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Hilfen-Adceßbuch 1862 vor, ist somit offenbar nur für einen An dern vorgetreten, denn er hat nie bei mir conditionirt, während er selbst ausdrücklich sagt, der kr. habe bei mir als Commis gestanden, er ist also nicht der Verfasser der mit kr, Unter zeichneten Artikel im Börsenblatts, und deren Verfasser hat sich nicht genannt, sondern nur durch ein ebenso ungeschicktes, als unwürdiges Manoeuvre seinen Zweck, mich anzugreifen, mich zu verdächtigen, verfolgt. Da ich aber mit derartigen B... keinen Federkrieg führen mag, so halte ich es unter meiner Würde, an den vom Gegen stände ganz abschweisenden Einsender ein Wort der Erwiderung zu richten. Ich könnte nicht ,, mit Achtung", ich müßte ,,mit Verachtung" unterzeichnen. Meinen geehrten Hrn. Collegen glaube ich dagegen einige Aufklärungen über die im oben bezogenen Aufsätze in Nr. 116 d. Bl. enthaltenen Verdächtigungen, Verleumdungen und Lügen geben zu müssen. Die Zweideutigkeit der Verdächtigung in dem Artikel des kr. in Nr. 104 d. Bl. ist mir keineswegs entgangen; sie war zu auffallend. Ich sah mich jedoch veranlaßt, zunächst bei der von mir angeregten Sache zu bleiben und mein ausgesprochenes Prin zip in Betreff der Schundliteratur zu verfechten. Auf anderwei tige gehässige und verdächtigende Angriffe war ich von Seiten der Anfertiger und Verbreiter der schwarzen Liste gefaßt. Ueber einen großen Theil derselben hat das Gericht und das selbstverschuldete Verderben entschieden; gegen den noch lebenden Theil dieser Brut scheue ich mich nicht offen und entschieden aufzutreten. Sie würde nicht so wuchern, wenn von vielen der Hrn. Prinzi pale die Servirzeugnisse wahrheitsgetreuer und gewissenhafter ausgestellt würden. Zeh habe die Freude, daß diejenigen von den bei mir gestandenen Commis, denen ich gute Zeugnisse gab, und glücklicherweise ist es der bei weitem überwiegende Theil, brave und geschätzte Collegen und Männer sind, während ich dieErfah- rung machte, daß die mit einfachen,. nichtssagenden Servirzeug- nissen von mir versehenen Individuen fast alle verdorben und untergegangen sind. Auffallend ist es, daß der Inhalt des gesiegelten Packctes gerade in der Zeit verschwunden war, wo die Geschichte mit dem Brieffache auf der Post spielt, und daß der Schreiber des oben abgedruckten Briefes eingestellt, daß meine Angabe dem mir jetzt wohlbekannten Einsender des mit kr. bezeichneten Artikels sehr schaden könnte (sie?!), während ich doch keine Person direct be schuldigte. Nachdem Hr. Rud. Ramdohr für einen Andern eingetreten ist, mag er sich auch mit dem von ihm Vertretenen absinden, wenn ich erkläre: nur ein Lügner kann mich beschuldigen, daß ich jemals irgend einen Einfluß auf die Abgabe der an irgend einen meiner Gehilfen und Bediensteten eingehenden Briese rc. genommen habe. Ein arroganter junger Mann, welcher kaum ein paar Wo chen in meinem Geschäfte war, hat mir wohl ein derartiges Vor gehen imputiren wollen, allein in allen Gerichtsinstanzen ist er abgewiesen worden, kr. hätte besser gethan, dieseSache nicht zu erwähnen, denn er zwingt mich, den wirklichen Sachverhalt mit Nennung des Namens den Lesern dieses Blattes mitzutheilen und diesen die Entscheidung zu überlassen. Seit dem Jahre 1856 habe ich bei der hiesigen Briefpost ausgabe ein Fach und lasse meine Briefe täglich mehrmals abho len. Kommen nun Briefe an einen meiner Gehilfen unter mei ner Adresse, so werden sie, wofern die Privatwohnung des Adres saten nicht angegeben ist, mit in mein Fach gelegt und gehen so durch meine Hände, oder in meiner Abwesenheit durch die meiner Bevollmächtigten in die der Adressaten. Mit dieser gewiß ge schäftlichen Einrichtung war ein im November 1858 eingetretener Hr. A. Bartels aus Bcaunschweig nickt einverstanden und stellte die unsinnige Forderung an mich, das Postfach aufzugebcn. Nach den Ansichten des