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3358 Vermischte Anzeigen. 142, 23. Juni 1886. Jllg. Deutscher Diichlj.-Vehilfeiiverlmiid. s3l579j Bckanntinachung. Die diesjährige 18. ordentliche Haupt versammlung findet Sonntag den 11. Juli d. I. im Saale der Buchhändler-Börse statt. Zur Teilnahme an derselben laden wir hierdurch unsere Mitglieder ein. Teilnehmende haben sich durch Quittung über Beitrag pro II. Quartal zu legitimieren. Einlaß in den Saal 10 Uhr; nm tz^ll Uhr wird der Saal geschlossen. Leipzig, 24. Mai 1886. Tcr Borstand: Otto Berthold, Oskar Gottwald, Vorsitzende. Alexander Krauße, Otto Koller, Schriftführer. Eduard Baldamus, Heinrich Weise, Deputierte. Tagesordnung. 1. Bericht des amt. Vorsitzenden. 2. Bericht der Schriftführer. 3. Bericht des Revisors. Bericht des Rechnungs ausschusses. Antrag auf Decharge-Erteilung. (Allgemeine) Satzungen bctr. Anträge. 4. a.) Antrag des Vorstandes zu Z 3 einzuschalten nach unbescholten: , und gesund" zu streichen in Absatz 1 „bis 1. Dezember 1884" (Vom Kreise Brandenburg u. Norden gleich falls beantragt.) anzufügen dem Absatz 1 „Dem Aufnahmegesuch ist ein Ge sundheitszeugnis beizufügen". Ir) Antrag der Herren Wilh. Graf u. Gen in Innsbruck in tz 7 an entsprechender Stelle einzn- schalten unter Berücksichtigung der sich bei Annahme weiter ergebenden Änderungen „Zum Zwecke der Ansammlung eines Fonds zu Gunsten der er werbsunfähigen Verbandsmit glieder wird ein Beitrag in der Höhe von ^ 2,— xr. anno und Kopf gesteuert. Einziehung in vierteliährlichen Raten mit den Verbands beitragen", o) Antrag der Mitglieder des Kreises Leip zig: zu ß 7 Abs. 1. Zusatz: „und (ferner hat ein jedes Mit glied) SO Pf. jährlich zur Deckung der Kosten, welche den Kreisvor ständen fürVertretung ihrer Kreise erwachsen (zu zahlen), die vom Verbands-Vorstande mit dem ersten Quartalsbeitrag (Januar) eingezogen und den Kreisvorstän den nach dem Stande ihrer Mit gliederzahl vom 1. Januar über wiesen werden". ä) Antrag der Mitglieder des Kreises Norden zu 8 b Abs. 1 zu setzen statt „Dieselben" bis „statt finden": „Dieselben werden Anfang Ok tober auf ein Jahr gewählt und sind nach dieserFrist wieder wähl bar ". s) Antrag des Verbandsmitgliedes Alb. Mosel in Berlin zu ß 9 Abs. 1 anzusügen: „Bei der Wahl finden die für die Wahl der Vor st and s Mitglieder geltenden Bestimmungen entspre chend Anwendung". I) ferner zwischen Absatz 3 und Absatz 4 ist als besonderer Absatz einzuschalten: „Der Vorstand ist berechtigt, sofern ihm dies notwendig erscheint, die Angehörigen eines Kreises dem Vertrauensmanne eines anderen Kreises zu überweisen. Dieselben erhalten dadurch zugleich das Recht, an den Versammlungen des Kreises, dem sie zugeteilt worden sind, teilzunehmen, so wie bei der Wahl des Vertrauensmannes bezw. seines Stellvertreters mitzuwählen, letzteres jedoch nur, wenn die Überweisung mindestens drei Wochen vor der Wahl stattgefundcn hat und vor dieser Zeit vom Vorstande öffentlich bekannt gemacht ist. A) Antrag der Mitglieder des Kreises Bran denburg zu Z 9 Absatz 3 unter 5 zu setzten statt „mit den Vororten und dem gesamten Auslande" „ (Stadl Leipzig mit den Vororten und dem durch keinen eigenen Vertrauensmann vertre tenen Auslande). VorortLeipzig". Ir) Antrag des Vorstandes zu 8 10 Abs. 2 einzuschalten nach „vierwöchentlicher" „bei Satzungs-Änderungen mit mindestens sechswöchentlicher", i) Antrag der Mitglieder des Kreises Norden zu ß 10 Abs. 2 zu setzen anstatt: „Die Hauptversammlung wird alljährlich zu Anfang Juli ic." „Die Hauptversammlung wird alle zwei Jahre zu Anfang Juli rc." ll) Antrag des Mitgliedes Alb. Mosel in Berlin zu 8 10 dem Absatz 2 ist anzufügen:) „G leichzeitig sind den Vertraue ns- männern die Motive zu den ein zelnen, vom Vorstande gestellten Anträgen möglichst ausführlichst mitzn teilen. I) Antrag der Mitglieder des Kreises Bran denburg der ß 12 soll folgende Fassung erhalten: 8 12. Abstimmungs- und Wahlmodus der Hauptversammlungen. Hauptversammlungen, deren Tagesord nung den Mitgliedern vorher ordnungs gemäß angezeigt wurde, sind ohne Rück sicht auf die Anzahl der Änwesenden be schlußfähig. 