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An Eichen. Buchen. Die Kiefern, Ahornen, Bircken und Aspen aber sind nach 36 vermut und vorgängigen pflichtmäßigen Taxirung mit Zuziehung derer Forst - Bedienten anzu schlagen. m. Vom Alaffter-Nchlage. ^ierbey ist vor allen Dingen zu beobachten, daß keine andere als verpflichtete und einheimische Holtzschläger zu gebrauchen, welche, ^ nachdem vorhero m (Üouletlü 8er»3tu5>, bey der ordentlichen Holtz- vcübci'Liiion, wozu der Unter-Schoßherr, auch Ober-und Förster ge zogen werden sollen, der Holtzschlag und das Bcdürffniß reZuliret, von denen Förstern gehörig einzuweisen und anzulegen sind. Ehe aber solches geschiehet, hat der Unter-Schoßhcrr, nebst dem Ober- und Förster, und zwar von diesen, jeder auf seinem Ke6cr, die sämmtlichen zum Fällen ausgesetzten Stämme, wie oben gemeldet, mit dem Zeich-Eisen anzuschlagen, das Bau-und Nutzholtz zu sondern, und entweder zum Bedürfnis oder zum Verkaufs auszusetzen. Damit aber aller Unterschuss verhüttet, und das Zeich-Eisen nicht gemißbrauchet werde, so soll selbiges alle Abende bey der Anweise von dem Unter-Schoßherrn und Ober- oder Förster versiegelt, von dem er stem aber in Verwahrung genommen, auch nach geendigter völligen Holtzweisung, dem regierenden Bürgermeister versiegelt cingeliefert werden, welcher selbiges bey der nächsten Anweisung dergestalt dem Unter-Schoßherrn hinwiederum zustellet, dieser aber vor dem ander- weiten Gebrauch die Siegel dem Ober- und Förster behörig recoZno- sciren läffet. Well auch bcy der Besichtigung derer Förste nebenst andern Miß bräuchen obierviret worden, daß keine ordentliche Gehaue gehalten, sondern die Holtzschlager bald hier bald dahin von denen Förstern ge wiesen, auch ihnen Freyheit gelassen worden, nach Gefallen die gesun den und gewüchßigen Balckem Sparr- und Röhr-Höltzer, auch Nutz- Buchen in und zu Clafftern zu schlagen, die wandelbaren Wippcldür- rcn, Straupichten, Zwieselichten und Knorrichten hingegen zu ver schonen , damit sie bey der Spaltung weniger Arbeit haben möchten, hierdurch aber geschehen, daß eines theils durch die sich ausbreitenden - Strau-