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12226 Börsenblatt f. d. Dlschn. Buchhandel. Sprechsaal. 267, 15. November 1S07. Sprechsaal. <Ohne Verantwortung der Redaktton; jedoch unterliegen alle Einsendungen den Bestimmungen üder die Verwaltung des Börsenblatts.) Bube, Die ländliche Volksbibliothek. (Vgl. Nr. 241 d. Bl.) Erwiderung*). Auf Seite 12 der 4. Auflage steht zu lesen: -2. Bezugsquellen der Bücher. Ist die Auswahl der Bücher getroffen, so wende sich der Bücherwart nicht an die einzelnen Verleger — es sei denn, daß es sich um einen geringen Auftrag handelt —, sondern an eine größere**) Buchhandlung. Man hat den Vorteil eines Rabatts und einer nicht unerheblichen Portoersparnis. Bücher von einem Antiquariat beziehe man nicht unbesehens.» Wenn Herr Karl Cludius dies in Nr. 241 des Börsenblatts ignoriert und wenn er trotz unserer früheren Erwiderung im Börsenblatt 1903 Nr. 295 nicht versteht, daß ein ohne ge schäftliche Nebenabsichten abgefaßtes objektives Hilfsbuch für den ländlichen Bibliotheksoerwalter unmöglich an Einrichtungen, wie der Gesellschaft für Verbreitung von Volksbildung und der Schriftenvertriebsanstalt (die von Bube zudem in der Ein schränkung für »wenig leistungsfähige- Bibliotheken angeführt werden) vorübergehen kann, so ist sein Blick offensichtlich durch seine Eigenschaft als Inhaber der »Anstalt zur Verbreitung ge diegener Volksliteratur- und Herausgeber des Katalogs »Die evangelische Volks- und Schülerbibliothek- getrübt. Die Würdigung von Bubes Katalog im redaktionellen Teil des Börsenblattes vom 20. September wird in der Presse bei spielsweise weiter ausgeführt: »Mit praktischem Sinn verbinden sich ein wahrer Bienenfleiß und echt deutsche Gründlichkeit und Gewissenhaftigkeit, sodaß man sein Buch — im Gegensatz zu manchem andern Katalog — als einen absolut zuverlässigen Führer auf dem Gebiet des ländlichen und kleinstädtischen Volks büchereiwesens bezeichnen darf. Alles was der Verfasser bietet (kurze Orientierung über fast jeden Titel der Haupttetle) ist in eigner ehrlicher Arbeit gewonnen und aus eigner mannigfacher Erfahrung geschöpft.» Dieser achtunggebietenden Arbeit, die zahl reichen Sortimenten zum eignen Gebrauch willkommen ist, sucht Herr Cludius den Weg zu verlegen, während er für seinen Kata log — Bubes Kritiken benutzt hat. Berlin, 19. Oktober 1907. Trowitzsch L Sohn. Antwort. Ganz richtig! Trotz meiner Bemühungen im Jahre 1903 wurde der Hinweis auf die Gesellschaft für Volksbildung wieder in die Bubesche Volksbibliothek ausgenommen. So soll auch offenbar eine gleiche Reklame für die Gesellschaft für Volksbildung in der neuen Auflage des Buchs gemacht werden. Allein dies wollte ich verhindern, sonst könnte uns die Verbreitung des Buchs vollständig gleichgültig sein. Doch die Firma Trowitzsch L Sohn schweigt über diesen Punkt, ja sie meint sogar, daß die Aufnahme dieser Empfehlung durchaus notwendig sei. Für hilfsbedürftig halten sich alle Volksbibliotheken. Dieses ohne jede geschäftliche Nebenabsicht von der Firma Trowitzsch L Sohn herausgegebene Buch sollen nun die Sortimenter ihren Kunden empfehlen, um diese gewissemaßen selbst zum Eintritt in die Gesellschaft zu ver anlassen. Auf den nachstehenden Brief eines kleinen Sortimenters (nicht Papicrhändlers) aus einer kleinen Stadt weise ich hin: »Bezugnehmend auf Ihre Ausführungen im Sprechsaal des Börsenblatts teile ich Ihnen Nachfolgendes mit. Den Gemeinden im hiesigen Kreise wird, wenn sie einen Betrag für die Volksbibliothek erhalten, derselbe in gleicher Höhe auch von der Königlichen Regierung zur Verfügung gestellt. Die Königliche Regierung bemerkt in ihrem Schreiben an die Gemeinde-Vorsteher, daß die Bücher von der Gesellschaft für Verbreitung von Volksbildung bezogen werden müssen. Bis vor zirka einem Jahr waren die Volksbtbliotheken *) Abdruck verzögert durch Korrespondenz mit der Redaktion des Börsenblatts. **) Im Gegensatz zu den gern frequentierten Papier» und