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6934 Nichtamtlicher Teil. ^ 205, 4. September 1902. schäftsbcricht der Verwaltung ist hervorzuheben, daß der 1891 in Köln begründete Verband zur Zeit 814 deutsche Gcwerbevereine mit 95648 Mitgliedern umfaßt. Seine Thätigkeit erstreckte sich auf alle Fragens die gewerbliche Interessen berühren. Die Hand werksorganisation, die Regelung und Pflege des Lehrlingswesens, das gewerbliche Schulwesen, das Genossenschaftswesen, das ge werbliche Versicherungswesen in seiner Verschiedenartigkeit, die Gewerbegesctzgebung, der unlautere Wettbewerb in seinen ver- schiedenen Formen, Steuer- und Zollwesen standen nacheinander zur Beratung; auf allen diesen Arbeitsgebieten habe der Verband an der Lösung der einschlägigen Fragen teilgenommen und Ein fluß zu gewinnen gesucht. Von den 95648 Mitglieder sind etwa 66 Prozent Handwerker. Mahnkosten in Oesterreich. — In der Papier-Zeitung macht Herr Or. Ncttl in Laun (Böhmen) folgende dankenswerte Mitteilung über das österreichische Mahnverfahren: In einer beim k. k. Bezirksgerichte in Nepomuk, Böhmen, an hängigen Rechtssache wurden seitens der ersten Instanz die Kosten des Mahnschreibens dem Gläubiger nicht zugesprochen. Eine gegen diesen Beschluß beim Kreis- als Berufungsgerichte in Pilsen erhobene Beschwerde wurde aus nachstehenden Gründen ab gewiesen: -Nach H 41 C.P.O. ist die im Streite unterliegende Partei verpflichtet, der Gegenseite sämtliche durch die Prozeßführung verursachten, zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Kosten zu ersetzen, und hat das Gericht bei Feststellung des Kostenbetrages sorgfältig zu erwägen, welche Kosten als notwendig anzusehen sind. Dieses Recht des Richters blieb durch den Advokatentaris unberührt, und der Erstrichter hat, von diesem Rechte Gebrauch machend, ganz richtig die Kosten des Mahnbriefes nicht zugesprochen. Denn obgleich es jedem auch in solchen Fällen, wo die Per- tretung durch einen Advokaten nicht vorgeschrieben ist, freisteht, sich eines solchen zu bedienen, kann man doch den Mahnbrief nicht als zur Rechtsverfolgung notwendig ansehen, wenn man erwägt, daß die Ueberreichung der Mahnklage, laut welcher der Kläger auch die Zinsen vom 1. Januar 1902 und daher den Betrag schon als früher fälligen verlangt, von der Mahnung des Schuldners unabhängig war und der Kläger den Schuldner selbst mahnen und erst nachher die Angelegenheit dem Rechts freunde zur Einklagung übergeben konnte, wenn die Mahnung ohne Erfolg blieb.- Ein weiterer Jnstanzenzug war unzulässig. Cs empfiehlt sich deshalb, den Schuldner nach erfolgloser Mahnung seitens des Gläubigers sofort zu verklagen, wenn der Gläubiger nicht die Kosten der durch den Anwalt erfolgten Mahnung auf sich nehmen will. Laun, Böhmen, 20. August 1902. Or. Nettl. Die Einkünfte des -Institut äs Oranes-, — Das -In stitut äs Oranes- in Paris hat im Jahre etwa 500000 Francs Einkünfte, die zur Förderung der Wissenschaften und Künste, zum größten Teil in Form von Belohnungen besonderer Verdienste, ver wendet werden. Oesterreichisches Wortmarkenverzeichnis. — Im Ber lage der k. k. Hof- und Staatsdruckerei in Wien ist ein im Auf trag des k. k. Handelsministeriums verfaßtes und in Druck gelegtes -Verzeichnis der österreichischen Wortmarken- erschienen, enthaltend 1. das Verzeichnis der in das Central-Markenregister eingetragenen Wortmarken (1895 bis 1901); 2. das Verzeichnis der angemeldeten und von der Aufnahme in das Central-Markenregister aus geschlossenen Wortmarken (1895 bis 1901); 3. Verzeichnis hervor tretender Worte aus Bildmarken, welche in das Central-Marken register eingetragen find (1892 bis 1901). Dieses Verzeichnis, zu dem alljährlich Nachträge ausgegeben werden sollen, ist zum Preise von 10 Kronen im genannten Verlage erhältlich. (Wiener Ztg.) Verschmelzung der beiden Vereinigungen der Buch- druckergchilfen. — Die Gewerkschaft der Buchdrucker, Schrist- gießer rc. Deutschlands hielt am 18. v. M. im -Römischen Hof- zu Leipzig eine Mitgliederversammlung ab, in der über die Verhandlungen zur Verschmelzung der Gewerkschaft mit dem Ver bände der Deutschen Buchdrucker berichtet wurde. Als im Jahre 1896 zwischen der Prinzipalität und dem Gehilfenverbande der Tarif und die Tarifgemeinschaft vereinbart worden war, schlossen sich die wenigen Gegner dieser Vereinbarungen in einer besonderen Gewerkschaft zusammen, die es im Laufe der Jahre auf rund 200 Mitglieder gebracht hat, während der Verband über 33000 Mit glieder zählt. Es