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14576 Börsenblatt f. b. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. 269 18. November 1912- aussetzung der Weihnachtsgratifikationen wesentlich mit Rücksicht ans die Erwägung, daß das Gehälterkonto nicht zu sehr anwachsen soll, wogegen man es vorzieht, die Weihnachtsgratifikationen als einen Teil des zu verteilenden Reingewinns erscheinen zu lassen. Es liegt auf der Hand, daß in diesen Fällen die Gratifikationen nur noch den Namen solcher behalten haben, während sie ihrem Wesen nach reine Gehaltszuschläge geworden sind. Zwischen beiden vor behandelten Gestaltungen finden sich im kaufmännischen Verkehr aber auch noch andere Nechtsformen in mannigfacher Verschieden heit, in denen, ohne daß eine Weihnachtsgratifikation in bestimmter zahlenmäßiger Höhe fest zugesichert ist, die Umstände des Falles er geben, daß das Vertragsverhältnis des Prinzipals zum Angestellten dahin aufzufassen ist, baß der Angestellte nicht auf das rein will kürliche Ermessen des Prinzipals hinsichtlich des Grundes und Be trages der Weihnachtsgratifikation angewiesen sein sollte, sondern daß er, wenigstens bei gutem Geschäftsgang und bei guten Dienst leistungen, eine Gratifikation in angemessener Höhe bestimmt er halten sollte. Es ist Frage des Einzelfalles, ob das Rechtsver hältnis der Parteien nach Treu und Glauben eine Rechtspflicht des Prinzipals zur Zahlung einer Weihnachtsgratifikation einschließt oder nicht. Ebenso bestritten wie die Frage der Nechtsnatur der Weihnachtsgratifikation ist in der Rechtsprechung die Frage nach der Berechtigung einer Teilforderung für einen Zeitraum vor Eintritt des Termins, für welchen die Gratifikation vorgesehen war, hier also vor Eintritt des Weihnachtsfestes. Das erkennende Gericht ist der Meinung, daß in Fällen der an zweiter Stelle behandelten Gruppe, wo also eine Gratifikation in zahlenmäßig bestimmter Höhe von vornherein zugesichert ist und demgemäß als reiner Gehalts zuschlag erscheint, eine anteilige Berechnung für einen Teilzeitraum zulässig ist. Es ist das aber auf Fälle der gedachten Art zu be schränken. In Fällen wie dem vorliegenden dagegen muß es als Absicht der Parteien unterstellt werden, daß das Verbleiben des Angestellten bis zum Weihnachtsfest eine integrierende Voraus setzung für den Anspruch sein sollte. Es muß in solchen Fällen der Charakter der Verpflichtung des Prinzipals als einer zur besonderen Kräfteanspannung und zu treuem Aushalten im Geschäft anreizen den Extravergütung insoweit anerkannt werden, als dem Ange stellten der Anspruch auf die Gratifikation nur dann zuzubilltgen ist, wenn er bis zum Eintritt des Termins in dem Dienst des Prin zipals ausharrt. Deutsch-österreichische Städtcnamen auf Landkarten. — In einer Verfügung der Hessischen obersten Schulbehörde an alle Direktionen und Kreisschulkommissionen (vom 24. Sept. 1912) heißt es: »Landkarten, welche die seit Alters üblichen deutschen Namen österreichischer Städte, besonders ungarischer, wie Preßburg und Hermannstadt, rücksichtslos ausgetilgt haben, sind abzuändern' bei Neubeschaffungen müssen solche Karten außer Be tracht bleiben.