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^ 107, 10. Mai 1S07. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt f. d. DIschn. Buchhandel. 4787 Verein der Deutschen MusikalieuhLndler. — Der Vorstand und der Vereinsausschuß des Vereins der Deutschen Musi kalienhändler setzen sich nach den in der Hauptversammlung am 30. April vorgenommenen Neuwahlen, wie folgt zusammen: Vorstand: Herr Carl Linnemann in Leipzig, Vorsteher. „ Hans Simrock in Berlin, Vorsteher-Stellvertreter. „ Carl Reinecke in Leipzig, Schriftführer. „ Ernst Eulenburg in Leipzig, Schatzmeister „ Stadtrat Franz Plötner in Dresden, Schriftführer-Stell vertreter. „ Carl Andro in Frankfurt a. M., Schatzmeister-Stelloertreter. Vereinsausschuß: Herr Willibald Fritzsch in Leipzig (Verein Leipziger Musi kalienhändler), Vorsitzender. „ Otto Glaser in Leipzig (Verein der Deutschen Musikalien händler zu Leipzig), Schriftführer. „ Carl Andrö in Frankfurt a. M. (Kreisverein der Mittel rheinischen Musikalienhändler). „ Heinrich Hothan in Halle a. S. (Verein der Deutschen Musikalienhändler zu Leipzig). „ Bernhard Siegel in Berlin <Verein der Berliner Musi kalienhändler). Als Wahlmann für die Wahlen in den Vereinsausschuß des Börsenvcreins der Deutschen Buchhändler wurde Herr Max Merseburger, Leipzig, gewählt. (Red.) ÜberweisuugS- und Scheck-Verkehr. — Die -Ältesten der Kaufmannschaft von Berlin- versandten das folgende Rundschreiben an die Mitglieder der Korporation: (Red.) Berlin 6. 2, den 2. Mai 1907. Neue Friedlichst!. 51. Der hohe Zinsfuß, der seit längerer Zeit in Deutschland be steht, hat die Aufmerksamkeit auf die Mittel gelenkt, die er griffen werden können, um diesem Zustande abzuhelfen oder ihn wenigstens abzuschwächen. Die Ursachen, auf die der hohe Zinsfuß in Deutschland zurückzuführen ist, sind mannigfacher Art und beruhen teilweise auf der erfreulichen industriellen Entwicklung des Landes, die zu fördern alle Veranlassung vorliegt. Zum Teil aber wurzeln sie in dem Umstande, daß die deutsche Bevölkerung inehr als diejenige andrer Länder sich zur Leistung der im geschäftlichen und außer geschäftlichen Verkehr oorkommenden Zahlungen der baren Zirku lationsmittel (Gold und Silber) bedient, dagegen sich noch nicht hinreichend an die Mittel gewöhnt hat, die geeignet sind, die Benutzung von Gold und Silber, sowie von Banknoten und Reichskassenscheinen als Zirkulationsmittel zu ersetzen, nämlich an den Uberweisungs- und Scheck-Verkehr. Wenn zwei Personen, von denen die eine an die andre eine Zahlung zu leisten hat, bei einem und demselben Bankhaus ein Konto führen, so kann die Person ^ die Zahlung, die sie an die Person 8 zu leisten hat, dadurch erfüllen, daß sie das Bankhaus beauftragt, von ihrem — der Person gehörigen — Konto den Betrag aus das Konto der Person 8 zu übertragen. Die Zah lung wird dann geleistet, ohne daß irgend ein Zirkulations mittel gebraucht, ohne daß ein Gold- oder Silberstück oder eine Banknote in Bewegung gesetzt wird. Dasselbe tritt ein, wenn und 8 nicht bei einem und demselben, sondern bei verschiedenen Bankhäusern ihr Konto haben; die Zahlung wird dann dadurch geleistet, daß ^ sein Bankhaus beauftragt, den Schuldbetrag an das Bankhaus des 8 zugunsten des letztern im Reichsbankgirowege oder in einem sonst einzurichtenden Ab rechnungsverkehr zu überweisen. In allen diesen Fällen läßt sich an die Stelle der Überweisung auch der Scheck setzen, den ^ auf sein Bankhaus gegen sein Gut haben ausschreibt und den er dem 8, an den er Zahlung zu leisten hat, übergibt. Wenn den Scheck mit dem Vermerk -Nur zur Verrechnung - versieht, so kann er fast gefahrlos den Scheck dem 8 in einem gewöhnlichen Brief zusenden oder durch eine beliebige Person bei 8 abgeben lassen. Durch diesen Vermerk wird erreicht, daß ein solcher Scheck niemals durch Barzahlung, sondern nur durch Ver rechnung zur Einlösung gelangt. 