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Verhältnismäßig wenige Besucher und Besucherinnen hatten sich eingefunden. Aus einem rückwärts liegenden Raume erklangen weihevolle Töne. Ein Kammermusikchor unter Leitung des Meisters Ludwig Blaß trug den Priestermarsch aus der Zauber flöte vor. Bibliotheksdirektor Or. Jppel bot den Erschienenen ein freundliches Willkommen. Er gab der Hoffnung Ausdruck, daß diese herrliche Bildungsgelegenheit Ströme des Wissens und Könnens verbreiten werde. — Der erösfnete Saal wird bekannt lich nach Fertigstellung des noch größeren Lesesaales, an die Universitätsbibliothek abgetreten werden. * Reue Bücher, Kataloge us». für Buchhändler: Oueb- unä Lunstckruok. VVe^vsissr kür Oruelrsaebsn-IIsrstsUsr uuä -Vsrbrauobsr. Os^rünckst als Osutsobs Luobbsnäslsblattsr. Rsäuirtion: Oscar 6loo§ in Lrlürt. VsrlaA: Osbr. Riobtsrs Vsrla^sanstalt, Lrkurt. 9. labrAanA. 1909. Oskt 7. 4". 8. 121—148. Nit aablrcicbcn ^.bbilckun^sn unck Oruolrprobsn. ^.us cksm Inüalt: Über den 8obute illustrierter Inserats ASZsn HacbbilckanA. Von Oaul Osnvi^. Uscksrlaucksebs öiblio»ra,püis. lässt van nisuv vsrsolrsnsn Loslrsn, Kuarten sne. dlo. 3. 31. Naare 1909. llit^ave van (4. VV. 8istbokk^s OitbSvsrs - Naatselrappis ts Osicksn. 8". 8. 17—24. Ois cksutsobs lioloniallltsratur im lalrrs 1907. (Im Hacbtra^: lloloniallitsratur krsmcksr VöUrsr.) Ijisbsr önsammsnAsstsllt von 8anptmanll a. I). N. Oross ch, kortASSstet von Hubert klsnoob, 8ebriktlsitsr cker Osutsobsn LlolonialrsltuuA. (8oncksr- Ilskt cksr /vitsebrikt kür Xolonialpolitilr, Lolonialrsebt unck Ivo- lonialwirtsebakt. OsrausASAedsn von cksr Osutsobsn Kolonial- Osssllsobakt.) 8". 104 8. Osrlin, Verlag von 4ViIbsIw 8üsssrott. Orsis 2 Personalnachrichten. * Jubiläum iin Bahnhossbnchhandel. — Ein Jubiläum vierzigjährigen erfolgreichen Wirkens im mühsamen und entsagungs vollen Betriebe des Bahnhofsbuchhandels durfte am I. April d. I. Herr Julius Vaternahm in Frankfurt am Main unter großer Teilnahme aus buchhändlerischen Kreisen begehen. Am 1. April 1869 übernahm er in Gießen zum erstenmal das Amt des Bahnhossbuchhändlers; am 1. Januar 1870 folgte die Übernahme der Bahnhofsbuchhandlung auf dem Main-Weser- Bahnhof in Frankfurt am Main, und deren erfolgreicher Be trieb bildete die Vorstufe zur Eröffnung der Buchhandlung am dortigen Hauptbahnhof am 18. August 1888, die er seitdem, mit vorschreitenden Jahren vom Sohn und vom Bruder unterstützt, ununterbrochen und mit schönem Erfolge leitet. Sprechsaal. Ohne Verantwortung der Redaktion; jedoch unterliegen alle Einsendungen den Bestimmungen über die Verwaltung des Börsenblatts.) Wieder eine Preisunterbietung durch den Verleger! Von der Nicolaischen Verlagsbuchhandlung, Berlin, erhielt ich folgendes Schreiben: Berlin VV. 57, 28. Februar 1909. Herrn L. Saunier's Buchhandlung, Danzig. Wir bringen hiermit zur geneigten Kenntnis, daß die neue, 5. Auflage des Handbuches des Grundbesitzes im Deutschen Reiche, Provinz Westpreußen, am kommenden Donnerstag zum Versand gelangt. Wie Sie schon aus dem Börsenblatte ersehen haben, kostet die neue Auflage 10.— ^ geheftet, 11.50 .-E gebunden. Die Buchstelle der Landwirtschaftskammer der Provinz Westpreußen, die das neue Buch bearbeitet hat, hat auch Vorausbestellungen aus das Werk gesammelt, und zwar kosten hier geheftete Exemplare ^7.