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^ 231. 3. Oktober 1S12. Nichtamtlicher Teil. VDrsenölatt f. ». viscyn. LuchyanbeL 11755 neten Mittel ergreifen, um dem auf dem Gebiet der Kolportage für Zwecke der Wohltätigkeit bestehenden Unwesen zu steuern. Als geeignete Mittel erscheinen: 1. moralische Verpflichtung der Mitglieder sämtlicher Pfarrer vereine, a) für Zwecke ihrer Gemeinden rcsp. ihrer Leitung unterstellten Anstalten sich nicht der Bildcrkolportage zu be dienen: d) unter keinen Umständen durch Empfehlung u. dgl. diese Kolportage zn unterstützen. 2. Vorstellung an den Zentral-Ausschuß für Innere Mission mit der Bitte, die Anstalten und Vereine für I. M. auf den Unfug, der bei der Kolportage getrieben wird, sowie auf den prozentual äußerst geringen Gewinn, der für die Anstalten erzielt wird, hinzuweisen. 3. Vorstellung an die deutschen evangelischen Kirchenregierungen mit der Bitte, den Gemeinden usw., die sich der Bilder- resp. Bücherkolportage bedienen, in der Absicht, für Gemeinde zwecke Geld zu gewinnen, die Unterstützung durch Kollekten zu versagen. (4. Vorstellung an den Verband der Buchhändler mit dem Er suche», ihre Mitglieder von dem Abschluß solcher Kolportage geschäfte mit Gemeinden, sowie von dem Vertrieb ihrer Werke auf dem Wege der Kolportage abzuhalten.) In der Besprechung machte Professor vr. Brunner, Dezernent beim Königlichen Polizeipräsidium zu Ber lin, der als Vertreter des Vereins zur Bekämpfung des Schundes und Schmutzes in Wort und Bild den Verhandlungen beiwohnte, darauf aufmerksam, daß bei Punkt 4 des Antrags eine Unklarheit vor liege insofern, als nicht ersichtlich sei, ob der Börsenverein der Deutschen Buchhändler oder der Zentralverein der Buch- und Zeitschristenhändler gemeint sei. Jedenfalls sei der hier empfohlene Schritt überflüssig, da die in Frage kommenden Elemente des Buchhandels wohl kaum dem Bör senverein der Deutschen Buchhändler angehören, also dessen Einwirkung entzogen seien, und da der Zentralverein der Deutschen Buch- und Zeitschriftenhändler auf eine von seiten der Pfarrer erhobene Vorstellung zu hören wahrscheinlich nicht geneigt sein werde. Wenn an dieser Stelle der Hebel angesetzt werden solle, so könne es von Nutzen sein, wenn hinsichtlich der in Frage stehenden Punkte durch Polizeiver ordnung beschränkende Bestimmungen erlassen würden und das; der Kolportagehandel einer stärkeren Kontrolle unter worfen werde. Von anderer Seite wurde hervorgehoben, daß die Geistlichen selbst es ja völlig in der Hand hätten, den auf diesem Gebiete zutage getretenen Unfug einzuschränken und zu verhüten, indem sie doch zumeist den in Frage stehen den Ausschüssen. Vorständen, Kommissionen und Komitees als ausschlaggebende Mitglieder angehörten und in diesen nur ihren Einfluß einzusetzen brauchten, um den Abschluß der artiger Verabredungen mit Kolportageunternehmern zu ver hindern. Auf keinen Fall sollte ein Pfarrer seinen Namen dazu hergeben, ein solches Unternehmen seinen Gemeinde gliedern zu empfehlen und auf diese Weise ein derartiges Geschäftsgebaren zu fördern. Das dazu gehörige bescheidene Maß von Geschästskenntnis müsse man heutzutage auch von dem arglosesten und weltfremdesten Pfarrer verlangen. Es sei daher besonderer Nachdruck auf die ersten drei Punkte der Erklärung zu legen. Der Vertreter des hessischen Vereins richtete dann an Prof. Di. Brunner die Bitte, beim Preußischen Ministerium des Innern geeignete Schritte zu tun, um eine Beschränkung und schärfere Kontrolle des Kolportagebuchhandels hinsichtlich der in Frage stehenden Punkte zu erreichen, und zog den Punkt 4 des gestellten Antrags zurück. Darauf wurde der Antrag ohne den in Parenthese gesetzten Punkt 4 von der Versammlung einstimmig angenommen. — Wenn derartigen Aufwüchsen des Bilder- und Schriftenvertriebs energisch entgegengetreten wird, so kann das dem Börsenverein der Deutschen Buch händler, dem Deutschen Verlegerverein und dem gesamten regulären