8 erhält also den Betrag des Schecks nicht bar auSgezahlt, sondern er muß ihn entweder seinem Bankhaus zur Gutschrift zustellen oder jemand in Zahlung geben, der ein Bank-Konto hat. Sobald sich die deutsche Be völkerung, wie die englische und nordamerikanische, daran ge wöhnt haben wird, nur Taschengeld bei sich zu führen, das Be triebs- und Wirtschaftsgeld aber auf Scheck-Konten bei Bank häusern zu halten, wird sich die Zahlungsweise durch Schecks mit dem Vermerk »Nur zur Verrechnung- bald verallgemeinern, weil diese Zahlungsweise das Risiko einer Geldsendung und die Mög lichkeit einer Unterschlagung so gut wie ausschließt, also eine große Sicherheit gewährt. Es macht hierbei keinen Unterschied, ob die Personen, die Zahlungen einander zu leisten haben, oder die Bankhäuser, bei denen sie ihr Konto führen, in ein und dem selben Orte wohnen oder nicht. Denn die Überweisungen von dem einen Bankhaus an das andre lassen sich schon jetzt auf dem Wege des ausgebreiteten Giroverkehrs der Reichsbank leicht erledigen. Wenn es auf diese Weise gelingen würde, einen erheblichen Teil aller Zahlungen der Gewerbetreibenden und der Privat personen durch Überweisungen oder Schecks zu erledigen, so würden dadurch große Beträge von Zirkulationsmitteln erspart werden, sowohl an Gold und Silber wie an Banknoten, und diese er sparten Zirkulationsmittel würden sich in den Kassen der Noten banken, namentlich unsers Zentralnoten-Jnstituts, der Reichsbank, ansammeln. Je mehr dies der Fall ist, desto geringer würde der Bedarf an Zirkulationsmitteln sein, den die Reichsbank zu be friedigen hat, desto stärker würde der Barbestand der Reichsbank sein, was zur Ermäßigung des Zinsfußes bei der Reichsbank und im ganzen Lande erheblich beitragen würde. Zur Ausdehnung des Scheckverkehrs ist es auf der andern Seite erforderlich, daß die Scheu verschwindet, die heute noch bei vielen Gewerbetreibenden, Instituten und Korporationen gegen die Annahme von Schecks besteht. Der Scheck ist eine Anweisung des Scheckausstellers auf das Guthaben, das er bei seinem Bankhause hat. Selbstverständlich soll niemand gezwungen werden, einer Person Kredit zu geben, die er nicht für vertrauenswürdig hält und der er einen Kredit nicht geben will. Die Annahme eines Schecks ist aber in der übergroßen Mehrzahl der Fälle nichts weiter als die kurze Ver längerung eines bereits gewährten Kredits um die Frist bis zur Einlösung des Schecks. Wenn ein Schneider seinem Kunden einen Anzug liefert und ihm dafür einen Kredit auf Wochen oder Monate gewährt, wenn der Möbelhändler dem Käufer die Möbel ins Haus liefert und erst nach Wochen die Rechnung präsentiert, wenn die Verwaltung der Gasanstalt dem Hauseigentümer oder seinem Mieter die Gasrechnung erst Monate nach Lieferung des Gases vorlegt, wenn die Steuerbehörde die fällig gewordenen Steuern erst nach Wochen oder Monaten einzieht, so ist es ganz unbedenklich, diesen bereits gewährten Kredit um die kurze Zeit bis zur Einlösung des Schecks auszudehnen. Jedes Bedenken ist aber ausgeschlossen, wenn die über die Zahlungsleistung zu gebende Quittung die Bemerkung enthält, daß die Zahlung in einem Scheck geleistet worden ist. Wenn daher auf der einen Seite allen Gewerbetreibenden und Privatpersonen zn empfehlen ist, sich Bankkonti eröffnen zu lassen, so ist in gleicher Weise an alle diejenigen, die Zahlungen zu empfangen haben, die Mahnung zu richten, Überweisungen und Schecks anzunehmen, soweit nicht besondre Gründe dem ent gegenstehen. Die deutsche Bevölkerung hat sich im Laufe der letzten Monate schwer beklagt über die Höhe des Zinsfußes und die Opfer, die dem gesamten Verkehr dadurch auferlegt worden sind. Ein Mittel zur Abhilfe hat die Bevölkerung selbst in der Hand, und dieses Mittel besteht darin, daß jeder Gewerbetreibende und jeder wohl habende Privatmann sich ein Bankkonto eröffnen läßt und es durch das überweisungs- und Schecksystem in der Weise benutzt, daß dadurch bare Zirkulationsmittel erspart werden und auf diesem Wege eine Besserung unserer Geldverhältnisse herbeigeführt wird. Da auf einem solchen Konto von den Bankhäusern Zinsen vergütet werden, so werden diejenigen, die diese Zahlungsweise sich zu eigen machen, nicht nur der Allgemeinheit dienen, sondern auch selbst Nutzen daraus ziehen. Die Ältesten der Kaufmannschaft von Berlin, (gez.) Kaempf. (gez.) Weigert. 626'