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wesen; So soll doch um künfftiger Vorsorge willen, und da das erste höchst gefährlich, beydes auch schädlich, dergleichen führohin ebenfalls nicht gestattet werden, sondern gäntzlich und zu allen Zeiten verbothm scyn. Dieweil auch sowohl die Fuhrleute auf denen Haupt- und Land- Straffen, als auch diejenigen, welche die Deputat-Clafftern und Bür ger-Höltzer abführen, theils Neben-Wege suchen, theils neue Wege auch wohl durch den schönsten Anflug machen; So ist die Verfügung zu treffen, daß die Land Straffen verdoppelt werden, vielmehr sind die Neben- und Schlciff-Wege zur Conservation und Wieder-Anwachs des Hohes zu vergraben. Bey Abholung derer Clafftern oder Bau-Höher ist keineöweges durch und über die Gehaue zu fahren. Es ist auch denen Fuhrleuten nicht zugestatten, daß sie bey Abho lung derer Clafftern, Leiter-und andere Stangen abhauen und mit nach Hause nehmen, bey Straffe z. facher Bezahlung. Ferner ist denen Waldungen nachtheilig gewesen, daß viele Wege bald hier bald dar ausgcschalet gefunden worden, welches in Zukunfft zu Conservirung derer Höltzer, so viel nur möglich, abzustcllen ist, und die Straffen mit Steinen standhaffter zu bauen sind. Da man auch befunden, daß gantz unerlaubter Weise viele Bäu me theils geringelt, theils gar geschälet worden, wodurch solche noth- wendig, weil der Safft in die Höhe nicht treten können, abtrocknen müssen: So ist diesen ferner nicht nachzuschen, sondern auf die Verbre chen genau Acht zu haben, und dergleichen Unfug allen Ernstes zu be straffen. Zur künfftigen Conservation des Hohes wird auch nöthig seyn solche Verordnung von Seiten des Raths ergehen zu lassen, daß bey Aufführung neuer Gebäude in der Stadt, nach denen ergangenen König!. Ke^lement und Oeneral-Verordnungm sich gerichtet, und be sonder» auf dem Lande nicht alles von Hohe, sondern vielmehr so viel sich nur thun lassen will, insonderheit das erste Stockwerck von Stei nen erbauet, die Grund-Höher oder Schwellen nicht auf die blosse Er de oder zu niedrig geleget, weniger geschrenckte Häuser aufgesetzet wer den, wo aber das letztere nicht gäntzlich zu ändern stehet, ist dahin zu se hen, daß unter die Schwellen Mauern wenigstens eine halbe Elle hoch, untergezogen werden mögen. Jnglcichen sollen die Garthen-Zaune nicht von Spriegeln oder andern Hohe, sondern da hiesiger Orthen kein Mangel an Steinen, iucceMve hiervon gemacht, oder lebendige Zäune angeleget werden. Es ist auch bißhero die üble Gewohnheit eingeführet gewesen, daß jeder Hohschläger bey dem täglichen Heimgehen eine gute tzvantität Hoh schöne gewüchsige Stangen, zu nicht geringen Schaden der Wal dung,