Buchhandel nur erwünscht sein. M. Obdck. Kleine Mitteilungen. Zur Vorbereitung des 8. Internationalen Verlegerkongresses in Budapest 1913 hat sich in Deutschland ein Ausschuß gebildet, dem die nachstehenden Herren angehören: vr. Brandstetter-Leipzig, Schriftführer, Albert Brockhaus- Leipzig, Dr. Ehlermann-Dresden, Arthur Meiuer-Leipzig, Vorsitzender, Karl Neinecke-Leipzig, Arthur Seemann-Leipzig, Alfred Voerster-Leipzig. Dieser Ausschuß iibergibt uns die Einladung, die der Kongreß an den Börsenverein und den Deutschen Verlegerverein in fran zösischer Sprache gerichtet hat. Wir veröffentlichen hier die uns freundlichst zur Verfügung gestellte deutsche Übersetzung. Budapest, den 26. August 1912. Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Wir gestatten uns, Ihnen nachfolgend das erste Verzeichnis von Themen (Fragen) vorzulegen, die nach der Verabredung zwischen uns, dem Arbeitsausschuß und dem internationalen Aus schuß des Verleger-Kongresses gelegentlich der nächsten Kongreß- Tagung zum Gegenstand von Berichten gemacht werden können. Die Tagung wird, wie Sie bereits wissen, in den ersten Tagen des Juni 1913 in Budapest stattfinden. Wir ersuchen Sie höflichst, die zur Behandlung gestellten Gegenstände den Mitgliedern Ihres Vereins durch eine Anzeige in Ihrer Zeitschrift oder durch ein Rundschreiben bekannt zu machen und uns sobald als möglich zu benachrichtigen, ob sich unter Ihren Mitgliedern jemand zur Erstattung eines Berichts oder Nebenberichtes über diese Fragen bereit finden wird. Fol gende Referate sind vorgeschlagen: 1. Gesetzgeberische Maßnahmen gegen den (literarischen) Schmutz in Wort und Bild. — Dieser Bericht hätte darauf htnauszugehen, wirksame Ge setze gegen den zurzeit ungenügend bekämpften literarischen Schmutz in den verschiedenen Ländern herbeizuführen. Be richterstatter Herr I. Wiesner-Budapest. Als Nebenbericht erstatter hat sich Herr Kreyenberg-Berlin zur Verfügung ge stellt. 2. Die Schaffung eines internationalen Mu seums des V e r l a g s b u ch h a n d e l s. — Der Bericht hätte einzutreten für die Gründung eines Museums für alles, was den Verlagsbuchhandel in den verschiedenen Ländern an geht, mit Berücksichtigung des internationalen Verlags. 3. Usancen kodex (Verkehrsordnung) für den internationalen Verkehr zwischen den Ver legern unter sich und zwischen Verleger und Wiederverkänfer. — Es würde sich darum handeln, die nötigen Unterlagen für eine solche Ordnung aus dem Ge brauch der verschiedenen Länder zusammenzutragen, um die Herausgabe einer internationalen Verkehrsordnung vor- zubereiten. 4. Das Buch formal. — Dieser Bericht hätte zu zeigen, daß eine Mannigfaltigkeit der Formate erwünscht sei, und daß der Gedanke eines einheitlichen Buchformats, wie ihn die Zeitschrift »Die Brücke« vertritt, verfehlt und unange bracht sei. 5. K ine matograph und Phonograph und die Interessen des Verlagsbuchhandels. — An gesichts der Mannigfaltigkeit der Gesetze über diesen Gegen stand würde es sich darum handeln, für jedes Land einen Berichterstatter zu gewinnen, der die einschlägige heimische Gesetzgebung darlegt. Ans diese Weise würde die Frage von verschiedenen Gesichtspunkten behandelt. Der Zweck wäre, für Wort und Bild einen wirksamen Rechtsschutz der Urheber und Verleger herbeizuführen. 6. Der Urheberrechtsschntz und die p hologra phisch eVervielfältigung. — Herr Seemann-Leipzig hat sich bereit erklärt, einen Bericht zu erstatten. 7. Die Au fr echter Haltung des Ladenpreises für Musikalien im internationalen Ver- kch r. — Zweck des Berichtes wäre, zu einer internationalen Regelung dieser wichtigen Frage zu gelangen. Bericht erstatter Herr E. Jespersen-Kopenhagen. Ncbenbcrichtcrstatter wird noch gesucht. 8. Das Interesse der Verleger an der Grün dung (an der Einrichtung) von Volksbiblio theken. — Es wird sich darum handeln, zu prüfen, welche Interessen der Verlagsbnchhandel bei der Gründung und Ent wicklung von Volksbibliothekcn zu wahren hat. 1531*