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13, 17. Januar 1914. Redaktioneller Teil. der Titel ein geistiges Erzeugnis, oftmals ein kleiner Kunstwerk. Wenn nun diesen Titeln, sobald sie für eine ganz an ders geartete Sache verwendet werden, auch meiner An sicht nach ein Urheberschutz nicht zukommt, so muß ich mit Dernburg solchen Titeln alsdann einen Urheberschutz zu sprechen, wenn sie in Verbindung mit anderen Entlehnungen — auch nur mit der Idee des Werkes — von einem anderen benutzt werden! Ein solcher Fall ist vom Reichsgericht, soweit ich sehe, noch nicht entschieden worden. Es liegt m. E. aber durchaus in dem Sinn des Urheberrechts be gründet, daß auf solchem Wege ein Nachdrucksvergehen möglich ist. Ich will das — und das ist ein sonst noch nicht durchgedach ter Gedanke — hier näher erweisen! Der Abdruck kleiner Abschnitte aus geschützten Werken, wenn er sich nicht als Zitat darstellt, ist verbotener Nachdruck. Um wie vieles wichtiger kann es ein Titel sein als ein so kleiner Abschnitt! Sein Abdruck liegt aber nur dann in gleicher Sphäre, wenn der Titel eben bei dem Abdruck dieselbe Bedeutung haben soll. Das wird freilich meist nur dann der Fall sein und sich als dergleichen erweisen lassen, wenn noch andere Entlehnungen aus dem gleichen Vorbild Vorkommen. Wie weit man da gehen will, ist Geschmackssache. Dann aber stellt sich in der Tat nach den ur heberrechtlichen Grundsätzen die Verbindung des Titels mit sol chen Entlehnungen als Rechtsverletzung des anderen dar. Wenn man Wohnungsanzeigern, Adreßbüchern, Kalendern, Rechen büchern usw. unter Umständen Urheberschutz zuschrcidt, so mutz man ihn auch der unter einem bestimmten Titel ins Leben ge tretenen besonderen Einrichtung einer Zeitschrift zuschreiben. Ich deutete schon oben den Unterschied zwischen einem Titel als »Namen« und »Nachricht« und einem Titel als »Geistes erzeugnis« an, was eine Vergleichung mit dem Urheberschutz des Zeitungsinhalts nahelegt. Die Nachrichten sind auch dort unge schützt, die Ausarbeitungen als Geisteserzeugnisse, und mögen sie noch so kurz sein, sind geschützt. So ein Titel ist aber kein Zitat, sondern Abdruck eines — oft nicht unwichtigen — Teils des anderen Werkes, sobald er in gleicher Form zur Bezeichnung eines Konkurrenzunternehmens dienen soll. Da ist er denn auch mehr als ein bloßer Gedanke; er ist da ein in eine berkchrsfähige Form gebrachter Geistes erzeugnis, besitzt also ohne Zweifel die theoretischen Erforder nisse eines Gegenstandes des Urheberrechtsschutzes. Was würde man beispielsweise sagen, wenn einer sämtliche Kapitelüberschriften aus einem anderen Werk übernähme und dann anderen Text darunter brächte! Ist das nicht teilweiser Nachdruck? Und wo ist da die Grenze bis zum Titel? — immer wohlgcmcrkt, wenn er zur Bezeichnung in ganz gleicher Art wie das erste Original dienen soll. Es besteht ein besonderer Urheberrechtsschutz bekanntlich an den einzelnen Beiträgen eines Sammelwerks und an dem Sam melwerk als Ganzem. Die Herausgabe eines »Handlexikons der gesamten Technik« — wenn eine Auflage vergriffen ist — würde unter gleichem Titel und unter gleicher Anordnung, etwa mit denselben Beiträgen, das Urheberrecht des rechtmäßigen Verlegers verletzen. Bei einer Zeitschrift ist der Spielraum ein noch weiterer. Denn hier wechseln natürlich die einzelnen Bei träge mit jeder Nummer. Hier müßte es also schon genügen, wenn wesentliche Anordnungen des Zeitschrifteninhaltes die gleichen sind. Es liegt also durchaus im Sinne des Urheberrechts, einem ganz besonders gearteten, spezifisch erkenn baren, eigentümlich-originellen Buch- und Zeit schriftentitel einen Urheberrechtsschutz (dann also von 30 Jahren) soweit zuzuerkennen, als dieser Titel nicht für die essentiell und ideell gleiche Unternehmung von einem andern gebraucht werden darf. Dies scheint mir eine notwendige Auslegung des lückenhaften Gesetzes namentlich in den Fällen, die ganz analog dem unlauteren Wettbewerb (Z 8 dieses Gesetzes) liegen, aber von ihm nicht erfaßt werden! Die internationale Statistik der geistigen Produktion. (Übersetzt aus »Iw Droit ck'Lutour«: Nr. 12 v. 15. Dezbr. 