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niedergeschlagen werden möchte. Bey Fällung der Bäume und den Claffter-Schlage ist, wie billig, mit dem Gebrauch der Sage zu comi-- nuircn, keincsweges aber das Schrothen mit der Axt zu gestatten. Denen Holtzschlagern ist ernstlich aufzulegen, künfftig hin dieStö- cke nicht mehr so hoch, wie bißher geschehen, und über r halbe Elle nicht zu lassen. ES ist auch der Claffter, Schlag in klartio und vor- zunchmen, und, so viel möglich, zu beschleunigen, nach dessen Erfolg die geschlagenen Clafftern, durch den Unter-Schoßherrn und Ober-oder Förster, inBeyseyn desFuß-Kncchtö, Verkehr nicht nur besehen, son dern auch abgepostct werden sollen, zu welcher Zeit zugleich die Claff tern, ob sie richtig, und icder?ercjpieme das gehörige Maaßan z Ellen hoch und so viel breit erhalt, inglcichen ob die Scheite die gewöhnliche Lange derer 9 Viertel haben, gemessen werden können, wozu ein leich tes eisernes, an beyden Enden vcrzeichnetes Lachter- Stäbgen zu ge brauchen ist. ' Damit man auch wissen möge, welcher Holtzschläger reine aufge- schlagen, oder wider diese Forst-Ordnung gehandelt, so soll jeder der- selben in die von ihm gemachten Clafftern, sein besonder Zeichen einschnei- den, oder mit Röthel anschretben, auf daß bey Zeigender Unrichtigkeit nach Befinden angesehen werden könne. Nach der Abpostung und Übergabe wird der Rath die Verordn nung ergehen lassen, daß sowohl die Deputat- als Bürger-Clafftern bey Zeiten aus denen Gehauen und Waldungen abgcführet werden, keinesweges aber gestatten, daß solche i. 2. auch wohl z.Jahr, wie zeit- hero geschehen, zu grossen Nachtheil des Anflugs stehen bleiben, bey Verlust dieser Clafftern. Und wie zur Ungebühr die Wippe! von denen Stämmen io. 12.15. bis 18. Ellen lang gelassen, und zu dem, denen Förstern, alS partcm Sa- larii, zeithero geordneten Abraum genommen, auch von diesen hernach mit Vortheil verkaufst worden, solches aber nicht nur zu allerhand Un- terschlciff Anlaß gegeben, sondern auch verursachet, daß diese allein da hin bedacht gewesen, solche Stämme auszusuchen, davon ihnen durch den vielen Abraum auch grosser Nutze heimfallen möge; Als soll die ses gantzlicb abgeschaffet seyn, hingegen die Wippe! und starcke Zacken, so viel stchö will thun lassen, in die Clafftern geleget, der übrige Abraum zu Reißig-Bunde gemacht, versilbert, und in der Forst-Rechnung treu lich berechnet werden; An dessen statt denen Förstern, nebst ihren jähr lichen Oeputat-Clafftern, etwas gewisses an Gelbe Zur Besoldung ge reichet werden soll. Da auch hin und wieder schadhaffte, Wippeltrockene und anbrü chige Eichen gefunden werden, welche zu nichts als zu Feuer - Holtz die nen, so werden solche, che sie gantz vertrocknen oder verfaulen, ebener Massen in Clafftern zu schlagen seyn. In übrigen hat der Magistrat C dahin