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13440Börsenblatt f. b. Dtschn. Buchhandel. Sprechsaal. ^ 237, 8. Oklober 1924. Zum Schluß muß noch besonders erwähnt werben, daß es sehr ange nehm war, viele Stuttgarter Verleger kennen zu lernen, die bei ihren Ständen zur persönlichen Aussprache in liebenswüobigster Weise be reit waren. So bars man nur hoffen und wünschen, das; die vielen Anregungen, die die Ausstellung vermittelte, lange fortwirken werden. Elberfeld. Martin Hartmann. Diicherbettel von Millionären. Die Stabt München hat, wie man aus Pressenachrichten weiß, aus dem Jahre 1923 einen Uberschuß von etwa 13 000 000 000.— Gold mark', und aus dem Jahre 1924 soll er, wie wir hören, noch weit größer sein. Das ist auch durchaus erklärlich, denn die Steuern, die die Städte erheben, sind wirklich ungeheuer groß. Trotzdem bringt es die Bücherei des Stadtrats zu München fertig, einen vervielfältigten Brief an die deutschen Zeitschriften-Verleger zu verschicken mit der Bitte, der städtischen Lesehalle München ihre Zeitschrift k o st e n - los zur Verfügung zu stellen. Dabei gibt sie an, daß be reits 300 Zeitschriften und Zeitungen unbercchnet von deutschen und ausländischen Verlegern geliefert würden. Es ist schade, daß man die Anschriften dieser für ihren Stand anscheinend sehr gut sorgenden Verleger nicht kennt, denn dann könnte sich wenigstens der Münchener Sortimentsbuchhandel darauf einstellen, welche Zeitschriften es zu vertreiben lohnt und welche Verleger seinen Bemühungen in den Rücken fallen. Die Buchhändler Münchens sollten einmal kräftig ihrem Stadtrat klar machen, welche Pflichten er gegenüber den deutschen Verlegern, den Schriftstellern, die von ihrer Arbeit leben müssen, und den Be suchern seiner Büchereien hat. Nicht zuletzt aber muß dem Stadtrat von München einmal gesagt werden, daß er nicht auf der einen Seite große Steuern erheben kann und gleichzeitig auf der anderen Seite es den Leuten, von denen er Steuern zu haben wünscht, unmöglich macht, ein Geschäft mit Gewinn zu betreiben, weil er sich selbst seine Sachen schenken läßt. Die Verleger aber müßten gegenüber solchem Bettel wirklich etwas mehr zusammenhaltcn. Wenn es sich einmal darum handeln sollte, einer armen, mittel losen deutschen Gemeinde im Ausland oder im bedrängten deutschen Sprachgebiet an den Grenzen zu helfen, dann ist es selbstverständlich, daß man ohne Gewissensbisse und freudig seine Zeitschriften unbe rechnet liefern darf. Man muß aber ganz ebenso sicher dem Bettel einer millionenreichen Stadt gegenüber die kalte Schulter zeigen und darf nicht mitmachen, selbst wenn 300 andere bereits auf einen Bettel brief hineinfielen. T. A. Z. Bildet die Post sich zum Verkehrshindernis aus? (Vgl. Bbl. Nr. 2A.> Auch wir haben ein interessantes Beispiel über dieses Kapitel zu berichten, das wohl ungefähr dasjenige darstellt, was überhaupt au Weltfremdheit der Post möglich ist. Wir versenden seit etwa zehn Jahren regelmäßig große Serien vervielfältigter Briefe, die auf einem Typenflachdruck-Vervielfältigungsapparat hergestellt werden. In der vorigen Woche hatten wir einige 1000 dieser Briefe am Donners tag abend beim Postamt aufgegebcn und erhalten am Freitag mittag die Mitteilung, daß diese Briefe alle zurückgehalten seien, da sie nicht den Vorschriften des Drucksachengesetzes entsprechen. Nur mit Mühe war festzustellen, welcher Art die Beanstandung ist. Der offizielle Titelkopf einer unserer Zeitschriften enthält zwei Zusätze. Der eine bezieht sich auf die Herausgeber, der zweite auf diejenigen Zeitschriften, die mit der in Frage kommenden Zeitschrift verschmolzen worden sind. Diese Zusätze, die mit dem übrigen Kopf in einem Druckgang hergestellt worden sind, wurden als reklamehafte Zusätze bezeichnet. Es wurde uns ferner erklärt, daß Drucksachen nur Zu sätze wie Ort, Straße, Telephon und Bankkonten enthalten dürften. Die Post hatte also anscheinend verwechselt Zusätze, die nachträglich angebracht werden und solche, die schon vorher vorhanden sind und die, wie in diesem Falle, zum offiziellen Titel gehören. Damit hätte die Angelegenheit erledigt sein können. Auf Beschwerde hin wurden die Briefe zwar auf unser Risiko