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es AllttdiirHlailchligstcn GroßmWigßen MM und Herrn, Herrn Uriedrich Ungustl, Königs in Pohlen, rc. Lhurfürstens, rc.rc. ssot.ssit. Unsers allcrgnädigsten Königs, ChurfürstenS und Herrn, zu Untersuchung des Raths und gemeinen Stadt-Wesens, auch mmilkration der gesummten Stadt-Güther, bey der Sechs-Stadt Zittau, LommMl-u, Fügen hiermit zu wissen: Nachdem bey dieser Lommissarischen Lxpeäition, auch die kommun - Forste und Heyden, und die bißher darinnen geführte Wirthschafft, zu untersuchen von nöthen gewesen, durch die deshalber ungezogene Erkundigung aber so viel in Erfahrung gebracht wor den, daß man von Seiten des Magistrats, mit solchen sehr unpfleglich umgegangen, und vor den Zustand auch Nachhalt derer Holtzungen, oder was zu derselben Lonlervation sonst ersprießlich seyn können, we nig Sorge getragen, gestalt denn keine ordentliche Förstereyen gehal ten, und bey selbigen, wie sich sonst gebühret, richtige Anweisung de rer stehenden, und Claffter-Höltzer nicht geschehen, sondern vielmehr de nen Förstern, welche meist aus Handwercks-Leuten bestanden, ziem- llch fteye Hand gelassen worden; Solchemnach zu Abstellung dieser und anderer Gebrechen, auch daher erwachsenen Beschwerden, von Seiten der Kommission, Sorge getragen werden müssen, damit nach Anleitung des unterm 25.-zprU 1729. ergangenen allergnädigsten Be fehls, die Lommun-Gehölye und Heyden besichtiget, und wegen der selben künfftigen pfleglichen Gebrauch besondere Vorschrifft gethan werde; Als haben Wir Unserer obliegenden allerunterthänigsten Pflicht- Schuldigkeit nach, mit Zuziehung zweyer dießfallS re^viritten, und besonders hierzu verpflichteten, auch hinlänglich intssuirten Forst-Be dienten aus dem Königl. und Churfürstl. Amte Hohenstein, nach vor- hcrgehaltener genauer Besichtigung derer sämmtlichenGehöltze, und, nach sonst nöthig gepflogener Überlegung, eine Forst-und Jagd-Ord nung abgefaffct, auch solche dem Rathe zuförderst seine unvorgreifliche ^lonira, so Er annoch dabey haben möchte, zu eröffnen, commum- dret, so dann mit allerunterthänigsten Berichte an Sr. Königl. Ma jestät, Unsern allergnädigsten Herrn eingesendet, und darauf durch ein an Uns abgelaffenes Kelcript vom 22. b^ovembr-. 3. c. allergnädigste ^probaUon erhalten, welche Forst-und Jagd-Ordnung nun, ihren Wörtlichen Inhalte nach, wie folget, lautet: -IX-