kr. hätte ich dem jungen Hitzkopf nachgeben und mein Brieffach aufgeben sollen. Dazu war ich aber nicht ge neigt, vielmehr stellte ich dem unbillig Forderndeii die Alternative, entweder meine geschäftlichen Anordnungen anzuerkenncn, oder meine Kündigung anzunehmen. Er versprach mir am 17. Ja nuar 1859 das Erstere. Montag den 19. Januar nahm er jedoch sein Versprechen zurück, meine Forderung als Eingriff in seine Privatrechte (?) erklärend, und als ich auf meine gestellte Alter native verwies, nahm er seinen Huc und verließ mein Geschäft, ohne nur den Ablauf der Kündigungsfrist abzuwarrcn. Er un ternahm es nun, seine Verdächtigung gegen mich gerichtlich zu beweisen, und wandte sich deshalb an das hiesige k. k. Oberpost amt, von welchem er nachstehende, buchstäblich wiedergegebene Antwort erhielt: An Herrn A. Bartels in Prag. In Erledigung Ihres Einschreitens vom 18. l. M. wird Ihnen er öffnet, daß nach Aeußerung der betreffenden Briefträger die Bestellung Ihrer Briefe in der Privatwohnung bisher bloß aus dem Grunde nicht effectuirt werden konnte, weit Sie selbst nicht bei Hause angetroffen wurden, Ihre Wohnung verschlossen und für den Fall Ihrer Abwesen heit kein Bevollmächtigter im Hause zur Uebernahme dieser Briefe von Ihnen namhaft gemacht worden war. Ueberdies haben Sie der gepflo genen Erhebungen zufolge die angesuchte obige Bcstellungsweise in der Privatwohnung gleich am 3. Tag widerrufen und sich abermals die Zustellung der Briefe wie früher mittelst des für Herrn Credner be stimmten Postfaches Vorbehalten; den Briefträgern wurde indessen zur Pflicht gemacht, die Bestellung Ihrer Briefe genau nach der Woh- nungsbezcichnung auf der Adresse zu veranlassen, wogegen es aberJhre Sache bleibt, für den Fall Ihrer Abwesenheit vom Hause einen Be vollmächtigten zur Uebernahme dieser Briefe dem hiesigen Bricfabgabs- amte namhaft zu machen. Zn Betreff Ihrer Angabe, Herr Credner habe beim hiesigen k. k. Postamte angesucht, daß alle Briefe, welche an Herren in seinem Geschäft lauten, ohne Rücksicht auf die nähere Wohnungsbezeichnung stets nur in seinem Geschäftslocale bestellt wer den mochten, wird Ihnen bedeutet, daß dieses Ansuchen durch Herrn Credner an keinen Beamten des hiesigenPostamtes gestellt wurde, und daß auch der Diener, welcher die Briefe für Herrn Credner täglich ab holt, mit keinem Worte desfalls Erwähnung that. Eine Bestätigung hierüber kann Ihnen sonach nicht abgegeben werden, und Sie hätten sich bezüglich der Zeugen bloß an das Geschäftspersonal des Herrn Cred ner zu wenden, in dessen Gegenwart Ihrer Aussage nach Ihr früherer Herr Chef obige Verfügung erlassen haben soll. Prag, am 19. Januar 1859. Der k. k. Sectionsrath und Postdirector Arleth. Auf die am selben Tage vom Gericht aus von mir schriftlich und shne die mindeste vorherige Einflußnahme gestellte Anfrage an alle zur Zeit in meinem Geschäft Angestellten erklärten alle zwanzig, daß sic von einem derartigen von mir erlassenen Aufträge nichts wüßten. Unterschrieben ist dieses bei Gericht befindliche Aktenstück u.A. von den Hrn. I. Brunosin meinem Geschäfte seit 1846 bis heute), I. Schenk (seit 2. Jan. 1848 bis 10. Oct. 1861), T. Romolini (seit 1854 bis heute), I. Köhler (seit 1859 bis heute), O. Helm (seit Febr. 1859 bis 27. Sept. 1862, an welchem Tage derselbe auf meine Empfehlung und mit meiner Einwilligung in die Verlagsexpedition der Hrn. G.HaaseSöhne hier übcrtrat), I. Lucas (seit 1854 bis heute), I. Janauschek (seit 1857 bis heute), I. Plescher (seil 1853 bis heute), W. Bo- schek (seit 1854 bis heute). Ich sollte glauben, daß durch solche Aktenstücke die albernen Behauptungen, die unsinnigen Beschuldigungen des kr. zur Ge nüge widerlegt seien. Da man dennoch darauf zurückkommt, zwingt man mich zu der oben ausgesprochenen und gewiß gerecht fertigten Erklärung. kr. entblödetsich weiterhin nicht, aus meiner Geschäftsinstruc-.