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Der andere Förster bekömmt unter seine Aufsicht Den Eybauer, - Gcrsdorffer und - Eberöbacher Forst, Das Königsholtz, Den Wlltgendorffer, - Ltchtenberger, - Roscnthal und - Rohnauer Forst. Und hat 4. Fuß-Knechtts als zu Ebersbach, Oderwitz, Wittgendorff und Rohnau unter sich. Und wie sammtliche Forst-Bediente und Fuß- Knechte, ehe sie die ihnen confei-jrte 8t3tione8 antreten, dem Rath Pflicht zu leisten und selbige allen Gehorsam, Treu und Fleiß, auch aufwartsam zu seyn, inglcichcn dieser Holtz- und Jagd-Ordnung treu und unver brüchlich nachzukommcn, eidlich zu versprechen schuldig; Also sind wie L3p. VHI. in 6ne gedacht, jeden nach abgelegter Pflicht die Gren- tzen, Reine und Steine, seiner ihm anvertrauten kester anzuweisen, worauf er auch bey seinen Pflichten, und wie er solches gegen GOtt und seinen Obern, dem Rache der Sechs Stadt Zittau zu verantwor ten gedencket, acht zu haben, mithin hat er keine ^urkation zu gestat ten, oder die Grenyen ändern und schmahlcrn zu lassen, auch die sich etwan hervorthuenden Irrungen in Zeiten bey dem regierenden Bür germeister anzuzeigen. Alles dasjenige, was zu Lonlervation und Aufnahme derer Waldungen, Forste und Heyden, auch desWildpreth- Standes gereichen kan, es sey in dicserJagd-und Forst InttruLion ex- xi-cste enthalten oder nicht, besonders die Beförderung des Wieder wuchses, die Schonung derer gefunden Bau-und Nutz-Höltzer, auch derer Vorwende, die Anlegung ordentlicher Gehaue, die nöthig befun dene Verbuschung derer vielen Laaß-Wiesen, und was sonst der Wal dung vertraglich und zu guter Ordnung gereichen kan, soll er ins Werck zu richten, stets bemühet leben. Hingegen alles was der Wal dung nachtheilig und schädlich, abstellen, verhindern und verhüten. Da sich nun in Verbesserung der Forst-und Jagd Nutzung, oder was derselben nachtheiliq, etwas finden solle, hat er solches ohnver- züglich dem regierenden oder aMMrenden Bürgermeister anzuzeigen. Der Ober-Förster/ welchem, wie mehrmahl gemeldet, die Aufsicht über des Raths gantze lieber aufgekragen wird, soll sich vor allen Dingen die Grentzen bekannt machen, damit er auf deren richtige Erhaltung ein wachsames Auge haben,