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zog sie sich um das dreieckige, wie um das runde Siegel herum. Ein Kreuz in der Mitte des oberen Randes zeigte in der Regel an, wo sie beginne. Sie enthielt den Namen des Stempelinhabers, dem das lateinische Wort Li^illum, oder da dies zu viel Platz wegnahm, die Abbreviatur desselben, 8i. oder meist nur 8., vorausging (Tas. II, 19, v. Liebenau; V, 70, v. Kamenz; III, 44b, v. Wiesenburg; I, 3, v. Pulsnitz; I, 8, v. Pannewitz). Immer kam hierbei der Vorname in dem Genitiv zu stehen. Diese Sitte stand so fest, daß auch im 15. Jahrhunderte, wo die Umschrift nicht mehr lateinisch, sondern deutsch ausgedrückt wurde, dieselbe oft noch mit dem „s." (in gothischen Minuskeln) begann, obgleich jetzt der Vorname ün Nominativ hinzugefügt wurde (VII, 94a, „s. rvilrich von guzck"; VI, 89, „s. lorenc von nostih"; VI, 90, „s. otte noftitz"). Endlich ließ man den längst über flüssig gewordenen Buchstaben weg. Außer dem Namen des Petschaftsinhabers setzte man aber bisweilen auch die Bezeichnung seines Ranges oder Standes in die Umschrift, so z. B. IV, 58, 8. Ibsrossü bur^ruv. vouiu; VI, 83, 8. äomini ä. vuba; I, 6, „Hanns von gersdorf riter"; IV, 59, 8. Ottom8 ck« Houin 8L66räoti8; III, 33, 8. plobun. äo ^Vitobinckork. — Je kleiner die Siegel wurden, desto beschränkter auch der Raum für die Umschrift. Da hals sich der Stempelschneider gelegentlich dadurch, daß er zwei neben einander stehende Buchstaben zu einem einzigen verband (VI, 85, v. Schönfelt; III, 34, v. Kyaw). Da die Siegel immer kleinere Gestalt erhielten, mußte endlich (Ende des 15. Jahrh.) die Umschrift gänzlich wegfallen; statt derselben setzte man bisweilen wenigstens die Anfangsbuchstaben des Namens über das Wappen (VII, 102, 8. V. I.., d. h. Spffrid v. Lüttichau; IV, 57, 6. V. L., d. h. Christoph v. Kintsch). — Auf sehr vielen Siegeln, zumal den in Wachs- schüsselchen eingedrückten, ist die Umschrift sehr schwer oder gar nicht mehr zu entziffern, weshalb wir sie in solchem Falle auf unseren Abbildungen lieber ganz weggelassen haben. Indem wir nun an die Beschreibung der einzelnen Siegel, beziehentlich Wappen, derjenigen Adelsfamilien gehen, die uns bis Ende des 15. Jahr hunderts begegnet sind, ordnen wir dieselben, da ein geeigneterer Eintheilungs- grund fehlt, nach den auf ihren Schilden befindlichen Figuren. Man bezeichnet dieselben als Heroldsfiguren (Heroldsstücke), wenn sie lediglich durch Theilung des Schildes mittels gewisser Linien gebildet werden, und als gemeine oder natürliche Figuren, wenn sie Gegenstände der Natur oder Kunst darstellen. Die Oberfläche des Schildes nennt man das Feld; wird dieselbe durch eine oder mehrere Linien getheilt, so entstehen mehrere Felder (oder Plätze). Der Schild kann durch eine einzige grade Linie entweder senkrecht oder quer, schrägrechts oder schräglinks getheilt werden. Wenn der Schild durch zwei parallele senkrechte Linien getheilt wird, so entsteht der Pfahl, wenn durch zwei nicht senkrechte Parallellinien, so entsteht der Balken, welcher entweder quer oder schrägrechts oder schräglinks liegen kann. Gehen von der Mitte