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Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt f. d, Dtschn. Buchhandel. 4788 ^ 107, 10. Mai 1907. § k - 2 § 'meinsamen Vorteil von Sortiment und Verlag — wenn "Z ^as Sortiment durch eine wohlangebrachte Konzentration ^ nt aller Macht dahin wirken würde, sich gesunde Zustände § '^eim Verlag zu schaffen. Und ich wiederhole es: Ohne die « c.'oirtschaftliche Besserung des Verlags ist eine solche des Sorti- ; Quents ganz undenkbar. Eine derartige Wandlung der Ver- ' Liältnisse durch die Hilfe des Sortiments könnte natürlich nur ^angsam vor sich gehen, im Laufe der Jahre. Inzwischen s^s ileibt dem Sortiment wohl nichts Besseres zu tun übrig, als l'^seine Kräfte zu konzentrieren auf eine Auswahl von Ver- ^ lagsfirmen, für die es sich besonders verwendet, um dadurch besonders gute Rabattbedingungen zu erlangen; das Sorti ment muß sich mit Entschiedenheit auf eine Seite schlagen, muß bestimmte Verleger bevorzugen. Es wird dadurch nicht weniger verkaufen, dafür aber bei den allgemein üb lichen Staffel-Rabattsätzen in der Lage sein, öfter als bei der bisherigen Kräftezersplitterung einen höhern Gewinn zu er zielen, abgesehen von sonstigen Vorzugsbedingungen, die der bevorzugte Verlag gern gewährt; denn es ist ja ganz im Interesse des Verlegers, einen festen Stamm von Sorti mentern zu haben, die für ihn arbeiten. Aber auch wirklich arbeiten und nicht nur so schreiben. Denn damit, daß ein Sortiment allen Verlegern eine besondre Verwendung zu sichert, um nun von allen mit 50v/g Rabatt zu beziehen, ist es nicht getan. Wenn der Verleger Extra-Rabatt geben soll, dann will er auch seinen Nutzen dabei in einem er sichtlich höhern Umsatz haben. Der Sortimenter muß sich für eine bestimmte enger begrenzte Anzahl von Verlegern entscheiden. Eine Reihe von Sortimentern hat diesen Weg der gegenseitigen Bevor zugung auch schon beschritten, und diese dürsten am wenigsten Veranlassung zu der Rabattklage haben. Die große Menge aber hat sich noch nicht zu einer entschiedenen Parteinahme entschließen können. Warum? Zum großen Teil sicherlich aus Mangel an Kapital, denn die Vorzugsbedingungen der Verleger bestehen wohl zumeist in hohen Barrabatten, und um diese zu erlangen, muß man Geld zur Verfügung haben. Damit kommen wir zu dem Punkte, der die traurigste Perspektive für einen Teil des Sortiments eröffnet und der mir für die Betreffenden leider jede Aussicht auf eine bessere Zukunft zu verschließen scheint, mögen sich auch sonst die Verhältnisse in Verlag und Sortiment mehr zum Guten wenden. Die notorische Kapitalarmut eines Teils des deutschen Sortiments ist nach meiner Ansicht die bedenklichste Er scheinung am wirtschaftlich kranken Sortiment. Die Frage wurde oben schon gestreift, und wer ihr weiter nachgeht, wird zu der Einsicht kommen, daß diese Erscheinung — zumal bei unsrer Kommissionswirtschaft — für das Sortiment sehr von Gefahr ist. Die fast unbegrenzten Konkurrenzmöglich keiten kapitalarmer Sortimenter unter sich müssen auf die Dauer zu einer Auspoverung eines größern Teils des Sor timents führen: da, wo ein schwächlich fundiertes Geschäft noch auskömmlich bestehen kann, braucht nur einer mit einigen wenigen Tausend Mark ein Konkurrenzgeschäft zu gründen, und binnen weniger Jahre ist das alte Geschäft so Übel dran wie das neugegründete, beide sind finanziell ausgemergelt. Bei der Eigenart des Buchhandels nun werden solche Zwerg- cxistenzen, die sonst gar nicht bestehen könnten, fast künstlich in einem Zustand zwischen Leben und Sterben erhalten, ein auf die Dauer unhaltbares Prinzip, das vor allem das Sortiment selbst schädigt und das eines Tages zusammenbrechen wird und muß, auch wenn die Verleger einen noch so hohen Rabatt gewähren. Denn der Mehrrabatt reicht noch lange nicht aus, ein Sortimentsgeschäft kapitalstark und dadurch wirtschaftlich zu einer entwicklungs- und widerstandsfähigen Kraft zu machen. Der erste wirtschaftliche Faktor in unsrer Zeit ist das Kapital, der zweite auch, und erst an dritter Stelle kommen die persönliche Tüchtigkeit und