1. Die Abstimmungen geschehen nach dem Belieben des Vorsitzenden durch Anf- stehen und Sitzenbleiben oder durch Na- menausrus mit „Ja" und „Nein". Der letzte Modus muß jedoch stattfinden, wenn bei dem ersteren auch die Gegenprobe kein zweifelhaftes Resultat erzielt hat, oder wenn es von dem vierten Teil der Anwesenden verlangt wird, m) Antrag des Kreises Norden zu 8 13 Abs. 1 zu setzen anstatt: „alljährlich scheiden hier von zwei Mitglieder aus" in jeder ordentlichen Haupt versammlung scheidenhier von drei Mitglieder aus rc." i n) zu 8 3 zu setzen anstatt: „werden auf ein Rech nungsjahr rc." bis „nicht wieder wählbar" werden auf zwei Jahre von der ordentlichen Hauptversamm lung gewählt, haben jedoch die Pflicht, alljährlich die Rechnung zu prüfen und ist der Rechenschafts bericht des Vorstandes in den Ber- bandsblättern zu veröffentlichen. Die Mitglieder des Rechnungs- ausschusses sind für die nächsten zwei Jahre nicht wieder wählbar." o) Antrag des Mitgliedes Alb. Mosel in Berlin Dem letzten Absatz vor der Übergangs bestimmung folgende Fassung zu geben: „Die Revision des Rechnungswerkes des Verbandes ist durch einen in Leipzig wohnenden beamteten oder gerichtlich vereidigten Sachverständigen vornehmen zn lassen und das von dem Revisor über jede Revision aufzunehmende Protokoll zu veröffentlichen. Der Revisor ist vom Vorstande vorzuschlagen und nach er folgter Genehmigung der Hauptversamm lung aus drei Jahre zu bestellen. Die Kosten der Revision fallen der Verbands kasse zur Last." p) Antrag des Mitgliedes Alb. Mosel in Berlin zu 8 14 zwischen Absatz 1 und 2 als besondern Absatz einzuschalten: „In jeder ordentlichen Hauptversamm lung hat der Vorstand vor der Rechnungs legung der Versammlung einen ausführ lichen Bericht über das abgelaufene Geschäftsjahr, sowie über den Stand der gesamten Verwaltungsangelcgcnheiten des Verbandes vorzulcgen. Der Bericht sowie der Rechnungsabschluß und das über die Verhandlungen der Hauptversammlung geführte Protokoll sind durch den 'Pdruck zu veröffentlichen und ist jedem Mitglieds ein Exemplar des Abdrucks in kürzester Frist zu übersenden." Anträge betr. Spezial-Satzungen für die Kranken- und Stcrbekassr. 2. a.) Antrag des Vorstandes zu 8 3 als Absatz 2 einzusügen: „Dauert die Krankheit länger als vier Wochen, so ist von vier zu Wochen ein neues ärztliches Zeug nis einzusenden. Von der vor- geschriebenen Beglaubigung der selben kann Abstand genommen werden, wenn der behandelnde, die Zeugnisse aiisstellende Arzt der gleiche, welcher das erste, be- beglanbigte Attest ausfertigte". d) Antrag des Vorstandes zu 8 ? Zusatz: „Als Angehörige werden angesehen: Witwe, Kinder, event. Eltern. Sind Angehörige nicht vorhanden, so werden nur die Kosten für ein standesgemäßes Begräbnis erstattet". Anträge bctr. Spezial-Satzungen für die Witwen- und Waifcnkasse. 3. a) Antrag der Mitglieder des Kreises Brandenburg zu 8 3 Absatz 1 Anstatt „Die Beiträge bis Verbandskasse" zu setzen - „Die Beiträge für die Witwen- und Waisenkasse bestehen in ^ S.— jährlich für jedes Mitglied aus der allgemeinen Verbandskasse".