inhaber der einzelnen Konten untereinander ihren Verbindlichkeiten in der Form Nachkommen können, daß sie Überschreibungen von ihrem Guthaben aus das Guthaben ihrer Gläubiger durch die Postsparkasse vornehmen lassen können. Diese -Überweisungen« von dem Konto eines Kontoinhabers auf das eines anderen gehen spesenfrei vor sich. Wohl ist ein Nachteil bei dieser Zahlungssorm im Gefolge, nämlich der, daß der Zahlende einen förmlichen Beleg für die erfolgte Zahlung nicht erhält; die Zahlung wird nur im nachfolgenden Kontoauszug unter Angabe der Nummer des anderen Kontos vorgemerkt. Es wird daher bei kleineren Geschäftsleuten diese Form der Über weisung nicht immer zur Anwendung gebracht und es kommt eine kombinierte überweisungsform zur Anwendung, die die Über weisung mittels eines Erlagscheines durchführen läßt. Der Empfangsschein (linker Teil des perforierten Erlagscheins) kommt mit dem nächsten Auszug an die Firma zurück und bildet ein leicht zu handhabendes Zahlungsdokument. Diese beschriebenen Über weisungen bedürfen zur Einleitung des Verfahrens der Ausstellung eines Scheckformulares. Di« Scheckformulare sind auf gelbem Papier gedruckt und in Heften zu je 50 Stück gebunden. Wir kommen nun zur Besprechung der notwendigen Formulare. Diese sind die erwähnten Scheckformulare und der Erlag- Empfangsschein. Letzterer dient für jene zahlenden Firmen, die ein eigenes Konto nicht besitzen oder den Weg der Überweisung durch Scheck auf das Konto des anderen nicht benutzen wollen. Der Vorgang ist bei Benutzung des Erlagscheines folgender: Die einzelnen Rubriken werden ausgefüllt, und man begibt sich mit dem ausgefüllten Erlagschein auf das nächste Postamt (jedes, auch das kleinste Postamt ist berechtigt und verpflichtet, Zahlungen auf Erlagscheine vorzunehmen) und bezahlt dem Postamt den auf dem Erlagschein ausgesllllten Betrag. Das Postamt bestätigt durch Aufdruck des Stempels (und Unterschrift des Postbeamten) den Empfang, händigt dem Erleger den Empfangsschein aus und ver ständigt das Postsparkassenamt von der erfolgten Einzahlung. Auf Grund der an das Postsparkasscnamt in Wien täglich abzufllhren- den Ausweise werde» die Eintragungen aus das Konto des Gläu bigers durchgcführt. Es ist die Zahlung durch bzw. mittels Erlag- scheins eine größere Annehmlichkeit für den Sortimenter als die Überweisung des Betrages durch den, Scheck. Es kann ja leicht Vorkommen, daß der Stand des Kontos nicht soviel Deckung auf weist, eine Faktura zu begleichen, während er aber z. B. in der Kasse genügend Bargeld hat. Wollt« er in diesem Falle den Be- 34k