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Börsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig Ausfuhrregelung In der Zusammenstellung von Gegenständen des Buchhandels, die von der Ausfuhrregelung ausgenommen sind (Börsenblatt Nr. 244 vom IS. Oktober 193»), sind die unter li II anfgcführtcn illustrierte» Zeitschriften Die Dame — Sport im Bild — Silbe» spicgcl - Tic Woche — Die Gartenlaube — Die Elegante Welt — die neue linie — Leipziger Jllustrirte Zeitung wieder zu streiche». Diese Zeitschriften fallen unter die Ausfuhrregelung. Leipzig, den 21. Oktober 1935 ' Ilr. Hetz Woche des Deutschen Buches 1935 Mitteilung der Neichsarbeitsgemeinschaft für Deutsche Buchwerbung e. V. In den letzten Tagen sind jedem einzelnen Mitglied der Fach gruppe Gcbrauchswerber in der Reichsfachschaft Deutscher Werbe fachleute die genauen Richtlinien für den Schaufensterwettbewerb in bestimmten Branchen des Einzelhandels während der -Woche des Deutschen Buches- zugegangen. Ich bitte sämtliche Obleute und Vertrauensmänner des deutschen Buchhandels, sich unbedingt mit dem zuständigen Ortsfachgruppenleiter der Reichsfachschaft Deut scher Werbefachleute in Verbindung zu setzen, wenn dies noch nicht geschehen sein sollte. Auf unsere Veranlassung wurde das nachstehende Rundschrei ben der Reichsgruppe Industrie versandt. Berlin, den 18. Oktober 1935. Der Geschäftsführer: Rsinhart. Rcichsgruppe Industrie Tgb.-Nr. 3058/V Mo/Sr. Berlin W 35, den 17. Oktober 1935. Tirpitzufer 56/58. 1. An die Herren Mitglieder des Ausschusses für industrielle Wirtschaftswerbung 2. An die Wirtschafts- und Bezirksgruppen. Im Nachgang zu unserem Rundschreiben 2894/V vom 17. v. Mts. teilen wir mit, daß die Reichsarbeitsgemeinschaft für Deutsche Buchwerbung uns gebeten hat, die unmittelbare Aus wirkung der Woche des Deutschen Buches im In- und Ausland durch eine möglichst weitgehende Berücksichtigung folgender An regung zu steigern: Anläßlich der Woche des Deutschen Buches sollte jede geeig net erscheinende Stelle, die mit dem Ausland Geschäftsverbin dungen unterhält, unter Berücksichtigung der jeweiligen Um stände und Möglichkeiten den ausländischen Geschäftsfreunden ein Buch geschenkwcise zustellen. Die Auswahl des Buches soll jedoch nach Lage des Falles auch in fachlicher Hinsicht dem Schenkenden überlassen bleiben. Etwaige besondere Beobachtungen und Erfahrungen, die in Ausführung der Anregung gemacht werden sollten, bitten wir, uns bekanntzugeben. Wir würden es begrüßen, wenn ein weitgehendes Eingehen auf die Anregung für feinen Teil dazu beitragen würde, den Erfolg der Buchwerbung im In- und Ausland zu verstärken. Die Geschäftsführung. Verband Sächsischer Buchhändler (Gau Sachsen 1) Zur Woche des Deutschen Buches gebe ich bekannt, daß vom zuständigen Ministerium für ganz Sachsen die Genehmigung er teilt wurde, am Sonntag, dem 3. November von 10 bis 18 Uhr die Läden aller Buchhandlungen und Leihbüchereien (Kaufhäuser und Warenhäuser find hiervon ausgenommen!) offcnzuhalten. Ein Verkauf darf während dieser Zeit nicht stattfinden. In der jeweiligen Ortspresse ist bekanntzugeben, daß die Buchhandlungen und Leihbüchereien ihre Ladenräume zur obigen Zeit als »Buch ausstellungen« ofsenhalten, um jedem Volksgenossen die völlig zwanglose Besichtigung der ausgestellten Bücherschätze zu ermög lichen. Ein Verkauf soll bzw. darf nicht stattfinden, damit jeg liche Scheu, den Laden ohne Kaufabsicht zu betreten, genommen wird. Faßt jedoch ein Besucher sogleich den Entschluß zum Kauf eines Buches, so ist es gestattet, diesen Wunsch sofort zu notieren und am nächsten Tage zu erledigen. Die diesbezügliche mini sterielle Bekanntmachung wird in den nächsten Tagen im Säch sischen Verwaltungsblatt veröffentlicht. Ich möchte allen Kolle gen empfehlen, während dieses Sonntags ihre Verkaufsräume recht freundlich zu gestalten, und in eine Art Ausstellungsraum umzuwandeln, indem man namentlich die Ladentafeln von allzu großer Überfülle befreit, um dort die wichtigsten Bücher neuerer und älterer Zeit tunlichst nach Gruppen geordnet anschaulich und ansprechend aufzubauen. Auch versuche man möglichst den Blick durchs Fenster in den Ladenraum hinein freizugeben, damit die festliche Ausmachung und die dargebotene Ausstellung schon von außen lockend sichtbar werden. Auch ist es ratsam, schon während der ganzen Buchwoche ein Schild außen am Laden anzubringen, das die Vorübergehenden darauf hinweist, daß am Sonntag von 10 bis 16 Uhr der Laden als Ausstellungsraum für das Publikum zur kostenlosen Besichtigung offengehalten wird. Weiterhin hat das Ministerium für Volksbildung mit Erlaß vom 17. Oktober 1935 gestattet, daß das Buchwoche-Plakat von den Schulen angeschafft wird, und daß es in jedem Klassenzimmer 881