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Vorrath an Bau - Holtze und Bau-KIateriäüen ist zum Theil unter vorhergehenden (^pirul von Wind - Brüchen Erwehnung geschehen, welches hier wiederholet wird; Dieweil aber der pflegliche Gebrauch derer Höltzer allerdings erfordert, daß mit denen Bau - Materialien wirthschafftlich umgegangen, und solche nicht unnöchig angewendet, oder grün zum Gebäuden genommen werden; So ist nöthig, daß alle zeit in des Raths Zimmerhoff nicht nur ein guter Vorrach an beschla genen Bau-Stämmen, Pfosten, Latten, Brechern und dergleichen un ter guter Bedeckung verwahrlich aufbehalten, sondern auch von des Raths Bau-Schreiber, über Bau-Stämme, beschlagen oder unge- arbeittt, Röhren, Pfosten und Brecher, Rechnung geführct, und die bcym Bauen nöthige Gcräthschafft an Rüst- und andern Stangen, Mauer-Böcke und was sonst gebraucht wird, in das Inventarium ge bracht werden. Die Röhren betreffend, worzu zeithero hier und da Kiefern auf- gekaufft, und das ^rarium durch deren theure Bezahlung beschweret worden, können hinführo aus denen Raths Gehöltzen, von denen hier und da angetroffenen Kiefern, oder wenn dergleichen nicht genung ver banden sind, auch von Tannen und Fichten genommen werden. Bey Besichtigung derer Forste hat sich ein weit grösserer Vor rath von schwachen Bau - als Feuer - Holtze gefunden; Weil nun da mit einigen Bürgern auf gewisse Maasse gedienet werden kan, so sind ihnen auf ihr Ansuchen und des Raths Gutbcfinden, auch Anordnung an statt derer jährlichen Claffter-Höltzer, einige Bau-Stämme, jedoch ohne Lonte^vence zu verabfolgen. vi. ^ Von der Mästung. in denen Raths-und Lommun-Gehöltzen, nach Aussage de- rer Förster, und wie bey der Besichtigung selbst wahrgenommen worden» jczuweilen starcke Buch- und Eichel-Mästung gewesen, hiermit aber kein Nutzen gesuchet, sondern solche Prciß gegeben wor den; So ist künfftig jederzeit dem Rache von dem Ober- und Förster, mit Anfang des Monaths die Beschaffenheit der Mast, ge bührend zu melden, sodenn dahin zu sehen, daß entweder, wenn anders starcke Mast verbanden, nach Proportion derselben eine Anzahl Schwei ne darein geschlagen, gegen ein gewisses Mast-Geld, an solchen Orthen, wo kein Schade an Wicderwuchs geschehen kan, gehütet, dieselben aber vorher, damit kein Unterschleiff Vorgehen möge, gewöhnlich gebrennet, und darüber von dem Unter-Schoßherrn, auch Ober-und Förster, or dentliche Register gehalten, nicht weniger von ersteren das eingekom-