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6 cm unter die Tische, Regale usw. zurücktritt und ebenfalls mit grünem Linoleum bedeckt ist, verhindert das oftmals sehr unschöne Abstoßen mit den Füßen und ist mit dem Fußboden leicht zu reinigen. Dieser, ein sog »Sanitas«.Fußboden, der in der Haupt sache aus einem überseeischen Faser-Asbest besteht, bewährt sich bis jetzt in der roten Farbe vorzüglich und ist besonders als wenig staubender und fußwarmer Boden zu empfehlen. Dagegen ist in dem zum Ladeneingang führenden Vorraum, der noch eine Reihe von Schaukasten enthält und nach einem besonderen'Abschluß gleichzeitig den Hauseingang bildet, ein Terrazzoboden mit gutem Erfolg verwendet. Endlich möchte ich noch erwähnen, daß zur Beleuchtung durchweg, auch für die Arbeitstische, elektrisches Licht dient. Sollte einer der Herren Kollegen eine Anregung aus diesen Ausführungen schöpfen, so bin ich mit Freuden bereit, schriftlich oder mündlich jede besondere Auskunft zu erteilen. Namentlich über architektonisch.baupolizeiliche Anforderungen, wenigstens nach bayerischen Bestimmungen, die mir einige Schwierigkeiten be reiteten, kann ich meine Erfahrungen zur Verfügung stellen. Schweinfurt, im Januar 1912. Ernst Stoer, Buch-, Kunst- und Musikalienhandlung. Die zahlreichen Anfragen über Inneneinrichtung und Dekoration von Sortimentsgeschäften, sowie über Kontor- Hilfsmaschinen und sonstige moderne Bureau-Einrichtungen, die in neuerer Zeit an die Redaktion gelangten, haben uns schon den Gedanken nahegelegt, ob sich nicht eine ständige Berichterstattung über dieses Gebiet im Börsenblatt empfehlen würde. Abgesehen jedoch von der Schwierigkeit für einen Einzelnen, ein so weites Feld praktischer Betätigung zu übersehen und alle Neuerungen in ihrer Nutzanwendung für den Buchhandel richtig einzuschätzen und von reklamehaften Beeinflussungen durch die Fabrikanten und Händler freizuhalten, sind hier die Bedürfnisse und Wünsche so verschieden und von der Natur der Geschäfte abhängig, daß schon sehr vieles gebracht werden müßte — und darunter gewiß auch manches, was als Ballast empfunden würde — um jedem etwas zu bringen. Aus diesem Grunde erscheint es uns zweckmäßiger, nicht papierne Anregungen zu geben, sondern aus der Praxis zu schöpfen und nur das zur Diskussion zu stellen, was als von allgemeinerem Interesse von den Fachgenossen bezeichnet wird. Wir bitten daher besonders diejenigen Firmen mit ihren Erfahrungen nicht zurückzuhalten, die Gelegenheit gehabt haben, sich aus eigener Anschauung ein Bild von den Vorzügen und Nachteilen moderner Errungenschaften auf dem Gebiete der Kontor- und Ladeneinrichtungen zu machen, mögen sie nun auf Kopier- oder Adressiermaschinen, Schaufenstergestelle, Bücherschränke, Perforiermaschinen, Kontroll-Kassen, Schreibmaschinen, Verviel- fältigungsapparate, Beleuchtungskörper, Schneidemaschinen, Re- gistcierapparate, Kontormöbel oder dgl. Bezug haben, wobei natürlich Reklamen irgendwelcher Art von vornherein aus- geschlossen sind. Der Umstand, daß verhältnismäßig recht wenige Firmen der Bureau- und Kontorbranche den Inseratenteil des Börsenblattes benutzen, könnte die Meinung aufkommen lassen, daß das Interesse an diesen Dingen im Buchhandel nur gering ist, während u. E. das Gegenteil der Fall ist. Jubiläum. — Am heutigen Tage kann die Firma F. Dörling in Hamburg auf 50 Jahre erfolgreichen Wirkens zurückblicken. Der Vater des jetzigen Besitzers, des Herrn Conrad Dörling, F. Dörling, gründete das Geschäft am 30. Januar 1862 durch Übernahme des alten Hamburgischen Antiquariats F. H. Nestler L Melle, dem er die Firma seines Namens gab. Er betrieb nur das wissenschaftliche Antiquariat, das noch heute den Hauptzweig des Jubel-Geschäftes bildet Eine Reihe stattlicher, inhaltlich wertvoller Kataloge liegt uns vor, die Zeugnis von dem erfolgreichen Wirken der Firma oblegen. Leider verbietet der Raum, näher auf sie einzugehen, so daß wir nur einige herausgreifen können. Ein Katalog über theoretische Musik, Lieder und Theater ist mit einer humoristischen Zeichnung von H. Schwindradzheim geschmückt, die eine Anzahl humoristische Figuren vor einem Buchladen darstellt, zwei gewichtige Kata loge über Theologie mit insgesamt 6766 Nummern bringen Börsenblatt ftlr den Deutschen Buchhandel. 