—, gebundene 8.25. Wir übermitteln Ihnen nun anliegend 13 Bestellungen von Subskribenten, welche dort wohnen, mit der Bitte um gef. Erledigung nach Erscheinen. Für Ihre Bemühungen ver güten wir Ihnen für jedes Exemplar I selbstverständlich unter portofreier Zustellung der Bücher an Ihre werte Adresse. Eine Propadauda bei den Landwirten der Provinz Westpreußen ist von uns vorgenommen worden, und wir empfehlen deshalb, sich rechtzeitig mit genügend Exem plaren zu versehen. Hochachtungsvoll (gez.) Nicolaische Verlags-Buchhandlung R. Stricker. Zur Ergänzung habe ich zu bemerken: Bereits am 13. Januar 1909 richtete ich eine Anfrage an die Verlagsbuchhandlung, wann die neue zu erwartende Auflage dieses Handbuches erscheinen würde, ob sie selbst dafür Pro paganda machen, und wie hoch sich der Ladenpreis desselben stellen würde. Hierauf erhielt ich keine Antwort, erst die im Börsenblatte Ende Februar erfolgte Anzeige machte mich mit dem Erscheinungstage, den Verkaufsbedingungen und dem bewilligten Rabatt bekannt. Die von der Buchstelle gesammelten und mir zur Besorgung überwiesenen 13 Subskribenten sind Privatleute. Es sind Agentur geschäfte, Maschinenbauanstalten, Banken, ein Landmesser und ein Papierhändler. Vor Ausgabe des Handbuches wurden bereits von der Ver lagshandlung Angebote an Private gerichtet, dieses Wert durch Vermittlung einer Buchhandlung (auf den beigefügten Bücher zetteln war der Name der Buchhandlungssirma nicht ausgefüllts zum Preise von 8 für das geheftete und 9 ^ 25 für das gebundene Exemplar zu beziehen. Dieses Werk wurde also zu fast gleicher Zeit zu folgenden Preisen angeboten: brosch. zu 7.— oder 8.— oder 10.— gebunden zu 8.25 oder 9 25 ät, oder 11.25 ^ Natürlich ließ ich mich durch einen versprochenen Gewinn von 13 nicht zur Schleuderei verleiten, sondern schickte die Be stellzettel als unausführbar für einen reellen Buchhändler an die Verlagsbuchhandlung wieder zurück. Zum Schlüsse möchte ich noch bemerke», daß es mir gerade bei diesem Buche offenbar wurde, wie selten ein Kauflustiger den Erwerb eines Buches von einem geringen Preisunterschiede ab hängig macht. Es liegt hier wieder ein klarer Beweis vor, wie der über triebene Gebrauch des Ausnahmeparagraphen 3 Ziffer 51, unserer Satzungen geeignet ist, das Ansehen unseres Berufes zu untergraben. Ich will mir hier ersparen, die Beurteilung wieder zugeben, die ich von Kaufleuten anderer Geschäftszweige in letzter Zeit über diese allein im Buchhandel bestehenden direkten Preisunterbietungen an das Publikum von Seiten der Fabrikanten (Verleger) selbst vernehmen muhte. Die verschiedenen Preise des Handbuchs (einem meiner Kunden wurde es von drei Seiten: Buchamt, Verlag und von mir zu den drei verschiedenen Preisen angeboten) mußten die Gelegenheit zu diesen für uns Buchhändler wenig schmeichelhaften Aussprüchen geben. Müssen wir deshalb nicht naturgemäß fragen: Haben wir denn heute im Buchhandel wirklich noch, besonders bei Neu erscheinungen, einen festen Ladenpreis, den wir als geschützt be trachten können? Nach unseren Satzungen ja! Denn nach ihnen dürfen die Verleger nur »in Ausnahmefällen größere Partien eines Werkes ihres Verlages an Behörden, Institute, Gesell schaften und dergleichen zu besonders ermäßigten Preisen ent weder selbst oder durch Vermittlung einer Sortimentsbuchhand lung liefern«. Es ist also die Lieferung einzelner Exemplare an Behörden, Schulen, an einzelne Lehrer, an einzelne Beamte, an einzelne Vereinsmitglieder und an einzelne Private unstatthaft. Ge schah dieses, so war es stets ein Verstoß gegen die Verordnungen des Börsenvereins, zu deren »unbedingter« Einhaltung »in allen Stücken« sich jedes Börsenvereinsmitglied bei seiner Aufnahme schriftlich verpflichten mußte (8 2, Abs. 3, Ziffer 4), und daher auch durch nichts zu entschuldigen. Aber der Entwurf der neuen Verkaufsordnung will in seinem § 11, Nr. 2 diese nur in größeren Partien an Behörden, Institute usw. gestatteten Zusendungen der Verleger mit Preisermäßigung auch künftighin ausdehnen auf einzelne Exemplare an Unter organe, an einzelne Beamte, Untervorstände und an einzelne Vereinsmitglieder. Wohin es bei Einführung dieser Bestimmung mit uns Sortimentern kommen wird, das überlasse ich jedem selbst zu durchdenken. Ich für meinen Teil möchte, so lieb ich meinen Beruf habe und so bereit ich jederzeit bin, ihm Opfer zu bringen, ihm dann nicht mehr angehören. Danzig, den 15. Mürz 1909. Gustav Horn-Danzig.