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519 L84S.) Ich wiederhole es mit aller Ueberzeugung, der lange Cre dit gereicht mehr noch dem Sortimenter als dem Verleger zum größten Nachtheile, er muß wesentlich beschränkt werden, soll unser Geschäft den jetzigen (nicht den augenblicklichen) Verhältnissen gemäß, sich wieder zu einem achtbaren und nutzbringenden umgestalten. 13. Weshalb sind Zinsen zu berechnen, im Buchhandel nicht üblich gewesen, und was würde in Zukunft deshalb zu thun fein t Wie ganz und gar unsere bisherige Geschäftsführung veraltet und unbrauchbar geworden, scheint mir zu beweisen, daß bisher von Zinsenberechnung keine Rede war, Nichts ist lächerlicher als dies. Haben wir 100-/i, so können wir jährlich 4 — 5-^ Zinsen davon erhalten, müssen wir aber leihen, so müssen wir für jeden Thaler auch den bedungenen Zins geben, erhält daher der Verleger von seinen Collegen kein oder nicht alles Geld, was er zu fordern hat, so hat ec offenbaren Verlust, der Sortimenter, der vielleicht mit seine m (des Verlegers) Gelbe speculirt, zahlt ihm aber nicht das geringste, ja nimmt eS wohl gar übel auf, wenn der Verleger mahnt; auch bei Ueberkrägen die rechtlich dem Verleger schon zu Ostern zukommen, ist von Zinsvergütung keine Rede. Der. Verleger mag sehen, wie er zurecht kommt! 14. Uebcr die Pflichten des Käufers einer Buchhandlung den Gläu bigern gegenüber. Meines Bedünkens hat der Käufer erst alle etwaigen Schulden der Handlung zu tilgen, ehe er vom Vorstand als Vereinsmitglied ausgenommen werden darf und erst nachdem dem Commissionair offi zielle Anzeige deshalb geworden, darf er Sendungen an dieselben machen. 13. Ist Jedermann zulässig, der als Verleger in den Verein ausgenommen sein will? Ich würde dies verneinen. Abgesehen von der sittlichen Fähig keit kann ein dem Buchhandel zugewendetes Kapital nur dann ihm (und der Menschheit) von Nutzen sein, wenn es gut angelegt wird, nicht aber wenn sitlenverderbende Bücher, schlechte Uebersetzungen, meist erbärmliche Erzeugnisse fremder Länder, oder zusammengestop pelte Wecke auf den Markt geworfen werden, die guten Bücher ver drängen und den Käufer abschrecken. Prüfung und Gelöbniß wird das Schlimme verhüten. 16. Darf der Staat selbst—Buchhandel treiben, und wenn dies zu verneinen ist, was ist von unserer Seite deshalb zu thun? Der Staat ist nicht dazu da, dem Bürger seinen Verdienst zu schmälern, sondern zu vergrößern und zu beschützen, und wie Tabacks- und sonstige Monopole dem Staate durchaus verderblich sind, ist es auch mit dem Bücherverlage. Nur die Versendung der politischen Zeitungen durch die Post kann rechtlich und sachlich dem Staate zu kommen. Energische Vorstellungen gegen alle solche Beeinträchtig ungen müssen wo noch nicht geschehen, bei den Regierungen eingereicht werden, wo nicht darauf eingegangen, förmlich zu protesticen und Schadenersatz einzuklagen und sich jeder Verbreitung der Bücher zu enthalten, die durch den Staat verlegt oder in Partien angekauft wurden. 17. Jeder Regierung zum Schutze und Förderung unserer Gesetze eine klare Darstellung unsers eigcnthümlichen Geschäftes cinzu- rcichen. Bei der unbeschränkten Gewerbefreiheit, die viele Regierungen ein geführt haben, scheint mir eine solche klar und bündig gefaßte Eingabe durchaus nothwendig, die entweder vom Ausschüsse mit Zuziehung des Vorstandes oder einer eignen dazu ernannten Commission auszuar beiten wäre. 18. Kann bei Ucbergriffen der Staatsgewalt gegen Buchhändler der Verein seinen Mitgliedern Hülfe und Schutz gewähren ? und welche? Wenn die Obrigkeit, die über Nachachtung der Gesetze wachen soll, sie selbst verletzt, hier also die Preßgesetze, wie es neuerdings zum öftern geschehen, so laßt sich freilich gegen Gewalt auch unserer seits nichts thun, indeß Halle ich es für Pflicht des Vereins, Alle für Einen und Einer für Alle zu stehen, und dem Mitglied«, baS ohne sein Verschulden durch solche Uebergriffe Schaden erleidet, aus der Vereins» kasse Ersatz zu leisten. 