Bücherei-Ordnung. 1. Es wird eine Lesegebühr von lOPf. je Band erhoben. Außerdem ist eineEinlage von 1M. zu bezahlen. Jeder Entleiher eines Buches hat einen Ausweis über seine Personalien vorzulegen, 2. Der Empfang eines Buches ist bei der Ent nahme auf einem Empsangszettel zu be scheinigen; dieser wird bei Rückgabe des Buches dem Entleiher ausgehändigt. An Kinder unter 12 Jahren werden keine Bücher abgegeben. 3. Die Entleiher übernehmen die Verant wortung für die ordnungsgemäße Behand lung der Bücher. 4. Die Verleihung erfolgt auf 4 Wochen; nach Ablauf dieser Zeit ist eine Verzugsgebühr von 5 Pf. je Buch und Woche zu entrichten. Nach Ablauf von 10 Wochen werden die ausgeliehenen Bücher durch einen Boten zurückgeholt, wofür eine weitere Eebührvon 50 Pf. zu bezahlen ist. 5. Die Weiterverleihung eines Buches ist nur im Familienkreise gestattet. Eine Verlänge rung der oben angegebenen Frist kann dabei nicht beansprucht werden. Der Stadtrat.