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um Aufrechthalrung geschloffener Vertrage, nicht um des leidigen Geldes willen zu thun ist, überlaffe ich die contractlich festgesetzte Eontraventionalstrafe wohlthätigen Anstalten, indem ich es dem Krankenhause des Prager Handelsstandes und dem Gehilfen- Untcrstützungsverein des deutschen, mithin auch des oesterreichi- schcn Buchhandels, anheimgebe, die moralisch wie gesetzlich ver fallene Contraventionalftrafe von 2000 fl. Eonv.-Münze von dem Uebertreter des Vertrages zu erheben, und je zur Hälfte, also zu je 1000 fl. Eonv.-Münze zu cheilen. Im höchsten Grade betrübend war es für mich, in so gewit terschwüler Zeit, in so ernster Angelegenheit, vom eigentlichen Gegenstände soweit abkvmmcn zu müssen. Inzwischen habe ich zu meiner Freude gegen die Schandliteratur von so vielen geachteten Firmen Beitrittserklärungen empfangen, daß ich in Kürze das Verzeichniß drucken und den betreffenden geehrten Herren direct zukommen lassen werde, da vielen die Namhaft machung im Börsenblatts unerwünscht ist. Nur mir vereinten Kräften kann der Verbreitung der Schandliteratur, wie den Ver breitern der schwarzen Liste, erfolgreich entgegengetreten werden. Für diejenigen Leser dieses Blattes, welche es verdienen, nenne ich mich mit Hochachtung Prag, 9. Oktober 1862. F. A. Eredner. Bescheidene Anfrage. An einer andern Stelle in diesen Blättern wurde neulich behauptet, der Titel für die bekannten fünf Erzählungen von Eooper, ,,Lederstrumpf - Erzählungen", sei von Franz Hoffmann (in der bei Schmidt L Spring erschienenen Aus gabe) geschaffen. Soviel ersichtlich, ist diese Franz Hoff- mann'sche Ausgabe 1845 erschienen; bei S. G. Liesching in Stuttgart ist nun aber, mit 1841 beginnend, eine Uebersetzung der amerikanischen Romane von Eooper (von Mauch, Kolb rc.) erschienen und führen laut Liesching's Verlagskacalog die obigen fünf Erzählungen in einer besonderen Ausgabe den Titel: Le derstrumpf-Erzählungen. Hat nun Hr. S. G. Liesching diesen Titel zuerst geschaffen? oder Schmidt L Spring? Miscellen. Leipzig, 20. Oct. Auf Freitag den 31. d. Mts. fällt hier das Reformatio ns fest und es haben daher in der nächsten Woche wegen der dadurch veränderten Haupterpedition der hiesi gen Hrn. Eommissionäre die Verschreibungen um einen oder einige Tage früher als gewöhnlich hier einzutreffen. Prag, 9. Oct. Der neueste Ausfall gegen mich in Nr.125 d. Bl. greift in seinem ersten Theile die k. k. Behörden an, welche ich bei der Ertheilung von Concessionen beeinflussen soll (wie unvernünftig!). Der zweite Theil spricht höchst alberner Weise von Gunstentziehung gegen neue Etablissements. Bis zum Jahre 1858 wehrten sich die, zum Theil mit großen Opfern er kauften, damals noch privilegirren hierländischen Buchhandlungen, so gut es ging, ihrer Haut, d. h. sie vertheidigten auf gesetzlichem Wege ihr Hab, ihr Gut gegen die Vermehrung der Buchhand- lungsconcessionen. Die Handels- und Gewerbefreiheit brachte eine übermäß i ge Concurrcnz von neuen, zumal von sogenann ten modernen Buchhandlungen, welche den hierländischen einst so soliden Buck- und Kunsthandel durch Eolportiren, durch unerhörte Schleudern rc. in den Koth zogen. Wem ich nicht credicire, d. h. kein Vertrauen schenke, dem gebe ich meine Ver lagsartikel, für welche ich imJntereffe einer mitLiebe vertretenen Anstalt viele Tausende einsetzte und opferte, mit Rabatt auch nicht gegen baar, um meine eigenen Verlagsartikel hier am Orte nicht billiger verschleudert zu