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264, 12. November IS12. Nichtamtlicher Teil. VStt-nbl-tt f. d. DII4N. v«chha»d-l. 1420S Streik als erlaubtes Mittel der Arbeitnehmer gilt, mutz auch die Aussperrung als erlaubtes Mittel der Arbeitgeber angesehen werden. Denn dem einen Teil muß recht sein, was dem anderen billig ist, wobei es gar nicht daraus ankomml, wer den Anfang macht, da «ft der Angriff die beste Verteidigung ist. Wenn unter Be obachtung der gesetzlichen Kündigungsfrist die Markthelfer und Burschen ihre Arbeitsstätten verlassen hätten, so wäre da gegen nichts einzuwenden: statt dessen traten sie — anschei nend auf Verabredung, da in manchen Betrieben eine Kündi gung überhaupt noch nicht erfolgt war — am 9. November abends in den Streik. Es handelt sich hierbei um ca. 600 Burschen und Markthelfer, denen ca. 100 Arbeitswillige gegen- überstehen. Es ist selbstverständlich, daß dieser Streik das Leipziger Kommissionsgeschäft nicht unvorbereitet trifft, und daß alle Vorkehrungen getroffen sind, den schlimmsten Wirkungen dieses Ausstandes zu begegnen. Da es sich hier um weitergehende Interessen als solche privater und lokaler Natur handelt, so darf das an der Spitze der Kleinen Mitteilungen abgedruckte Zirkular des Vorstandes des Buchhändler-Hilfsverbandes wohl auf allgemeine Berücksichtigung rechnen, um so mehr, als jeder erfolgreiche Schlag gegen den Leipziger Buchhandel die Arbeitnehmer in anderen Städten zu gleichem Vorgehen ermutigen wird. Herbstversammlung des Verbandes der Kreis- und Ortsvereine im Deutschen Buchhandel in Bayreuth am 14. und 15. September 1912. (Vgl. Nr. 246-254, 25g, 260, 26t, 262 „. 263.) Vorsitzender: Die Rednerliste ist erschöpft, da sich niemand mehr ge meldet hat. Es steht der zweite Absatz des 8 9 zur Ab stimmung. (Zuruf: Nicht absttmmen!) Sie können doch nicht beantragen, daß keine Abstimmung stattfindet. Sie können ja dagegen stimmen. (Zuruf: Warum nicht!) Wenn der Wunsch unterstützt wird, könnte ihm ja nachgegeben werden. (Zuruf: Bitte!) Also Herr Boyfen hat den Wunsch ausge sprochen, datz hierüber nicht abgestimmt wird, daß also die Frage offengelassen wird. Wenn Sie damit einverstanden sind, können wir es so machen. (Zustimmung.) Es wird also dem Wunsche des Herrn Bohsen entsprechend, darüber nicht abgestimmt. Wir würden nun zu ßß 11 und 12 kommen, die lassen wir aber vorläufig weg und gehen über zu 8 13,1- (Zuruf: Der Punkt mutz fort!) Schön. — Ich höre keinen Wider spruch. Angenommen. Wir kommen zum zweiten Absatz: Der Schlußsatz (Seite 16): »Der Subskriptionspreis .... tritt«, ist zu streichen. — Angenommen. Wir kommen zu ß 14. Herr Georg Eggers, Berlin: Meine Herren, wenn ich leider auch der Überzeugung bin, datz gerade die Regelung des § 14 nur sehr wenig Interessen ten unter Ihnen hat, so mutz ich doch das Wort dazu ein mal ergreifen. Ich erblicke in der Fassung dieses Para graphen eine Lebensfrage für die Leihbibliotheken, und bin Herrn Prager dankbar, daß er mich durch seinen Einwurf darauf aufmerksam gemacht hat, datz ich noch nicht klar genug gewesen bin. Wir Berliner Leihbibliotheken kommen durch diesen Paragraphen in einen besonderen Zwiespalt, weil bei uns die Konkurrenz der Warenhausleihbibliothken eine ganz fabelhafte ist. Die kommen aber auch in die Provinz, und es wird nicht lange dauern, dann werden die größeren Orte in der Provinz dieselbe Erfahrung machen, wie loir. Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 79. Jahrgang. Wenn wir auf den Verkauf in den ersten sechs Monaten verzichten müssen, dann wird der Gewinn für uns sehr ge schmälert werden, und wenn uns andererseits der Rat ge geben wird, wir sollten mit unseren Bedingungen in die Höhe gehen, so ist das für die Firma Borstell und die meinige nicht möglich, weil wir die höchsten Bedingungen haben und einen großen Verlust an Kunden erleiden würden. Sollten wir auf der anderen Seite unsere Anschaffungen einschränken, so wird die Leistungsfähigkeit eine wesentlich geringere. Das Warenhaus, das bekanntlich keinen Wert auf den Nutzen der Leihbibliothek legt, sondern sie nur zu Reklamezwecken be nutzt, wird triumphieren; Nachteil wird nur das Sortiment haben. Es wird zu überlegen sein, ob eine Regelung des Leih preises durchzuführen ist. Das glaube ich aber nicht, denn die Anforderungen sind in den verschiedenen Orten und in den verschiedenen Stadtgegenden verschieden, so datz eine gleich mäßige Regelung ausgeschlossen erscheint. Es kommt also nur in Frage: ist es möglich, den Ver kauf der Leihbibliothekexemplare in gewissen Formen zu ge- statten? Ich glaube, durch die Verkaufsordnung lätzt sich gar nichts machen, sondern es müßte von seiten der Verleger der Verkauf nur in ungebundenen Exemplaren gestattet wer- den oder in Einbänden, die sofort als Leihbibliotheksbände zu erkennen sind. Ich habe hier nicht den Auftrag, im Namen der Leih bibliothekenbesitzer zu sprechen, aber ich glaube, sie alle werden derselben Meinung sein wie ich, nämlich, daß sie fürchten, überstimmt zu werden, wenn es nicht gelingt, eine Fassung für den Paragraphen zu finden, die annehmbar erscheint. Auch hier würde vielleicht der Weg gangbar sein, zunächst über den Paragraphen nicht abzusttmmen, sondern im Verein mit den Interessenten eine andere Fassung zu suchen, die beide Teile befriedigt. Vorsitzender: Ich möchte dazu bemerken: eine Fassung, die beide Seiten absolut befriedigt, wird nicht zu finden sein. (Sehr richtig!) Das ist unmöglich. Ich habe mich — das weiß auch Herr Eggers — dagegen gewehrt, einen solchen Paragraphen zu machen, weil ich die Schwierigkeiten, namentlich da ich das Geschäft von Borstell durch meine nähere Bekanntschaft mit dem verstorbenen Hans Reimarus und dem jetzigen Inhaber Borstell ziemlich genau kenne, einzuschätzen in der Lage bin. Wir haben uns nur die Frage vorgelegt: ist es möglich, namentlich gegen die Leihbibliotheken in Warenhäusern etwas zu machen, wenn nicht ein Schutz gegeben wird? — und der kann nur in einer sechsmonatigen Bindung liegen. Nun ist an sich, wie ich schon sagte, das vorhin erwähnte Gutachten antiquiert. Ich habe mit Herrn Borstell vor kurzem Rück sprache genommen, und er war bereit, zu versuchen, ob die Sache geht. Der Börsenverein und der Verband sind ja nicht dazu da, ihre Mitglieder zu schädigen. Es wird sich zeigen, ob die Herren Nachweisen können, daß sie erheblichen Schaden haben, ohne daß der Nutzen eingetreten ist, den wir erwar teten, dann wird für eine sofortige Änderung der Verkauss- ordnung immer ein Ohr vorhanden sein; das kann Herr Eggers sich Wohl denken. Nachdem ich klargelegt habe, daß der Paragraph nicht nur für Leihbibliotheken, sondern auch für Antiquare, soweit sie verleihen, Geltung haben soll, meine ich, könnte Herr Eggers es auch einmal mit dem Paragraphen versuchen. Die Welt wird ja nicht gleich untergehen. Ich möchte den Paragraphen eigentlich nicht gern unangenommen lassen und würde Herrn Eggers dankbar sein, wenn er seinen Widerspruch zurückzieht. Herr Eduard Faust, Heidelberg: Meine Herren, ich möchte Sie nochmals darauf aufmerksanr machen, welche große Gefahr in den modernen Leihbüchereien für das reguläre Sortiment liegt. Es ist nicht nur in Berlin 1848