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ZS 49, 28. Februar 1893. Künftig erscheinende Bücher. 1301 s8222j In diesen Tagen erscheint die Achte (Schluß-H.Licjermlg von vi. H. Staub'S Kommentar zum Allgemeinen Deutschen Kandetsgefeßöuch. Ca. 14 Bog. 3 ^ ord-, 2 ^ 10 ^ bar. Gleichzeitig erlischt der Subskriptionspreis, während der erhöhte Ladenpreis von 15 50 H; eleg. in Halbfrz. geb. 17 ^ 50 H in Kraft tritt. Das komplette Werk kann ich, da die Sub skription den weitaus größten Teil der Auflage absorbierte, leider durchaus nicht L cond. liefern; dagegen stelle ich einen ausführlichen Urofpekt gern in größerer Zahl zu Ihrer Verfügung, indem ich Sie bitte, neben Ihrer juristischen Kundschast auch besonders die Aktien - Gesellschaften zu beachten, da für diese der Staub'sche Com- mentar durch seine hervorragende Behandlung des Aktienrechtes von ganz besonderer Be deutung ist. Hochachtungsvoll Berlin IV. 57, Bülvwstr. 21. I. I. Heines Beklag. Nur hier migeztigt. — Statt Cirkutars. s8535s Handlungen mit juridischer Kundschaft bietet sich für die nachstehenden, demnächst er scheinenden Novitäten ein weites Absatzfelds Die Am kr WUrsWe im Gebiete des preußischen allgemeinen ^andrechtes. Bon vr. Leo Kastell, Rechtsanwalt und Notar, gr. 8°. Preis ca. 1 ^ 80 H ord. Die erste und wichtigste Vorbedingung für die Gültigkeit der Rechtsgeschäfte ist die Beoach- tung der gesetzmäßigen Form und doch wird gerade in dieser Beziehung am meisten gefehlt. Der Grund der Unkenntnis dieser wichtigen ge setzlichen Bestimmungen liegt wohl darin, daß gerade im Preußischen Rechte infolge seiner ge schichtlichen Entwickelung die Gesetzgebung über die Formen der Rechtsgeschäfte eine der ver- wicletsten im ganzen Rechtsgebiete ist. Das Preußische Recht, wie es im Allgemeinen Land- rechte nicdergelegt, macht bei seinen ins Ein zelnste hineingchenden Vorschriften die richtige Anwendung oft sehr schwierig. Dazu kommt aber noch, daß dasselbe durch die spätere Gesetz gebung in mehrfacher Weise abgeändert ist und daß infolge der Reichsgesetzgebung zahlreiche reichsgesetzliche Vorschriften neben den landrccht- lichen mit in ihrem Wirkungskreise gleicher Geltung neben her laufen. In diesem Wirrwarr sich zurecht zu finden, ist dem praktischen Juristen oft schwer, dem Laien unmöglich. Diesem Uebelstande abzuhclfen, soll das vorliegende Merkchen dienen. Rechtsanwälte, Notare, Richter sind die natürlichen Abnehmer dieses Merkchens. Der Ilrtljeil'sthalbestand in sprachlicher Beziehung. Von Reichsgerichtsrath Danbenspeck in Leipzig. gr. 8". Preis 40 H ord., 30 H netto. Was „Wustmanu, Sprachdummheiten" für das große Publikum, ist die Daubenspeck'sche Schrift sür den Juristen, der ihr ein ganz be sonderes Interesse entgegenbringen wird. Die Schrift behandelt weniger das sogenannte Ju ristendeutsch, wie das Zcitungs- oder richtiger Judendcutsch, was in die juristischen Kreise seinen Einzug zu halten beginnt; sie dient zu gleich auch den Referendaren gewissermaßen als Ergänzung zu des Verfassers „Anleitung zum Referieren". Ich bitte zu bestelle», da nur ans Ver langen gesandt wird Paderborn, 20. Februar 1893. Ferdinand Hchöningli. s9258s In meinem Berlage erscheint demnächst: Die Inhaber der UtllmliMt-Me im deutschen Heere in Wort und Bild. Dieses hervorragend schöne Nationalwerk erscheint in Lieferungen und haben behufs Be arbeitung desselben hervorragende Kräfte zuge sagt. — Näheres erfolgt noch in einem diesbe züglichen Prospekt. Die Ausgabe sür die Inhaber der Rettungsmedaille des österreich.-ungarischen Heeres erfolgt nach Fertigstellung des oben angezeigten Werkes. "WO Die Herren Kollegen, welche sich sür diese Werke besonders interessieren, wollen sich jetzt schon mit mir in direkte Verbindung setzen. — Hochachtend M. Telsner, Verlag, in Leipzig. Verlags-Anstaltfi'irKuustn.Wiffenschast s9s?5j in München vormals Friedrich Brnckmann x hl X Für Ostern, Koiisirmotioll und Komlintnioii. Am 2. März gelangt zur Ausgabe: Christ ist klstMe»! Line Jestgaöe für das christliche Haus. Zehn Darstellungen in Mild und Wort von Leiden, Auferstehung und Himmelfahrt des Herrn. Quartformat in eleg. Einbande 10 ord., 7 ^ netto; 7/6 Explre. für 44 In „Christ ist erstanden" übergeben wir dem Buch- und Kunsthandel ein religiöses Pracht werk, dessen Vertrieb besonders in der bevor stehenden Oster-, Konfirmations- und Kom- muntonszcit sich zu einem äußerst lohnenden gestalten dürste. „Christ ist erstanden" bringt in 10 Photo- gravure - Imitationen in Quart-Format nach modernen Gemälden von Hofmann, Dcgcr u. a. lebensvolle Darstellungen von des Herrn Leiden, Auferstehung und Himmelfahrt. Eine Anzahl der besten religiösen Dichtungen geben hierzu eine poetische und das christliche Gemüt ergreifende und erhebende Begleitung. „Christ ist erstanden" wird nicht nur während der bevorstehenden F-estzeit ein leicht verkäufliches Geschenk, sondern immer und überall in jedem christlichen Hause willkommen sein, in welchem gehofft und ge glaubt wird daß ein Ostermorgen Aus dem Charfreitagsdunkel bricht. „Christ ist erstanden!" ist absolut frei von jeder konfessionellen Tendenz und, im besten Sinne des Wortes, eine Gabe für das christ liche Haus. Wir können nur fest resp. Var liefern und bitten zu verlangen. Hochachtungsvoll München, Februar 1893. Veriagsaiistalt für Kunst und Wissenschaft vormals Friedrich Bruckmann.