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1694 Nichtamtlicher Theil. ^ 8S, IS. April. nicht die Lösung der Frage. Man darf kühnlich die Herren Sor timenter im Deutschen Reiche fragen, ob sie einen wesentlichen Er folg von jenen! Verbot einer Anzahl Verleger, die Bücher ihres Verlags unter dem Ladenpreis öffentlich anzuzeigen (wohlgemerkt, nicht: zu verkaufen!) verspürt haben. Wie ungenirt dieses Verbots, und zwar nicht nur von bekannten Schlenderfirmcn, sondern von höchst anständiger Seite gespottet wird, davon liefert jeder Monat einen neuen Beleg. Als z. B. im letzten Herbst die Herren Pntt- kammer L Mühlbrecht in Berlin einen Lagerkatalog veröffent lichten, erklärten sie zuvor den Verlegern, dah nur der Verlag dabei berücksichtigt werden könnte, wo die Preise mit Abzug von ION Rabatt angeschrieben werden dürfen, da in Berlin einmal 10P Rabatt unumgänglich und allgemein üblich sei. Dieses eine Beispiel anstatt vieler. Man sieht daraus, daß die Geschäftsusancen der Leipziger und Berliner Sortimenter durch jene Verleger-Erklä rung keine anderen geworden sind. Nach wie vor beziehen eine Menge von Halbbuchhändlern ihren buchhändlerischen Bedarf mit 20 N Rabatt von irgend einem Leipziger Commissivnär; nach wie vor genießen die Universitätsbibliotheken Deutschlands für den Bezug aller größeren Werke, die sie bei ihrem „Commissionär" in Leipzig bestellen, einen Rabatt von 20 N; nach wie vor knüpsen die weit über 6000 deutschen Studenten, welche jährlich die Leip ziger und Berliner Universität besuchen, daselbst Verbindungen an mit Buchhändlern, welche sie natürlich über ihre Studienzeit hinaus fortsetzen, und welche ihnen gestatten, alle Erscheinungen des Buch handels mit 15—20 N Rabatt zu beziehen. Außer dem geschäft lichen erwächst für den übrigen Buchhandel auch noch der moralische Nachtheil, daß das Bücher kaufende Publicum, nicht im Stande, die verschiedenen Verhältnisse zu berücksichtigen, unter denen der in Leipzig und der auswärts domicilirte Sortimenter arbeiten, diesen letzteren für einen Geschäftsmann hält, der rasenden Vortheil nimmt und nicht schnell genug reich werden kann, der es daher auch verdient, wenn man ihn danach behandelt, d. h. die Bücher sich von ihm zur Ansicht vorlegen läßt und, soweit sie einem gefallen, dann in Leipzig bestellt. Wenn nicht alles trügt, so ist die Leipziger Verleger- Erklärung nicht die Panacde für die Krankheit, an welcher das deutsche Sortiment leidet. Man hat nun neuerlich ein Heil mittel in einer andern Maßregel zu sinken geglaubt, einer Maß regel, die wir uns nur aus einer Art Verzweiflung erklären können, welche sich der deutschen Sortimenter bemächtigt hat. Wir meinen die Entziehung des Postdebits des Börsenblattes. Wie übrigens aus einem interessanten statistischen Nachweis in Nr. 83 des Börsenblattes hervorgeht, ist die Zahl der Firmen, welche diese Maßregel für richtig halten, eine auffallend kleine, so daß mit Evidenz klar wird, daß die bezügliche Abstimmung in der General versammlung des Börsenvereins eine künstliche war! Wie soll auch das Verlangen des Publikums nach Rabatt durch eine über die buchhändlerischen Bezugsbedingungen beobachtete Geheimnißthuerei niedergeschlagen werden? Die Wahrscheinlichkeit vielmehr ist, daß das Publicum, das schon jetzt den im Buchhandel üblichen Rabatt (wie sich jeder Buchhändler leicht überzeugen kann) über-, nicht unterschätzt, vielmehr erst recht monströse Vorstellungen von der Rabatthöhe sich bildet und veranlaßt durch die Anerbietungen, welche ihm von Leipzig und Berlin und anderen Orten nach wie vor ins Haus getragen werden, sowie nach Analogie des im Musi- kalicnhandel üblichen hohen Rabatts, noch gebieterischer als bisher sein „Recht auf Rabatt" geltend machen wird.