Volltext Seite (XML)
1834 Amtlicher Teil. 77, 3. April >890. Eintrittskarten zur Hauptversammlung, Auswciskartcn für Stimmstellvertretung, Stimmzettel für geheime Abstimmungen und Wahlzettel sind möglichst am Tage vor der Hauptversammlung, Sonnabend den 3. Mai 1890, nachmittags von 3—5 Uhr (ev, Sonntag Kantate, vormittags von 8—9 Uhr) im Ausschußzimmer, Eingang nächst der Platostraße, parterre links, vom Wahl-Ausschuß in Empfang zu nehmen. Den Leipziger Mitgliedern werden die Drucksachen durch die Bestellanstalt zugesandt. In das alljährlich auszugebende Fremdenverzeichnis werden alle diejenigen auswärtigen Mitglieder ausgenommen, welche spätestens bis Freitag den 2. Mai 1890, nachmittags 3 Uhr, mittelst ihnen noch zugehenden Anmeldezettels der Geschäftsstelle angezeigt haben, ob sie zur Buchhändlermesse selbst in Leipzig anwesend oder durch einen Angestellten vertreten sein, ob sie selbst oder durch ihren Kommissionär abrechnen und wo sie in Leipzig wohnen werden. Das Fremdenverzeichnis steht von Sonnabend den 3. Mai 1890, vormittags 9 Uhr, ab in der Geschäftsstelle zur Verfügung der Mitglieder. In der diesjährigen Buchhändlermesse findet die Abrechnung am Alontag nach Kantate, 5. Alai 18H0 von morgens 8 Uhr bis nachmittags 1 Uhr im Deutschen Buchhändlerhause zu Leipzig statt. Die sämtlichen Leipziger Kommissionäre, welche Mitglieder des Börsenvereins sind, wollen sich zu diesen Tages stunden zur Abrechnung einfinden (H 49 der Satzungen). Dieselben sind verpflichtet, die Zahlzettel für diejenigen aus wärtigen Verleger zur Stelle zu haben, welche sich rechtzeitig als selbst bezw. durch einen beglaubigten Angestellten ab rechnend bei der Geschäftsstelle des Börsenvereins angemeldet haben und in dem von derselben anzufertigenden Fremden verzeichnis aufgeführt sind. Diejenigen Mitglieder, welche durch einen Angestellten abrechnen und Zahlungen in Empfang nehmen lassen wollen, haben demselben eine Vollmacht in doppelten Exemplaren vollzogen und mit beglaubigter Unterschrift auszustellen. Die Beglaubigung geschieht durch den Leipziger Kommissionär des Ausstellers, falls derselbe Mitglied des Börsenvereins ist, andernfalls behördlich oder durch zwei Mitglieder des Börsenvereins. Die Vollmachten sind dem Geschäftsführer des Börsenvcreins zur Prüfung und Abstempelung vorzulegen; ein Exemplar bleibt bei den Akten, das zweite wird dem Bevoll mächtigten zur Legitimation ausgehändigt. Nichtmitglieder des Börsenvereins dürfen die Abrechnung nur durch solche Leipziger Kommissionäre bewirken, welche Mitglieder des Börsenvereins sind, und nur mit Genehmigung des Vorstandes. Für ausgeschloffene Mitglieder und solche Firmen, über welche der Vorstand Vereinsmaßregeln verhängt hat, darf im Buchhändlerhause nicht abgerechnet werden. Bei Meßzahlungen sind nur im Reich und im Königreich Sachsen umlauffähige Scheine und Münzen zulässig. Als Meßzahlungen gelten alle bis zum Sonnabend nach Kantate d. h. bis einschließlich den 10. Mai 1890 ge leisteten Zahlungen. Als letzter Termin für rechtzeitiges Eintreffen der Remiltenden beim Verleger oder dessen Kommissionär ist derselbe Tag festgesetzt. Leipzig, den 3. April 1890. Der Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Adolf Kröner. l)r. Adolph Geibel. Franz Wagner. Bezüglich der während der Buchhändlermesse stattfindenden Ausstellung und der geselligen Vereinigungen m. erfolgen besondere Mitteilungen seitens der betreffenden Ausschüsse.