weggeschickt, wir mußten uns verpflichten, die mit Strafporto zurückkommenden Sendungen einzulösen. Inzwischen informierte das Postamt die Oberpostdirektion, ob richtig oder falsch, läßt sich nicht ermitteln, jedenfalls erhielten wir vom Postamt die Nachricht, daß Drucksachen, die nicht in einem Druckgang hergestellt sind, nicht als Volldrucksachen angesehen werden können. Es würde also jede Drucksache, deren Kopf zweifarbig ist oder bei der der Kopf im Buchdruck, der Text als Vervielfältigung hergestellt worden ist, nur als Tcildrucksache oder als Brief ver schickt werden können. Der Verband der Fachpresse hat die Ange legenheit mit verschiedenen anderen Beschwerden zusammen aufge griffen und wird am 9. Oktober eine Protestversammlung wegen der fortgesetzten Übergriffe auf diesem Gebiete veranstalten. Es würde sich wohl empfehlen, daß Börsenverein*) und Verlegervcrein in ähn licher Weise Vorgehen, da doch Verlag und Sortiment das größte Interesse daran haben, daß die Übergriffe aus dem abgeünderten Drucksachengesetz verschwinden und wieder mit Sicherheit festgestellt werden kann, was eine Drucksache ist und was nicht. Berlin-Friedenau. Deutscher K o m m u n a l - V e r l a g G. m. b. H. Eine neue Form der unerlaubten Nabattgewährung an das Publikum wählt die Versandbuchhandlung BrunoWilkens in H a n n o v e r, Ferdinand Wallbrechtstraße 99. In einem durch Druck vervielfäl tigten, scheinbar in großer Zahl versandten Rundschreiben mit bei gefügter Bestellkarte bietet genannte Firma allen denjenigen, die vor dem 5. Oktober den neuen Roman »Rudolf Herzog: Wieland der Schmied«, Preis in Ganzleinen 6 Mark, bestellen, zwei Bücher (Vor zugspreis je Gm. 1.— statt Gm. 1.80) kostenfrei als Zugabe an. Der Ortsverein hofft, daß es dem Verleger möglich ist, die Lieferung des neuen Herzog-Romans an Wilkcns zu unterlassen und auch die etwaigen Hintermänner zu ermitteln. Ortsverein der Buchhändler in Hannover-Linden. Versand nur direkt! Es wird immer schöner im Buchhandel. Bestelle ich am 15. Sep tember fest bar: Zl. Nagel, Tafeln zur diagnostischen Farbenblindheit lt. Katalog 1908 bei I. F. Bergmann in Wiesbaden. Statt des Exem plars erhielt ich heute den Zettel mit folgenden Worten zurück: »Nicht allgemein im Handel. Versand nur direkt an Arzte«. Ich habe den Zettel wieder zurückgeschickt: »Das wird ja immer schöner im Buch handel. Sie glauben doch nicht etwa, ich werde Ihnen den Kunden nennen? Ich werde ihm aber schreiben: .Nicht mehr lieferbar'!« Leipzig. BennoKonegen. » Erwiderung. Zu der Einsendung der Firma Benno Kon egen, Leipzig, habe ich nur festzustellen, daß die Nagelschen Farbentafeln, die eigens als Prüfungsinstrument für die Eisenbahnverwaltung ge druckt sind, bereits mit ihrem ersten Erscheinen im Jahre 1898 laut Vereinbarung mit dieser Behörde zur Vermeidung von Mißbrauch nur direkt an Arzte abgegeben werden dürfen, wie auch aus der nach stehend abgedruckten Antwortkarte, die auf vom Sortiment eingehende Bestellungen versandt wird, deutlich zu ersehen ist: Mit dem am bestellten Nagel, Tafeln zur Untersuchung des Farbenunterscheidungs- Vermögcns bedauere ich nicht dienen zu können, da die Tafeln nach Verein barung mit betr. Staatsbehörde aus dienstlichen Rücksichten nicht im Buchhandel verkauft werden dürfen. Ich stelle daher anheim, Ihren Besteller, wenn er Arzt ist, zu veranlassen, sich direkt au mich zu wenden. In dem Falle darf ich ihm liefern und werde ich Ihnen dann die N a b a t t d i f f e r e n z g u t s ch r e i b e n. München, Datum des Poststempels. Hochachtungsvoll I. F. Bergmann, Verlagsbuchhandlung. Sollte der anscheinend durch meinen Kommissionär kurzerhand mit den — immerhin auch genügend — klaren Worten: »Nicht allge mein im Handel. Versand nur direkt an Arzte« zurückgeschriebene Bestellzettel der Firma Benno Konegen nicht verständlich gewesen sein, so hätte sie die notwendige Aufklärung bei einer direkten Anfrage beim Verlag viel schneller erhalten können als auf dem Umwege über das Börsenblatt. I. F. Bergmann. *) Ist schon wiederholt geschehen. — Vergleiche zu obiger Einsendung auch unsere Mitteilungen in Nr. 229, S. 12 840/41, und in Nr. 231, S. 12 984 und S. 12 987. Red.