sehen, als ich selbst sie verkaufe. Seite 1866 des Börsenblattes ist darüber genug gesagt. Mit solchen Gegnern, die alles begeifern und doch nicht den Muth haben, sich zu nennen, habe ich nichts zu thun und denselben nichts mehr zu erwidern, mögen sic krähen, solange sie wollen. F. A. Eredner. Aus Düsseldorf. Im Juni d. I. fand hier eine Aus stellung von Photographien nach Originalgemälden aus dem photographischen Etabliffementvon Hrn.J. F. Michielsin Brüs- selStatt, die von allen Kunstverständigen wegen ihrer vollkommen treuen und ausdrucksvollen Wiedergabe der Originale als wahre Kunstwerke mit dem allgemeinsten Interesse begrüßt wurden. Abgesehen von der ganz ungewöhnlichen Größe (die Photogra phien selbst sind circa 22—24 Zoll breit und 16—18 Zoll hoch), zeigen dieselben eine staunenswerthe Klarheit undWärme, wie sie eben nur das Original mit allen seinen Farben-Nüancirungen besitzt, bei dem alle jeneHärte vermieden ist, die bei Lithographien und Stahl-, sowie Holzstichen so unangenehm berührt, auch na türlich nicht umgangen werden kann. In Anerkennung dieser Vollkommenheit, die alles bisjetzt in diesem Fache der Photogra phie Geleistete weit übertroffen, hat die Amsterdamer und neuer dings die Londoner Jury Hrn. Michiels den ersten Preis zuge sprochen. Eine Reihe anderer Darstellungen des genannten Photographen nach Bildern Düsseldorfer Künstler wie: Hübner, Hilgers, Lindlar, Lachenwitz u. a., ist durch den Verleger dersel ben, Hrn. Ad. Gestewitz, dem Eultusministerium in Berlin vor- gelegl worden, um für dieselben den Schutz des Gesetzes gegen unbefugte Nachbildung in Anspruch zu nehmen. Nachdem die selben von dem Collegium artistischer Sachverständigen in Ber lin geprüft worden sind und die ihnen gebührende Anerkennung gesunden haben, sind sie in das Journal für Kunstsachen einge tragen und ist ihnen der erbetene Schutz — mit der Bemerkung, daß über die rechtliche Wirkung der Eintragung erst im Falle eines Rechtsstreits durch den Richter entschieden werden könne — zu Theil geworden. .Es sind somit dies die ersten photogra phischen Darstellungen, die sich dieser Auszeichnung in Berlin zu erfreuen haben. Wenn die Photographie nach der Art, wie von der Mehrzahl Derjenigen, welche sich damit beschäftigen, ge- handhabt wird, in der Regel als ein rein mechanisches Verfahren betrachtet werden muß, so läßt sich nicht bestreiten, daß Werke, wie die von Hrn. Michiels hervocgebrachten, nicht allein durch technische Fertigkeit undUebung zu Stande gebracht werden kön nen, daß vielmehr, um denselben einen solchen Grad von Voll kommenheit zu verleihen, die Schöpferkraft eines echt künstleri schen Genies erforderlich ist. Daß die Schöpfungen des Hrn. Michiels den Namen von Kunstwerken mir Recht in Anspruch nehmen dürfen, ist durch die erwähnte Eintragung constatirt. Hr.WilhelmGilbers in Amsterdam ist unterm 2. d. Mts., fallic erklärt und Hr. Advocat Josua van Eik daselbst zum Massccurator ernannt worden; die erste Gläubigerversammlung soll nächsten Montag den 27. stattsinden. /ür VröüvArapär'e u-rcl Vröüotäe^unrrenrcüa/t. kler- «usxox. voi,0r.1.kotrl>ol(it. Islirx. 1862. Hell 9. u. 10. 8spt. u. Ovt. Ink.: Ver^Ioielienlle vebersickt bibliossrspli. Systeme clor Kriexs- rvisssosekskt. — Vorreieliniss von keisen ia's lloilixs Isacl. (kortsvlruo^.) — LsitrÄKS ru ürsssso's Iresor lls livres rsres et precisux. Von 0. 6. Ksrcus, vaiversitlils-llibliollielcar in OsmbrillAe. (Zweiter Artikel.) — littvrstur und Kisvellea. — ^»Keinem« kiblioxrspkio.