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12224 «Irsenblatt s. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. »V 267, 15. November 1S07. 2. die fertigen und halbfertigen Waren, Maschinen, Gerät schaften und Utensilien, 3. die Verlagsrechte, die ausstehenden Forderungen einschließ lich der Wechsel, die Rechte aus den abgeschlossenen Verträgen, namentlich auch den mit den Abonnenten der von Herrn Schroedter herausgegebenen Zeitungen bestehenden Verträgen. Der Gesamtwert der Einlage beträgt 434 449 ^ 87 H. Der Gesamtwert der von der Gesellschaft übernommenen Passiva be trägt 274 449 ^ 87 H. Unter diesen Passiven sind mitenthalten zwei Briefhypotheken von zusammen 55 000 die auf dem zu 1 genannten Grundbesitz haften und mit den Zinsen seit dem 1. Oktober 1907 auf die Gesellschaft als deren eigne Schulden übergehen. Auf dem Grundbesitz haftet ferner eine zugunsten der Cinbccker Bank Filiale der Alfelder Aktienbank Aktiengesellschaft zu Einbeck eingetragene Sicherungshypothck von 50000 Die durch diese Sicherungshypothek gesicherten Forderungen und An sprüche der Eindecker Bank sind sämtlich Geschäftsschulden und in dem vorerwähnten Gesamtbetrag der Passiva von 274449 87 mitenthalten. Die Gesellschaft übernimmt daher den Grundbesitz zunächst mit dieser Sicherungshypothek belastet. Nach Abzug der Passiven wird die Sacheinlage des Herrn Schroedter auf 160000 ^4 festgesetzt, so daß seine Stammeinlage geleistet ist. Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen durch das Einbecker Tageblatt. Leipzig, den 12. November 1907. (gez.) Königliches Amtsgericht, Abteilung IIL. (Leipziger Zeitung Nr. 264 vom 12. November 1907.) ' Ausfallende buchhäudlertsche Vorträge. - In Nr. 244, Sette 10781 d. Bl. haben wir unter -Fortbildungsgelegenheiten für Buchhändler in Berlin 1907/08- unter anderm auch über buch händlerische Vorlesungen: -Geschichte und Organisation des Buch handels- und -Technik des Verlagsgeschäfts- berichtet, die jeden Mittwoch abend in der dortigen Handelshochschule von Herrn Verlagsbuchhändler H. Buhmann gehalten werden sollten. Wie wir nun erfahren, unterbleiben diese Vorlesungen. (Red.) * -Rübezahl-, Verein jüngerer Buchhändler in Breslau. — Der Verein jüngerer Buchhändler -Rübezahl- in Breslau veranstaltet am Sonntag, den 17. d. M., abends 6 Uhr, im Saale der Morseloge, Heinrichstraße Nr. 21/23, einen Hoffmann von Fallersleben-Abend. Durch gütige Mitwirkung nam hafter Kräfte unterstützt, glaubt der Verein den Kollegen einige genußreiche Stunden versprechen zu können. — An die Feier wird sich ein Tänzchen anschließen. * Papierfachschule au der Universität Grenoble. — Aus Paris wird uns mitgeteilt: Von den französischen Universitäten ist diejenige in Grenoble zweifellos eine der fortschrittlichsten. Abgesehen von ihren Ferien kursen für Ausländer hat sie vor einiger Zeit ein elektrotechnisches Institut eingerichtet, und im nächsten Monat soll sie eine Lools äs kapstsris, eine Papierfachschule, erhalten. Eine Papierfach schule? fragt man unwillkürlich, in einer Universität? Die Sache hängt folgendermaßen zusammen: Im letzten Sommer hielten die französischen Papierfabrikanten in Tours einen Kongreß, auf dem die Frage der Gründung einer Schule der französischen Papier industrie besprochen wurde. Diese sollte Ingenieure und Direk- toren von Papierfabriken, sowie Maschinenmeister zu der Fähig keit ausbilden, einschlägige Werke selbständig zu führen. Man beschloß einstimmig die Gründung einer solchen Schule und wählte Grenoble als deren Sitz. Ein Ausschuß wurde eingesetzt, der unter dem Vorsitz des Präsidenten des Verbands der fran zösischen Papierfabrikanten die Durchführung des Unternehmens betreiben sollte und in dem u. a. der Vorsitzende der Grenobler Handelskammer und der Direktor des elektrotechnischen Instituts der dortigen Universität Sitz und Stimme hatten. Der Bürger meister