79. Jahrgang. Werke aus der Bibliothek des Konsistorialrats und Super intendenten Grashoff in Meppen, ferner liegen Kataloge über Niedersachsen, 6a-io8g. et NisesIIanaa. (2358 Nrn.), deutsche Lite ratur seit Goethes Tod, Frankreich usw. usw. vor. — Am 4. April 1894 starb F. Dörling, und sein Sohn Conrad Dörling, der ihm schon seit 1892 als Teilhaber zur Seite stand, übernahm das Geschäft. Ohne die vom Vater erfolgreich betretene Bahn des wissenschaftlichen Antiquariats zu verlassen, widmete er sich daneben der Pflege der Hamburgensien als Spezialität, zunächst auch unter Beschränkung auf den antiquarischen Betrieb. Wenig später aber erwuchs aus dem hamburgischen Antiquariat der Firma der hamburgische Verlag. Da hamburgisch und plattdeutsch eins sind, muß sich ein Ham burger Verlag auch vorwiegend der niederdeutschen Sprache be dienen, zu deren Erhaltung unser Kollege Pape in Nr. 22 d. Bl. so energisch aufgefordert hat. Einer der bekanntesten platt deutschen Hamburger Verlagsartikel Dörlings ist das Buch: »Piening, De Reis na'n Hamburger Dom«, das schon in 18 Auflage vorliegt und in humoristischer Weise die Abenteuer zweier Hol- steiner Bauern mit ihren Söhnen in Hamburg schildert, gewisser maßen ein Gegenstück zu Reuters »Reis nach Belligen«. Von weiteren Hamburgensien seien noch genannt: Daniel Bartels, Der Grillenscheucher, Scherz und Ernst in hoch- und platt deutscher Sprache, von dem 9 Hefte in 3 Bänden er schienen sind, Sternhagen, Ut Vadders Tiden, die das Leben und Treiben im alten Hamburg schildern, und Borcherdt, Das lustige alte Hamburg, das mit seinen Illustrationen als Vorlage für althamburger Trachten dienen kann. Dem rührigen Kollegen wünschen wir auch ferner ein ersprießliches Arbeiten auf dem alten Gebiete mit ständig neuem Erfolge. Die Deutsche Kuustgeuossenschaft gegen den fliegenden Knufthandel. — Der Hauptausschuß der Allgemeinen Deutschen Kunstgenossenschaft hat an das Reichsamt des Innern eine Eingabe gerichtet, die zur Frage des fliegenden Kunsthandels Stellung nimmt. Es ist bekanntlich im vorigen Jahre im preußischen Abgeordnetenhause ein vom Abgeordneten Hammer ausgehender Antrag auf Abänderung des § 56 c: der Reichs gewerbeordnung angenommen worden. dessen Wirkungen sich auf das Gebiet der Kunst erstrecken werden. Da nun dieser Antrag als Gesetzesvorlage dem Reichstage zugehen wird, will der Hauptausschuß den kunstschäd- licben Nebenwirkungen dieser neuen Bestimmungen entgegen- wirken. Nach dem Hommerschen Anträge soll für den Betrieb eines Warenlagers ein vorhandenes Bedürfnis nachgewiesen werden, es soll nur für 14 Tage zulässig sein und 8 Tage vor Beginn polizeilich angemeldet werden. Der Hauptausschuß der Kunstgenossenschaft befürchtet von diesen Bestimmungen empfind liche Schädigungen des reellen Kunsthandels. Den unrellen würde man treffen, wenn der Vertrieb von Kunstwerken im Umherziehen lediglich solchen Kunsthändlern oder Künstlervereinigungen ge stattet wird, die ihrer Persönlichkeit oder ihrer Zusammensetzung nach dafür Gewähr leisten, daß ihr Unternehmen auf reeller Grundlage beruht. Diese Frage müßte dann allerdings nicht von niederen Polizeiorganen, sondern von der Zentralbehörde des betreffenden Bundesstaates nach Anhörung von größeren Kunstverbänden geprüft werden. Es wird daher befürwortet, den sogenannten fliegenden Kunsthandel von den Bestimmungen des Hommerschen Antrages zu befreien und durch einen Zusatz zur Gewerbeordnung die Genehmigung zu solchen Betrieben der zuständigen Zentralbehörde des Bundesstaates zu überlassen. Winke für den Handelsverkehr im Bezirke des Konsu lats in Jassy (Rumänien). — Handlungsreisende brauchen Reisepaß und Gewerbe-Legitimationskarte. Vertreter sollten nur nach sorgsamer Erkundigung, nötigen falls beim Konsulat, gewählt werden. Viele sind unzuverlässig und namentlich oft über Vermögen bereit, Lieferungen an zweifelhafte Firmen durch Delkredereübernahme annehmbar zu machen. Del krederevereinbarungen, die hier meist nicht ernst genommen werden, erfordern besondere Vorsicht, unzweideutige Festlegung von Leistung und Gegenleistung und Kenntnis der Leistungs fähigkeit des bürgenden Agenten. Geschäftsanknüpfung: Sorgfältige vorherige Personen- 167