« Zeitungsverkauf auf den Bahnhöfen. — Aus Anlaß der Klagen, die wiederholt darüber laut geworden sind, daß die Zeitungs verkäufer auf den Bahnhöfen bestimmte Tageszeitungen vorzugsweise abzusetzen versuchten, hat der Minister der öffentlichen Arbeiten an geordnet,daß alle diejenigenZeitungen von den Bahnhofsbuchhändlern zu halten und von den Verkäufern auf den Bahnsteigen und an den Zügen selbst bereit zu halten sind, für deren Feilhalten nach den Verkehrsverhältniffen des betreffenden Bahnhofs ein Bedürfnis an zuerkennen ist. Ob letzteres der Fall ist, haben die Königlichen Eisenbahndirektionen nach ihrem Ermessen zu bestimmen. Zeitungen von politischer Bedeutung müssen die Bahnhofsbuchhändler auch bei geringer Nachfrage halten, wenn diese von den Verlegern unter Bedingungen geliefert werden, die auch bei geringem Absatz einen nennenswerten Verlust für deu Bahnhofsbuchhändler aus schließen. Von allen hiernach zum Verkauf stehenden Zeitungen hat der Verkäufer stets einige Exemplare bei sich zu führen, um etwaige Wünsche der Reisenden sofort am Zuge selbst befriedigen zu können. Ein Verzeichnis der vorrätigen Zeitungen ist in großem, gut lesbarem Druck am Buchhändlerstand auszuhängen. Das Aus rufen bestimmter Zeitungen ist untersagt. Die diesjährigen Nobelpreise. — Die schwedische Akademie der Wissenschaften in Stockholm hat den diesjährigen Nobelpreis für Physik dem Oberingenieur Da len in Stockholm zuerkannt und deu Preis für Chemie zwischen dem Professor W. Grignard in Nancy und dem Professor an der Universität Toulouse P. Sabatier geteilt. Jeder Preis beträgt in diesem Jahre 140 476 Kronen (rund 155 000 Mark). Der Nobelpreis für Lite ratur wurde Ger hart Haupt mann zugesprocheu. Neue Bücher, Kataloge usw. für Buchhändler. Literarische Festgeschenke aus dem Verlage von I. P. Bachem in Köln. 8°. 48 S. m. Abbildungen. Illustrierter literarischer Weihnachts-Katalog 1912. Unter Mit wirkung vom König!. Archivrat vr. A. Brabant, Ottomar Enking, Professor N. Fuchs, Alice Freiin von Gaudy, Professor vr. Harry Gravelius, Geh. Hofrat Professor vr. Cornelius Gurlitt, Professor vr. M. Mauitius, Pastor N. Müller, Gertrud Roscher, vr. Hans Roscher, Jeanne Berta Sem- mig u. a. herausgegeben von der Buchdruckerei der Wilhelm und Bertha von Baensch Stiftung in Dresden ^ 1. Gr. 8°. X, 90 S. mit zahlreichen Abbildungen und Beilagen in farbigem Umschlag mit Titel von Paul Höffer, Dresden. ^u8li6k6rung8-XutLlo§ von Xri686 L I^LNß, Lar80rtini6nt und 38. dutirZanA. 8°. 206 8. (Xur kür den duetitiündlorwetion Weihuachts-Almanach 1912 von G. Grote in Berlin. Kl. 8°. 64 S. mit zahlreichen Abbildungen. Xitorarwetior VVsitinaellk - XstatoI 1912 von X. X. Xootilor, dildunZon. Die Freude am eigenen Buch. Ein Führer zu den Schätzen der Weltliteratur. Herausgegeben von Philipp Reclam jun. in Leipzig. Schmal-8". 72 S. Xoeti L 6o. in 8tutt^nrt: 8 0^86^8^ 2u boriotien dureti (... 8ort. Xs....) 2. Deutscher Literaturkatalog 1912—1913. Lex.-8°. 169V u. 224 S. Xox.-8°. VIII, 180 8. Kart. ^(Hd8 Xand8etirikt kür Lueti- 8orü^n.^o^.^Xl!!8'!0^94^8. ^riotien dureti (. . . . XatstoA. 2u boristien dureti (. . . . 8ort.-Xa. . . . .) 16". 280 8. 16^144^' ^ b67.i6ti6n dureti (. . . . 8ort. Xa ) XataloZo und Vtzrtri6b8mitttzt von d. d. Wodor (1ltu8trirto Zeitung) in Xoipri^: 1. Xarbi^e Xun8tbtüttor der Il1u8trirten 2eitunx. Or. 8". 8 8. 2. Die Xuiwt in kitd und Wort. XI. 8". 16 8. tetirun^en au8 den Öebieten der Wi886N8etiakteni Xün8te, Indu8trie. deder Land in Xeinvvand Zed. I^ex.-8'. 8 8. Personalnachrichten. Gestorben: am 9. November nach langem, schwerem Leiden Herr Josef Schneider, Inhaber der Firma Josef Schneider, Buch handlung und Verlag des Lokalboten in Breslau. Der Verstorbene hat nur ein Alter von 45 Jahren erreicht. Unermüdliche Schaffenskraft sowie ein liebenswürdiger Charakter werden ihm nachgertthmt.