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Die Rügengerichte in Görlitz und in Löbau. 9 gehörigen Landen der Acht verfallen sein sollte, und daß auch das Hausen und Hosen von Verbrechern mit der Strass der Acht belegt werden würde. Aönig Johann genehmigte das abgeschlossene Achtsbündniß. Nun bestand aber in der wichtigsten der genannten Städte, in Breslau, schon seit dem Jahre s,33o ein „VomcimA^H, das der Landrichter zu verwalten hatte. Aus dem Wortlaut der Auszeichnung ist mit Sicherheit zu entnehmen, daß das Vemding mit dem Landgericht nicht identisch war. War aber die Abhaltung des Vemgerichts dem Landrichter, dem obersten Richter, über tragen, so mußte es auch eine Behörde von höchster Bedeutung sein, zugleich auch eine Behörde, deren Functionen im Allgemeinen in den Wirkungskreis des Landrichters fielen. Breslau und Görlitz standen von jeher in regem Verkehr mit einander, durch das Achtsbündniß wurden zwischen den beiden bedeutendsten Städten Schlesiens und der Gberlausitz noch engere Beziehungen geknüpft. Gs ist deshalb durchaus nicht unwahr scheinlich, daß sowohl der Name, als auch die später zu erörternde Be deutung des Wortes Veme von Breslau her nach Görlitz und zu den Städten der Gberlausitz gelangt ist. In das Jahr s3^6 fällt der Abschluß des Sechsstädtebundes. Ent hält die Bundesabschlußurkunde die allgemeinen aus Herbeiführung des Landfriedens gerichteten Bestimmungen, so geben die Urkunde vom Jahre 1355'), in der Aaiser Karl die Anlegung von Gräben um Stadt und Dörfer anordnet, um die Landesbeschädiger auszuhalten, sowie die in dem selben Jahre am Sonnabend vor dem Michaelistag H ausgestellte Urkunde, enthaltend den Befehl, schädliche Höfe und Vesten in der Gberlausitz zu zerstören, Ausführungsverordnungen. Von besonderer Bedeutung ist aber die Urkunde Aönig Wenzels vom Gregoriustage s38sH, durch die er den Sechsstädten erlaubt, das von seinem Vater eingesetzte Vemgericht zu behalten. Vemgerichts haben im sch Jahrhundert außerhalb Westfalens die Bedeutung von Landfriedensgerichte nH. Gin Landsriedensgericht war also das von Aönig Johann s335 in Breslau bestätigte „Vemding". Dem Landfrieden diente das für die Dauer von zwölf Jahren geschlossene und von: Aönig genehmigte Achtsbündniß vom Jahre s339- In der Urkunde vom Jahre s38s bestätigt Aönig Wenzel den Sechsstädten das von seinem Vater ihnen verliehene Vemgericht von Neuem. AnotheH ist der Meinung, daß Aönig Wenzel sich dabei aus dis oben erwähnte von Aarl IV. am Sonnabend vor dem Michaelstage ausgestellte Urkunde vom Jahre s355 beziehe. Außer den von Anothe für seine Ansicht geltend ge machten Gründen spricht auch Folgendes dafür, daß die Urkunde vom Jahre H355 die Verleihung des Vemgerichts an die Sechsstädte bedeutet. 9 Lindner, Die Veme, 5. 314. „Itsin äoniinns Vrisoo üubsdit juäioum vsm- äinA Zuäsx tsrrns xrovinoinlis . . ." 2) Laus. Mag. 1776, S. 114. H Laus. Mag. 1776, S. 55. <) Laus. Mag. 1771, 5. 169. ^ Lindner, Die Veme, 5. 315. ") N. L. M- 63, S. 263. Seeliger, N. L. M. 72, S. 9 ist abweichender Ansicht.