von Grenoble, Rivail, ging ihnen tatkräftig an die Hand. Cs wurde sofort mit dem Bau der neuen Anstalt begonnen, und jetzt erheben sich bereits deren Gebäude in der ^.vsnus äs 1a Sure und sind so weit fertig, daß sie, wie gesagt, demnächst ihrer Be stimmung übergeben werden können. Wt helm »usch in französischer Übersetzung. — Die französischen Kinder werden künftig auch die Bekanntschaft der bösen Buben Max und Moritz machen können. Ein in München lebender Franzose, Paul Pattinger, hat die klassische Buben geschichte in die Sprache Corneilles und Victor Hugos übersetzt. Als Probe für die recht gelungene Wiedergabe diene der Schluß abschnitt: Oonolusion Oss cosurs sont äurs! . . . Haanä au villagg Os os malbeur vint ls messags Osrsonns ns ss mit sn cksuii. 8ans uns ssuls larms s, 1'osil Os, tants aveo inäikksrsnss Osnsa: »O'sst bisn 1a rsoompsvss Ha'ils wsritaisnt.- Os papa Lsoli Nurwura, I'osil tout aussi sso: »6s1a va lsnr apprsnckrs ä vivrs!- Naitrs Oawpl ckit, ksrwant son livrs: -O'sst 1a msillsurs äss Isyons Has la Ln äs oss polissous!- Os xatissisr sut un mot gravs: »Os tsls volsurs l'snksr ss pavs.- Os bon onsls, lui msms, äit: -Vouloir kairs trop grattsr suit!- Os ksrwisr Lt: -äs m'sn tourmsnts Tout autant gas äs I'an guarants!- Lrsk, äans tout 1s äspartsmsnt, Os kut somws un souiagement Haanä Iss garsttss sn parlsrsnt. Lt Iss gsns ss kslioitörsat: -I4otrs oauobsmar sst passs, Usguissoant in pass!- (Literarisches Echo.) Die -Allgemeine Zeitung- (München) bemerkt zu dieser Über setzung: Das ist in der Tat sehr geschickt, wenn sich auch die ganze Schlagkraft der putzig-gravitätischen Trochäen Wilhelm Busch' nicht ins Französische hinüberretten ließ. Der firme deutsche Buschkenner wird sich darüber amüsieren, wie aus der Witwe Balte »1a tauts-, aus dem Meister Böck -Is papa LscO-, aus dem Lehrer Lämpel -maitrs Oawpl-, aus dem Onkel Fritz »1s bon onols- geworden ist. Etwas frei sind die letzten vier Zeilen des moralischen Epos übersetzt, die im Deutschen (hier kann man wirklich einmal sagen: -bekanntlich«) lauten: Kurz, im ganzen Ort herum Ging ein freudiges Gebrumm: Gott sei Dank, nun ist's vorbei Mit der Übeltäterei! Dafür hat der deutsche Leser dann aber noch das besondere Vergnügen, zu sehen, wie der Franzose das lateinische -in paos- auf -sst passs- gereimt hat. Ein chinesisches Pretzgesetz. — Die chinesische Regierung hat ein vorläufiges Preßgesetz erlassen. Von diesem werden un mittelbar jedoch nur diejenigen Zeitungen betroffen, die unter der Gerichtsbarkeit Chinas veröffentlicht werden. Die wichtigsten und einflußreichsten Zeitungen erscheinen in den Fremden niederlassungen der geöffneten Häfen und gehören tatsächlich oder dem Namen nach Ausländern, so daß sie der Gerichtsbarkeit der Ausländer unterliegen. Dementsprechend hat das neue Preßgesetz eine nur sehr beschränkte Bedeutung. Von Bedeutung auch für die nicht unter chinesischer Gerichts barkeit erscheinenden Blätter ist eigentlich nur die Bestimmung, die den Versand von Zeitungen durch die Post unter ge wissen Voraussetzungen untersagt. Damit hat die Regierung zweifellos ein Mittel in der Hand, ihr unbequemen Blättern die Verbreitung außerhalb der Vertragshäfen — und die in diesen erscheinenden chinesischen Zeitungen sind zu einem sehr großen Teil auf Abonnenten im Innern des Landes angewiesen — zu unterbinden. Unbedingte Preßfreiheit wird in dem Ge setz nicht gewährt. So behält sich zum Beispiel die Regierung das Recht vor, den Zeitungen die Veröffentlichung von Mit teilungen über auswärtige Angelegenheiten oder über mili tärische Dinge zu verbieten. Vor Fällung des Urteils dürfen keine irreleitenden Kommentare über einen schwebenden Straf prozeß veröffentlicht, noch darf Partei für den Angeklagten ergriffen werden. Die Verpflichtung, falsche Nachrichten richtig zu stellen, hat die Presse, sobald ihr eine Richtigstellung unter Nennung