Intelligenz, ohne die freilich das Kapital wirtschaftlich auch noch nichts bedeutet. Mit diesem kapitalistischen Zug unsers Wirtschafts lebens muß sich aber jeder abfinden, und eine so kleine, wirtschaftlich unbedeutende Vereinigung wie das deutsche Sortiment, und selbst der Börsenverein vermag dem Sortiment beim allerbesten Willen nicht eine Sonderstellung außerhalb der zwingenden Wirtschaftsgesetze zu geben. Nur eine entsprechende soziale Gesetzgebung vermöchte hier viel leicht etwas bessernd einzugreifen. Inzwischen aber saugt das große Kapital das kleine auf oder richtet es zu Grunde. Das wird jeder persönlich im Interesse der Kapitalschwachen bedauern; aber glaubt man wirklich, mit einigen Prozenten mehr Rabatt dem rollenden Rad der Zeit mit Erfolg in die Speichen fallen zu können? Es wird gut sein, sich diese Unmöglichkeit beizeiten klar zu machen. Mögen die Gefährdeten aber wenigstens alles tun, um mit dem, was sie haben, gut zu wirtschaften, nach einem durch dachten Prinzip, das mit unfern wirtschaftlichen Erscheinungen des heutigen Geschäftslebens im Einklang steht! Darin allein kann ihr geringes Heil liegen — es von außen mit Worten herbeirufen können sie nicht. Denn der Verlag, an den sie sich wenden, ist völlig machtlos gegen die eisernen Gesetze, denen er selbst untersteht und die unser ganzes Wirtschaftsleben formen, einerlei, ob's uns recht ist oder nicht. Robert Lutz. Kleine Mitteilungen. Das «eue deutsch-amerikanische Handelsabkommen. — Bis zum Inkrafttreten des neuen deutschen Zolltarifs und der auf Grund desselben mit sieben europäischen Staaten abge schlossenen Verträge waren die deutsch-amerikanischen Handels beziehungen durch das Abkommen vom 10. Juli 1900 geregelt. Dieses mußte mit dem Inkrafttreten des neuen deutschen Zolltarifs außer Wirksamkeit gesetzt werden; es wurde daher von der deut schen Regierung zum 1. März 1906 gekündigt. Zur Weiterführung der Verhandlungen wurde dann ein woäus vivouäi bis zum 30. Juni 1907 vereinbart, wonach Deutschland vom 1. März 1906 ab bis äußerst 30. Juni 1907 den Vereinigten Staaten die jenigen Zollsätze einräumt, die es durch die Verträge mit Belgien, Italien, Österreich-Ungarn, Rumänien, Rußland, der Schweiz und Serbien diesen Staaten gewährt. Anderseits hatten die Ver einigten Staaten die deutsche Einfuhr nach den in dem Abkommen vom 10. Juli 1900 sestgelegten Sätzen weiter zu behandeln. Die Allgemeine Zeitung (München) teilt über den Inhalt des neuen Handelsabkommens, das am 22. April d. I. in Washington vom Staatssekretär Root und am 2. Mat vom deutschen Bot schafter Freiherrn Speck von Sternburg unterzeichnet worden ist, folgendes mit: (Red.) In Artikel 1 gewährt der Präsident Deutschland alle Zoll ermäßigungen, die er nach Sektion III des Dingleytarifs einem fremden Lande zugestehen kann; danach tritt zu den uns bisher eingeräumten Vergünstigungen noch die für Schaumwein. Artikel 2 behandelt die Abänderungen auf dem Gebiete der Zollverwaltung, die ohne Änderung des Gesetzes herbeigesührt werden können. Diese umfassen folgende Punkte: 1. Als Ver zollungswert wird der Marktwert der Tonne im Ausfuhrlande zu grunde gelegt. Da die Feststellung dieses Werts vielen Schwierig keiten begegnet, soll einstweilen als Marktwert der Exportpreis gelten. 2. Sollen die amerikanischen Konsuln die nach Sektion VIII des Zollverwaltungsgesetzes vorgeschriebenen detaillierten Auf stellungen der Fabrikanten oder Exporteure über die Herstellungs kosten und Bezugsquellen ihrer Waren nur dann fordern dürfen, wenn sie in einem bereits in den Vereinigten Staaten ein geleiteten Zollverfahren von den Zollabschätzern verlangt werden. Ferner soll über die Entscheidungen der Abschätzungsbeamten über den Marktwert die noch geltende Praxis den Importeuren ohne Angabe der Gründe mttgeteilt werden; künftig soll, falls die Öffentlichkeit einer Verhandlung, die bereits seit der vor jährigen provisorischen Regelung unter gewissen Voraussetzungen oorgeschricben ist, versagt wird, dem Schatzsekretär berichtet werden. Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 74. Jahrgang. 626