*) Fragen wir uns noch einmal, welches Nebel es zu beseitigen *) In unserm Vorschlag der Herabsetzung des Normalrabatts um ION liegt zugleich auch das Gute, daß das Börsenblatt dann mit keinen so hohen Rabattzisfern mehr gespickt sein würde wie bisher. gilt, so ist es, wie auch dem blödesten Auge klar ist, eben die bevor rechtete Stellung, welche der Leipziger, bezw. auch der Berliner Sortimenter dadurch vor seinem auswärtigen College» einnimmt, daß ihm sein ganzer bezw. doch ein sehr großer Theil seines Be darfes spescnlos und franco ins Haus getragen wird, während jeder nicht in Leipzig, respective Berlin wohnende Sortimenter außer den Auslagen für den Commissionär und die Verpackung auch noch die, je nach der Entfernung verschiedenen, immerhin aber ansehnlichen Post-, Eil- und Frachtgutspesen an seinen Wohnort zu tragen hat. Wir stehen nun der Thatsache gegenüber, daß der Leipziger Sor timenter von dem gegenwärtig im Buchhandel üblichen Normal- rabatt von 25HH einen Antheil von 15 —20N, der Berliner Sortimenter einen Antheil von wenigstens 10—15N preisgibt. Die Sache ist die, daß der Leipziger Sortimenter die Differenz, um welche er gegenüber jedem auswärtigen Sortimenter im Vortheil ist, — der Berliner Sortimenter aber die Differenz, um welche er vor dem süddeutschen oder dem Hamburger Sortimenter im Vortheil ist, — dem Publicum in die Tasche spielt. Es liegt darin das Geständniß, daß der im Allgemeinen im Buchhandel übliche Normalrabatt von 25N dem Leipziger sowohl als auch noch dem Berliner Sortimenter als ein zu hoher erscheint, und dah erst die Fracht- und Commissionsspesen, wo solche vorhanden sind und in dem Maße als sie vorhanden sind, d iesenR ab att rechtfertigen. Was ergibt sich hieraus für eine Folgerung als die, daß der deutsche Verleger um das, dem Einzelnen nichts nützende, sür die Interessen des Gesammtstandes aber in hohem Grade schädliche „Zuviel" den Normalrabatt kürzt und dafür die Commissions- und Frachtspesen und zwar nach Maßgabe der Höhe der letzteren, dem Sortimenter als eine Art Meß-Agio bei der Abrechnung zurückvergütct? Machen wir es uns klar, welches etwa das richtige Verfahren wäre, wohei wir im voraus zu bemerken haben, daß die von uns aufgestellten ziffermäßigen Vorschläge auf einer approximativen Schätzung beruhen und in einer Commission, welche in der Lage ist, sich aus statistisches Material zu stützen, ihre definitive Formulirung finden können. Wir haben vor allem zu unterscheiden zwischen dem Rabatt als dem jedem wirklichen Buchhändler, gleich viel welches sein Wohnort, ununterschiedlich zu gut kommenden Procentsatze, der sofort bei der Auslieferung vom Ladenpreis in Abzug kommt, und zwischen dem Agio, welches als die Vergütung für die Commissions- und Fracht spesen eine je nach der Entfernung des betr. Platzes von Leipzig und den sonstigen Bedingungen desselben sich modisicirende Ziffer darstellt und bei den Rechnungs artikeln am Ostermeß-Saldo gutgeschrieben wird, bei den Baar- auslieferungen sofort weiter in Abzug kommt.*) Wir nehmen an, der Normalrabatt wird auf 15N (anstatt 25°ch), „ 20N (anstatt 30N), „ 25N (anstatt 33HN), „ 30«, (anstatt 40N) herabgesetzt. Zur Eruirung der betreffenden Commissions- und Frachtspesen denken wir uns nun den Bereich des deutschen Buch- Da das Agio hiernach von dem bereits um den Rabatt ge kürzten Saldo in Abzug kommt, so entsteht ein unbedeutender Ausfall, was die Abtrennung einer eigenen vierten Zone mit lühzhß (anstatt io Hz) rechtfertigen dürfte. Insofern jedoch das Agio auch an den im Lauf eines Rechnungsjahres angelausenen Kreuzband- und Packetfranca- turen gekürzt wird, reducirt sich auch sür die zweite und dritte Zone der kaum nennenswcrthe Ausfall noch weiter aus ein Minimum. Die der vierten Zone allgehörigen Gebiete aber genießen durch die kleine Erhöhung ihres bisherigen Gesammtrabatts, die äo kaeto etwa I Hs, Hz