19. Vertrüge zum gegenseitigen Schutze literarischen und künftl. Eigenthums vorerst mit Belgien, England, Frankreich und Nordamerika zu veranlassen; -Aushebung oder Ermäßigung der Ein» gangszvlle auf deutsche Bücher unv Kuiistsachc» zu beantragen. Beides scheint mir nothwendig und beim Zoll derselben so lange auf die Höhe des betreffenden Staates bei Einfuhr in Deutschland zu setzen, bis derselbe in jenem Lande ermäßigt oder ganz aufgehoben ist. 2«. Kann ein Gesetz dazu beitragen, den tüchtigen Eehülfen die Erlangung zu Stellen zu erleichtern? So wünschenswert!) mir dies, den vielen höchst schädlichen Ge- hülfen gegenüber, zu sein scheint, wüßte ich doch im Augenbl cke kein anderes Mittel als Errichtung eines Beföcderung-BureauS für Ge- hülfen, dem der Prinzipal verpflichtet wäre, eine genügende Anzeige künftigen Abganges von Gehülfen anzuzeigen, und wenn gewünsch,. Angaben über Stellvertreter zu verlangen; ein solches Bureau müßt« natürlich aus unabhängigen, gewissenhaften Mitgliedern bestehen und dem Vorstande beigeordnet sein. ^21. Errichtung einer allgemeinen Unterstützungskasse für verarmte Buchhändler unv deren Familienmitglieder. Ich wünschte den Berliner Unterstützungsverein in den unseres Vereins im allgemeinen ungeänderl und ihm etwaigen Ueberschuß unsrer Veceinskasse zugewendet, wie auch alle Anstrengungen die für eine Witlwenkasse gemacht wurden. So hoffe ich auch, daß solcher Kasse in besseren Zeiten, die auch wieder kommen werden, Vermächtnisse von Mitgliedern, sei es in Geld oder Veclagsartikeln, zufließen werden und sie dadurch in den Stand käme, verarmten, alten Mitgliedern unsers Vereins eine sichere Aussicht auf einige Hülfe zu gewähren. Bessere Einsicht als die meinige wird prüfen können, was an den 21 angeführten Berücksichtigungen Gutes oder Verwerfliches ist, und hinzufügen, was hier fehlt. Für die Sache im allgemeinen rechne ich aber auf die th ästige Mitwirkung des Vorstandes, des Berliner und süddeutschen Vereins und der ver schiedenen Kreisvereine und einzelnen Stimmen, die sich für eine nothwendige zeitgemäße Ordnung unsres Geschäftsbetriebes erklärt haben. Es steht bei längerem Verharren auf dem jetzigen Standpunkte des Schlendrians unsre Existenz auf dem Spiele, und da dies jedem Buchhändler einlcuchten wird, so zweifle ich n cht, daß endlich Hand ans Werk gelegt werde. Ermahnte doch schon unser Vorsteher in der Generalversammlung am 21. Mai 1848, jetzt nicht die Hände in den Schoos zu legen und an Besserung und Emporhebung des Buchhandels zu arbeiten; daß dies aber nicht der Einzelstehende thun kann, sondern daß ein Vereinigungspunkt der Kräfte sein muß, soll etwas Gedeihliches zu Stande kommen, liegt auf der Hand, und daß Vorstand und Generalversammlung die natürlichen Mächte dazu sind, wird wohl keiner bestreiten. Und so will ich das Beste hoffen, bitte umNachsicht und schließe mitWaiblingersWorten: „Sei günstig, o Leser, triffst du nur wenigen Witz, thu' von dem deinen hinzu." Georg Heübel. Zn Rußland wurden neuerdings verboten: Abt, die Schweiz. Franks. a/M. 1848. Die Berliner Bluthochzeit. Leipzig 1848. Die Bewegung des Socialismus. Bautzen 1848. Bcan, Miszellen. 1848. 5. Heft. —, Minerva. 1848. April—Juni. 80*