Buchbinderei-Geschäften. meine guten Kunden, durch die ich einen Jahresumsatz von zirka 2000 mehr hatte. Infolge des genannten Schreibens fallen diese fast gänzlich fort, für mein Sortiment in meiner kleinen Stadt eine Existenzfrage. Durch persönliche Be ziehungen ist es mir gelungen, einige doch noch wteder- zuerobern, aber auf wie lange? Bet Anschaffung für die Bibliotheken wird meines Wissens nicht nach dem genauen Preis der Bücher gefragt, wenigstens hier nicht, aber die Klausel betreffs Bezug von der Gesellschaft für Verbreitung von Volksbildung genügt, um mir jede weitere Bestellung zu entziehen. Ich sage nicht zu viel, wenn man zähneknirschend diese Art, dem Buchhandel die Lieferung zu entziehen, ansieht, aber man ist einfach machtlos, die Kgl. Regierung wünscht es ja. Auf Wunsch kann ich Ihnen ein Schreiben der Kgl. Regierung (im Original) zur Verfügung stellen. Auch stelle ich Ihnen anheim, diese meine Mit teilungen zu weiteren Einsendungen an das Börsenblatt zu benutzen, allerdings mit der Bitte, meinen Namen und Ort nicht zu veröffentlichen. Ich betone noch extra, daß gemachte Angaben den Tatsachen entsprechen. Hochachtungsvoll (Unlerschrist).- Das also waren die hilfsbedürftigen Bibliotheken. Die Ge sellschaft für Volksbildung, der bis jetzt 9503, darunter 5070 korpo rative Mitglieder (Kreise, Magistrate, Gemeinden rc.) angehörcn, liefert eben nur an Bibliotheken, die ihr beitraten. Auf die Weise verlieren die Sortimenter endgültig diese Kunden. Mit glieder für die Gesellschaft will jedoch Bubes Volksbibliothek werben, und dazu sollen ihr die Sortimenter Hilfe leisten! Die betreffende Regierungsverfügung liegt vor mir. Es wird in dieser bestimmt, daß die Bücher von der Gesellschaft für Volks bildung und der andern ebenso von Bube empfohlenen Vereins firma bezogen werden müssen. Früher ist von derselben Regierung auch die Bubesche Volksbibliothek empfohlen worden. So kann man die Verfügung auf das genannte Buch wohl sicher zurück führen. Wie gesagt, durch eine Empfehlung der Bubeschen Volks bibliothek werben die Sortimenter Mitglieder für die Gesellschaft für Volksbildung. Darauf nur mache ich aufmerksam. Berlin. Karl Cludius in Fa. Cludius L Gaus. Kalender-Remissions-Termin. (Vgl. Nr. 251, 261 d. Bl.) Kollege Brüning-Danzig hat in sehr dankenswerter Weise obige Frage zur Sprache gebracht. Ich pflichte ihm, auf einer nun 36 jährigen Praxis im eignen Geschäft fußend, darin bei, daß der Termin bis 15. Januar bisher der denkbar ungünstigste gewesen ist, und zwar mehr noch für den Verleger als für das Sortiment. Dann mußten die Remitlenden doch schon mindestens acht Tage vorher abgcsandt werden, in diesem Fall also gerade noch in der besten Kalender-Verkaufszeit des ganzen Jahres, die ich bis etwa Ende Januar erstreckt. Wenn ich sage: der frühe Termin ist für den Verleger der ungünstigere, so kann ich das damit belegen, daß die spätern Käufer in den weitaus meisten Fällen nicht mehr auf den zuerst von ihnen verlangten Kalender-Ausgaben bestehen, sondern sich leicht zum Kauf andrer, noch vorhandener bestimmen lassen. Somit befanden sich erfahrungsgemäß diejenigen Verleger im Vorteil, die bisher schon verlängerten Remissionstermin einräumten. Ich würde aber den 31. Januar als für den Interessen des Verlags und Sortiments entsprechend halten, da das letztere einen etwaigen weiteren Bedarf dann ziemlich sicher übersehen kann. Zugleich würde aber dem Sortimenter nach andrer Seite damit ein großer Dienst geleistet, da er die zeitraubende Arbeit der Kalender-Remission von den arbeitsreichsten ersten Wochen des Jahres auf vierzehn Tage später verlegen könnte. Gern würde er dafür sich der Mühe unterziehen, eine seitens der betreffenden Verleger etwa zu Anfang des Jahres für nötig befundene Umfrage nach den Vorräten ihrer Kalender zu beant worten, wodurch letztere ebenfalls leicht in den Stand gesetzt würden, ihre Dispositionen zu treffen. Schweinsurt. Ernst Stoer.