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Umschlag zu ^ 32. Mittwoch, den 9. Februar 1916. I .L'srMFW' ttr/i^e'^svr >drprs MÄsKÄMle- L»rrLL/r^«? 6eor§l8 Lolzk^lott Verlag, Komi a.llliein 2 000 000 8tück verkgukt! kequemste 8prockkübrer kür unsere Kriexer! Ober Oie ^anreVVelt verbreitet! bUr g8 ttette, jeckes kiekt 50 ?k. kirr >^»L8iriiK«L«i'. 15z kiekte, üsrunter: D^LllSCl^ kür kmzlünüer, pranrosen, Italiener, küssen, 8erden, Polen, kutkenen, Iscbeckien, vnxarn. Die Deutschnationale Buchhandlungsgehilfenschaft ladet die Kollegen vom Buchhandel zum Beitritt in den Deutschnationalen Handlungsqehilfen-Verband ein, um in und mit ihm für eine Verbesserung der Lage der Standesgenoffen — der eigenen Lage — zu wirken und den Mitgliedern einen wirtschaftlichen.Halt in den Wechselfällen des Lebens zu bieten. Der Deutschnationalen Buchhandlungsgehilfenschaft gehört ohne weiteres jeder im Buchhandel oder in verwandten Zweigen beschäftigte Gehilfe ohne örtlichen Sonderbeitrag an, der Mitglied des D. L. V. ist. Der D. L. V. umfaßt z. Zt. über 150000 Mitglieder, darunter etwa 5000 vom Buchhandel und verwandten Geschäftszweigen. Verbandsbeitrag M. 1.50 monatlich Neben einer großzügigen sozialpolitischen Tätigkeit zugunsten sozialer Reformen für den ganzen Stand dient der D. H. V. der Fürsorge für seine Mitglieder durch besondere Wohlfahrtseinrichtungen: Di- Stellenvermittlung für den Buchhandel Besetzung offener Stellen mit Gehilfen in Kenntnissen und Fähigkeiten je nach Bedarf und Gehalt, den Gehilfen zur Er langung geeigneter Stellungen in gutberufenen Geschäftshäusern des In- und Auslandes. Die Versicherung gegen Stellenlosigkeit einzige staatlich genehmigte Stellenlosen-Versicherung ihrer Art. Kein Sonderbeitrag. Die bietet den Mitgliedern Hilfe in Fällen unverschuldeter Not. Die bietet Veranlassung zum Sparen beliebiger Beträge ganz nach Maßgabe der Verhältnisse jedes einzelnen. 4H Zinsen. Die Deutschnationale Kranken-- und Begräbniskasse Sie gewährt Freizügigkeit in ganz Europa und befreit ihre Mitglieder von der Beitragspflicht zu Orts-, Betriebs- und Innungskrankenkassen. Kein Kassenarztzwang. Höchstleistung: 52 Wochen freie ärzliche Behandlung, Arzneien, Heilmittel, 35 Mark wöchentliches Krankengeld, 300 Mark Begräbnisgeld. Verpflegung in einer höheren Krankenhausklasse. Mit gliederzahl: 70000. Vermögen: 850000 Mark. Summe der Kassenleistungen seit 1899 rund 5*/, Millionen Mark. Daneben bietet die Gelegenheit, auch der Familie die Segnungen einer ausreichenden Krankenver- sicherung zuzuwenden. Keine ärztliche Aufnahmeuntersuchung. Weitere Einrichtungen: Rechtsschutz, Auskunftei, Abteilung für Lehrlinge, Studien- und Ferienfahrten, Unterrichts- und Fortbildungsgelegenheiten, Höhere Landels-Lehranstalt, Büchereien, standesgemäßer und gesellschaftlicher Anschluß in 1300 Ortsvereinen des In- und Auslandes usw. Verbandssatzungen, Stellenvermittlungspapiere, Satzungen der Kranken- und Begräbniskasse wie der Familien-Versicherung umsonst durch die SeMstsftele der SentschNtlmleii BiiWidlMWeWseuWst,