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Christoph und Nicolaus, sowie zwei Töchter, Anna und Katharina („Kasche"). Im Jahre 1429 -nämlich wurde „Christoph, etwa Jones Sohn v. Hoberg, in Macht seiner Mutter und Nicolaus, seines Bruders, und seiner Schwestern," wie oben erzählt, mit Heinrich v. Hoberg, seinem Onkel, dahin verglichen, daß er seiner Tante Margarethe noch 9 Mark von den gemein samen Erbgütern herauszahlen solle. — Von diesen hatte inzwischen Wilka sehr wechselnde Geschicke erfahren.") Wir haben oben erzählt, wie Conrad v. Hoberg seinen Antheil daran, be stehend in Hof und Vorwerk, bereits vor 1420 an die Gebrüder Heinrich, Thomas und Bernhard Sleiffe aus Görlitz versetzt, und endlich 1424 gänz lich abgetreten hatte. Diese aber hatten das Gut sofort wieder um 500 Mark an Niclas Sommer aus Görlitz und infolge weiterer Cession desselben 1425 die Hälfte des Gutes an drei Görlitzer Bürger, Heinze Teuernicht, Hans Crodan und Martin Schönewald verpfändet, und zwar an letztere mit dem Versprechen, ihnen binnen 2 Jahren ihre Schuldforderung von 286 Mark auszuzahlen. Infolge eines anderweitigen Arrangenients traten 1426 die Gebrüder Sleiffe die eine Hälfte des Gutes, nämlich die Hinteren Felder um 300 Mark an den Görlitzer Bürger Georg Canitz, dieser aber 1427 dieselbe an Niklin aus der Münze ab, bis er sie 1430 von letzte rem wieder einlöste, freilich, um sie vor 1454 aufs Neue au Nicolas v. Gersdorf zu überlassen, von dessen Nachkommen dieser Antheil erst 1567 wieder mit dem übrigen Gute Wilka vereinigt worden ist Indessen hatten aber auch die obengenannten drei Görlitzer Bürger nach Ablauf der zweijährigen Frist auf Auszahlung ihres Kapitals von 286 Mark geklagt, und so versetzten denn die Gebrüder Sleiffe (1428) von der ihnen übrigen Hälfte des Gutes Wilka den bei weitem größeren Theil an Jone v. Hoberg auf Bora. So kam zunächst wieder ein Antheil des Stamm gutes an die Boraer Linie der Hoberg zurück. Noch aber hatten die Sleiffe, wie sich alsbald ergeben wird, einen, wenn auch unbedeutenden Antheil be halten. Sofort nämlich ergaben sich allerhand Streitigkeiten zwischen ihnen und denen v. Hoberg. Schon 1429 heißt es in dem lib. voo. et proso. „Die Jenchynne v. Hoberg surnvit juraiuentum Heiners LIeiste pro e^ne tie^sebunge und von Lonos V6Z6N nncl clor toobter; ist ir geteilt eins beiveisnllg." Und bald darauf 1433 wurde „Nyse, Jenichynne und ihr Sohn Christoph" und 1434 auch „Katharine, Nyse v. Wilcko, der Hobergynne Tochter" von Heinrich Sleiffe vor Gericht geladen, daß sie säßen „in verpfählten Gütern." Allein wie 1433 „Agnete v. Wilke, Frau allda" genannt wird, ffo wird auch Christoph v. Hoberg 1434 als zu Wilka gesessen anfgeführt.") Da erkaufte 1456 die Familie v. Hoberg auch den noch übrigen Sleiffeschen Antheil von den noch lebenden Brüdern Heinrich und Thomas Sleiffe zurück. Den 8. December 1456 belehnte der Hauptmann von Görlitz damit Jungfrau Barbara v. Hoberg und ihren Bruder Christoph v. Hoberg zu Wilka gesessen, und zugleich ihren Neffen, auch Christoph genannt.") War diese ") Das Folgende nach den Auszügen aus den Görl. Gerichtsbüchern im Laus. Magaz. 1774, 291 ssg. und den betreff. Urk. in der Nrk. Saniml. und dem Urk.-Verzeichniß. ") Urk.-Samml. V., 511, vergl. Urk.-Berz. II., 36 (Tauchritz betreffend). ") Urk. im Archiv zu Wilka. Laus. Mag. 1859, 268 ; 257.