wurden wiederholt Versuche zur Einigung beider Organisationen unternommen, die aber scheiterten. Erst nachdem der Stuttgarter Gewerkschaftskongreß sich für die Ver schmelzung der Gewerkschaft mit dem Verbände ausgesprochen und die Münchener Generalversammlung des Verbandes dem nicht grundsätzlich widersprochen hatte, sind eingehende Verhand lungen gepflogen worden, die zu folgender Erklärung geführt haben: -Die den Anschluß an den Verband der Deutschen Buch drucker nachsuchenden Mitglieder der Gewerkschaft der Buch drucker rc. erklären, die Bestimmungen des Verbandsstatuts gewissenhaft anzuerkennen. Weiter erklären sie den zwischen Prinzipalität und Gehilfenschaft vereinbarten Tarif und den durch ihn geschaffenen gewerblichen Zustand anzuerkennen und den Widerstand dagegen einzustellen.- Diese Erklärung wurde auch von der Leipziger Versammlung am 18. August angenommen. Oeffentliche Lesezimmer in Leipzig. — Das im Herbst v. I. vom Verein für öffentliche Lesezimmer in Leipzig in der alten Landfleischhalle, Johannisplatz 11, eröffnete dritte Lesezimmer ist in den seither verflossenen zehn Monaten seines Bestehens von 18122 Lesern besucht worden. Gehilfenversammlung. — Die zweite diesjährige Landes versammlung der .Landesvereinigung Thüringen, Provinz und Königreich Sachsen der Allgemeinen Vereinigung deutscher Buch handlungsgehilfen- wird am 14. September in Dresden im Restaurant -Drei Raben-, (Altstadt, Marienstraße) abgehalten werden. Beginn 11 Uhr. Um 3 Uhr Mittagstafel. Anmeldungen an Herrn Paul Wagner, Dresden-A., Marschallstraße 16, II. Neue Bücher, Kataloge rc. für Buchhändler, äuristisoüss Oittsraturblatt. Usrausgsgsbsv vom 6sü. LsZ.-Rat -4. Lsil in Lsrlin. Lsrlin 4V., 6arl Os^wavns Vsrlag. dir. 137, Ilä. XIV, dir. 7 (Xula-ng Lextsmbsr 1902): Osstnummsr rum XXVI. Osutssbsn äuristsntag. Osn Nitglisäsrn äss Osutsobsn äuristsntagss so vis ssinsn Autoren unä Nitarbsitsrn üdsrrsisüt von Oarl Ls^manns Vortag in Lsrlin. gr. 8". 8. 151—216. Illüalt: 2um 6rnss! (lsäisüt von Xlbsrt Vrasgsr. — Ois Ls- äsutuvg äss Osutsoüsn äuristsntagss kür äis RseütssntvvisL- luvg im Osutsobsn Ilsioüs. Von Obsrlanässgsriobtsrat Or. Xsulcamp in 6öln. — Lsrlinsr luristsn als 8obrittstsllsr. Lin üüoütigsr Öbsrbliolr übsr äis lstrtsn 25 äabrs. — Ois Liobtsr in Lsrlin. Von Oanägsriobtsiat Or. Visrsvs in 6ross- Oiobtsrksläs. — Ois Lsrlinsr Xnvaltsobakt. Von lustirrat Or. I. 8tranr in Lsrlin. — Nittbsilungsn bstr. äsu XXVI. Osutsobsn äuristsntag. (Sprechsaal.) Anfragen über Gehilfen. Die Beantwortung von Anfragen über Gehilfen und ihre Leistungsfähigkeit hat sich mit der Zeit zu einem Sonder - Brief wechsel für den Chef herausgebildet. Besonders einen oder zwei Monate vor dem Haupttermin des Gehilfenwechsels (1. April und 1. Oktober) vergeht wohl keine Woche, in der nicht eine bis drei Anfragen über Gehilfen, die früher in dem betreffenden Geschäft thätig gewesen sind, einlaufen — zumal, wenn sich, wie es das Unglück bei mir jetzt will, drei frühere Gehilfen zu gleicher Zeit um eine Stelle bewerben. Ich stehe nicht an, es als ein berechtigtes und erforderliches Vorgehen anzuerkennen, wenn sich ein Chef bei demjenigen Kollegen, bei dem sich der bewerbende Gehilfe zuletzt in Stellung befunden hat, genauer nach dessen Leistungsfähigkeit erkundigt. Zu weit gehend finde ich es aber, wenn solche Anfragen auch an alle die jenigen Kollegen ergehen, bei denen der betreffende Gehilfe der Reihe nach thätig gewesen ist. So erhielt ich dieser Tage z. B. eine Bitte um eingehendes!) Auskunft über einen Herrn, der vor fünf oder sechs Jahren (!) in unsrer Firma thätig war — nebenbei gesagt, zu einer Zeit, in der ich (wie aus dem Adreßbuch deutlich er sichtlich) noch nicht Inhaber der Firma war. Wo soll das hin?! Wer wird sich der Einzelheiten über einen Gehilfen, der sich wo möglich knapp ein Jahr aufgehalten hat, erinnern, — und kann sich der Betreffende in der Zwischenzeit nicht zum Bessern oder gar Schlechtem geändert haben? — Und noch eins: Wenn solche Anfragen erfolgen, so sollten sie doch in der richtigen Form gemacht werden. Hierzu kann ich nicht diejenige rechnen, die ich vor etwa acht Tagen erhielt, die auf einer jener schönen Reklame-Postkarten ohne Anrede, ohne Dank, fast in forderndem Tone abgefaßt war und nicht einmal eine Briefmarke für die Antwort enthielt. Solche Anfragen wandern bei mir unbeantwortet in den Papierkorb. Jena, 1. September 1902. Eckard Klostermann i. Fa. Frommann'sche Hosbuchhandlung (Bräunlich L Klostermann).