Anspruch vertreten würden?') Desgleichen besaß Albrecht bereits 1404»") das Gljt Küpper („Koppher") und veräußerte z. B. 1406 das dasige Erbge richt um 90 Mark an Nikol Grulich. Aber auch dieses Dorf hatte er erst von dem Görlitzer Bürger Canitz erworben?») Zu Küpper pflegte er übri gens zu wohnen; .denn Albrecht v. Hoberg zu Küpper ward er fast stets ge nannt. Ferner erkaufte er 1429 das Dorf Kuhzahl von Nikol v. Gersdorf auf Kuhna»') und 1430 3 Mark Zins zu Halbendorf von Niklin aus der Münze. Auch sonst erweist er sich — ein seltenes Beispiel unter dem Adel jener Zeit und Gegend — als einen wohlhabenden Mann; so borgte er 1429 der Stadt Görlitz 300 Dukaten. Wie er schon 1424 tapfer gegen die Hussiten mitgestritten hatte, so zog er, wie es scheint, auch 1433 wieder gegen sie in das Feld. Wenigstens flüchtete sich in diesem Jahre seine Frau Margarethe mit ihren Habseligkeiten vor den Hussiten in das feste Görlitz und blieb daselbst bis Ende des Jahres?") Er scheint erst kurz vor 1443, also in hohem Alter, gestorben zu sein. In diesem Jahr wird Margarethe als Frau zu Küpper und ihr Sohn Christoph erwähnt? ?) Wir wissen nicht, ob erst dieser Christoph v. Hoberg das an Küpper anstoßende Gut Bern« gekauft hat; sicher aber wohnte er und alle seine Nachkommen daselbst, obgleich auch Küpper der Familie noch gehörte. Seit 1457 heißt er „auf Bern« gesessen."»») Er verkaufte den 21. Öctbr. 1461»") 11 Mark Zins auf Halb Schön selb bei Ostritz an den Burggrafen Wentsch v. Donin, und 1463"°) einen Wald nebst Fischerei an den Rath zu Görlitz (um 24 Schock). Ob der 1493 erwähnte Christoph v. Hoberg auf Berna noch derselbe, oder ein gleichnamiger Sohn sei, vermögen wir nicht zu sagen. Anfangs des 16. Jahrhunderts besaß dies Gut Nicolaus v. Hoberg der zuerst 1511 als Schöppe im Hofgericht zu Görlitz erscheint. Seine erste Frau hieß Katharina, welche 1524 „ihrem ehelichen Sohne Hansen v. Ho berg, den sie mit Nicolaus v. Hoberg gezeuget," alle Gerade und fahrende Habe, nach ihrem Tode zu haben, übergab."') Aber Nicolaus scheint dar auf noch ein zweites Mal geheirathet zu haben. Denn 1530 trug „Frau, Hedwig Hubergin von Berne ihrem Sohne Hansen v. Huberg ebenfalls alle ihr Recht an fahrender Habe, Ehegeld rc. auf, nach ihrem Tode es zu haben, nur daß er die Mutter lebenslang mit Essen und Trinken versorgen soll, wie es der Vater gethan.""") Nicolaus lebte noch 1531. Sein Sohn Hansv. Hoberg ward 1533 (Montags vor Galli) mit Berna belehnt."») Derselbe war längst vermählt und zwar mit Anna v. ") lib. voe. 111. »") Schö „selber, Maricnthal. 82. H. 8crivt. rsr. I-us. III. 569. tz. Urk.-Berz. II. 28. Kloß, Provinzialblatter, 1782. 445. lib. voc. ibiä. 2°) Entscheidbuch. Archiv zu Marienthal. "'i Rathsrechnungen. Hofgerichtsb. Hofgerichtsb. Hobcrg-Bernauischer Jnventanum der Amtrhanptmannschaft.