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Die v. Hochberg in der Oberlausitz. 3 scheint gegen das strenge Verfahren bei dem damaligen Besitzer des Fürsten thums Görlitz, dem Herzog Johann von Görlitz, Klage geführt zu haben. Als aber die Stadt ihren Stadtschreiber deshalb nach Prag sendete, erfolgte von da der Befehl, daß die Görlitzer „den Hof zu Wilka einnehmen sollten," was durch dahin abgeordnete Rathsknechte geschah. Auch als der Herzog um Ostern desselben Jahres auf der Durchreise persönlich in Görlitz erschien, be stätigte er nochmals diesen Befehl. Der Ansgang des Handels ist nicht bekannt?") Tiezmann wird später nicht mehr genannt. Conrad scheint, vielleicht um sich aus der über ihn verhängten Acht zu lösen, seinen Antheil an Wilka, bestehend, wie aus dem Obigen ersichtlich, aus dem Hof und Vorwerk, ver pfändet zu haben und zwar an Peter v. Grißlau auf Rudelsdorf; wenig stens verurtheilte 1398 das königliche Gericht zu Görlitz die Dorfbewohner von Wilka, den seit drei Jahren schuldig gebliebenen Erbzins an Peter von Grißlau zu entrichten. Seit 1400 aber wird Conrad v. Hoberg wieder häufiger erwähnt und (z. B. 1414") ausdrücklich als „zu Wilka gesessen" bezeichnet. Er besaß aber auch, jedenfalls schon aus dem väterlichen Erbe, einen Antheil an dem Gute Bora, dessen Hof und Vorwerk seine Vettern Heinrich und Jone v. Hoberg inne hatten. 1413 hatte er einen Rechtsstreit mit Hans v. Gersdorf auf Kuhna („Kuhnehans") „wegen der Gewehr auf Reudnitz und Bora." Da verpfändete er, einige Zeit darauf, wie es scheint, zuerst sein Gut Wilka an die Brüder Heinrich, Thomas und Bernhard Sleiffe, die Söhne des reichen, 141 Lgestorbenen Jakob Sleiffe aus Görlitz. Als er nebst seinem Sohne Hans d. 25. November 1420") von dem neuen Landesherrn, König Sigismund von Böhmen, seine Lehngüter neu verreicht erhielt, werden als solche Radmeritz, Rndelsdorf, Lomnitz, Reudnitz und Bora auf gezählt; Wilka aber wird nicht mehr erwähnt. Er und seine Nachkommen haben das alte Stammgut der Familie nicht wieder erlangt; wohl aber ver blieb den v. Hoberg auf Bora noch ihr Antheil daran. Conrad trat 1424 all seine Ansprüche an die Gebrüder Sleiffe ab,") und so ging die bisherige Verpfändung über in Erbkauf. Er wohnte mindestens seit 1418 zu Radmeritz, von dem er und seine Vettern auf Bora ebenfalls die eine Hälfte besaßen, während die andere den Gebrüdern Nicolaus, Hans, Heinrich und Fredemann v. Gersdorf, den Söh nen des Ritters Hans (Jone) v. Gersdorf, gehörte. Mit diesen Brüdern v. Gersdorf nun hatte Conrad v. Hoberg von 1418 mit kurzer Unterbrechung bis 1425, unbekannt weshalb, unaufhörlichen Streit, ja blutige Fehde, die um so größere Bedeutung gewann, da sich der Burggraf Wentsch v. Donin auf Gräfenstein derer v. Hoberg, und die Herren v. Biberstein auf Friedland der Gebrüder v. Gersdorf annahmen, von denen der eine, Friedemann, Haupt mann ans der Bibersteinschen Burg Hammerstein bei Kratzau war. Wieder holt wurde von Görlitz aus Friede auf Zeit zwischen den Hammersteinern -0 Gört. Rathsrechn. Vgl. Kloß, Laus. Mag. 1774. 290. fg. Reumann, Laus. Mag. 1859. 250. fg. " ") Oberlaus. Urkunden-Sammlung (Mo. der Rathsbibliotbek zu Zittau) III. 642. (vgl. Urk.-Berzeichn. 1. 179. 17.905) und III. 645 (vgl. Urk.-Berz. I. 179.17.907.) ") Laus. Mag. 1859. 252 nach der Urk. im Archiv zu Wilka. ") lab. not. Oorl. 1*