1913.) »Schluß zu Nr. 10, 11 u. 12.) Luxemburg. Die literarische Produktion des Großherzogtums Luxemburg hat sich im Jahre 1912 um ein geringes vermehrt. Sie zeigt eine gewisse Ähnlichkeit mit derjenigen von 1909, wie das aus der folgenden Statistik hervorgeht, die Herr Tony Kellen in Bredeneh (Ruhr) nach der in der Luxemburger Monatsschrift »vus ge weckt« (Unsere Heimat) veröffentlichten Bibliographie zusam mengestellt hat: 1909 1910 1911 1912 1. Bücher und Broschüren, im Buchhandel er- schienen 73 97 59 74 2. Zeitungs- und Zeitschriften-Auszüge (Sonder- drucke) 36 29 25 33 3. Veröffentlichungen der Regierung, von Ge- meinden und Gesellschaften (Amtliche Be richte usw.) 50 58 49 63 4. Veröffentlichungen luxemburgischer Autoren und Veröffentlichungen über Luxemburg, im Aus lande erschienen 42 36 20 26 5. Privatdrucke 2 2 3 1 Die Zahl der periodischen Erscheinungen ist um 7 Zeit schriften (Revuen) und eine zweimal in der Woche erscheinende Zeitung gewachsen. Niederlande. Wie in den Vorjahren haben wir die Publikationen gezählt, die sich im ersten Teile des von der Firma A. W. Sijthoff in Leiden jährlich herausgegebenen Katalogs »Brinkmanns Alpha betische Lijst van Bocken, Landkaarten etc.« fanden. Dieser Ka talog ist die niederländische bibliographische Quelle. Die nach folgende statistische Aufstellung ist der wissenschaftlichen Über sicht »Wetcnschappelijk Overzicht« des genannten Katalogs (67. Jahrgang) entnommen und mit derjenigen des Jahres 1911 in Vergleich gestellt! 1. Allgemeine Schriften (Revuen, Sammlungen, Wörter- bücher) 2. Protestant. Theologie. Kirchengeschichte und Kirchenrecht 3. Protestant. Erbauungsbücher, Religionsunterricht, Mission, Philanthropie 4. Römisch-kathol. Theologie, Kirchengeschichte und Kirchen recht 5. Recht, Gesetz, Notariat 6. Politische Wissenschaften, Statistik 7. Handel, Schiffahrt, Industrie, Handwerk, Hauswirtschaft 8. Geschichte, Archäologie, Heraldik, Biographie 9. Geographie, Ethnographie 10. Medizin, Hygiene, Tierheilkunde 11. Naturwissenschaften u. Chemie (Pharmazie) 12. Ackerbau, Viehzucht, Gartenbau 13. Mathematik, Kosmographie, Astronomie, Meteorologie . 14. Architektur, Wasserbau, Mechanik 15. Militärische Wissenschaft und Verwaltung 16. Schöne Künste (Zeichnung, Musikalische Komposition) . 17. Philosophie, Freimaurerei 18. Erziehung und Unterricht 19. Schulbücher für Elementar-Unterricht 20. Linguistik, Allgemeine Literatur, Bibliographie .... 21. Orientalische und alte Sprachen und Literaturen . . . 22. Neuere Sprachen und Literaturen 23. Poesie 24. Romane, Novellen, Literarische Nevüen und Jahrbücher 25. Theaterstücke und Vorträge in Prosa und Versen, Publi kationen über das Theater 26. Kinderbücher, Bilderbücher 27. Volksbücher, Sport, Verschiedenes . . Insgesamt . . 1911 56 132 195 123 198 190 213 110 94 131 130 62 68 87 74 220 67 137 213 40 50 224 41 268 160 303 97 3673 1912 58 145 185 12l 220 184 233 124 113 126 132 56 75 113 51 169 61 125 227 39 71 218 51 254 213 335 80 3799 Die Gesamtzahl ist fast dieselbe wie im Jahre 1910 (3777), die des Jahres 1911 überragt sie nur um 126 Titel. Ein so ge ringer Unterschied bei einer so beträchtlichen Summe kann auch keine sehr ausgesprochenen Gegensätze in den verschiedenen ein zelnen Zweigen entstehen lassen, besonders nicht in einem Lande, das uns an eine so wenig bewegte, sich fortentwickelnde Statistik gewöhnt hat. Die am meisten in die Augen fallenden Verände- 97