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mit dem Rind-Äiehe aber nicht unter 9. Jahren, oder so lange solches darinne Schaden zu thun vermag, betrieben, auch die Trifften inzwi schen auf andere unschädliche Orthe geschlagen werden, denen besorgen den Schaden nun vorzukommen, seynd um die Gehaue oder um die Förste Aufwürsse zu machen, oder wo die nicht anzubringen, vermittelst ctngestoffcner Pfahle zu gebrauchen. Und da an vielen Orthen in denen Gehöltzen, Graß befindlich, welches die Forst-Bedienten zum Theil sich angemaffet, zum Theil aber durch andere unbefugter Weise gchohlet, und hierdurch dem Anfluge, sonderlich durch die gebrauchten Dengel-Siecheln und Sensen grosser Schaden cauliret, dem ^rario aber nicht der geringste Vortheil ge- schaffet worden; Als ist in Zukunfft das Grasen in denen Gehauen und jungen Holtze gantzlich und bey Straffe abzustellen, wie es aber mit der in denen Gesümpffen, oder auf denen in Gehöltzen hin - und her- lauffenden Wegen befindlichen Gräserey zu halten, ist unten LaMe VII. mit mehrern gemeldet. Wenn auch bey beschehener Besichtigung des Königs - Holtzes wahrgenommen worden, daß auf denen sehr grossen Plätzen, wo der Wind das Holtz geworffen, oder solches sonst weggeschlagen ist, meist Sträuchcroder sogenannte Haarwcyden angepflogen, welche dem übri gen Anflug an Tannen, Fichten, Buchen und Ahornen, verdämpffcn, gleichwohl sonst wenig Nutzen bringen; Als sind solche mit Behutsam keit damit, dem nur gemeldeten Wiederwuchse nicht ferner Schaden zu- gefüget werden, nebst denen Bircken und Aspen, auszuroden, zum Nutzen des^rLi'jj aber ist dasReißig davon zu versilbern, wie denn auch über haupt, wo das junge Holtz sehr dicke stehet, Hopff- und Schlage-Stan- gen, Latten, Leiter- Bäume, und dergleichen, damit das übrige Holtz zum bessern Fortkommen destomchrRaum gewinne, heraus genommen, und daö Geld davor gewöhnlicher Massen berechnet werden muß. ii. Von denen Dörstereycn und der Molß-Uaxa. ^6 hat bekannter Massen der Rath und dieLommun ziemlich gros- ' se und theils von der Stadt abgelegene Forste, da aus denen letz tem so wohl die Stamm- als Claffter Höltzer, der Entlegenheit und daher rührenden Unkosten halber» nicht füglich zur Stadt gebracht werden können; Solche aber wirthschafftlich vor das pu blicum zu nutzen, ist nichts ersprießlichers, als ordentliche Förstereyen zu halten, und denen Raths-Unterthanen, nach vorgängiger Ausschrei bung und Uoäerarion, gegen baare Bezahlung, das verlangende Bau- und Nutz-auch nach Befinden Brenn-Holtz zu verlassen, damit jedoch hierdey kein Mißbrauch Vorgehen, und die Wälder ruimret werden, so B < ist