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Redaktioneller Teil. ^ 154, 6. Juli ISIS. Händlern, sondern auch stark vom Ausland, Amerika eingeschlos sen, besucht wurden. Dabei hatte des Kommerzienrats Gutekunst konziliantes Wesen es trefflich verstanden, seine Besucher auch als Gäste zu empfangen; die anregenden Mittage oder Abende im Hotel Marquardt bildeten eine regelmäßige angenehm« Beigabe der Gutekunstschen Versteigerungen, die meist im Königsbau stalt- fanden. Mir ist ein Bild des alten Gutekunst unvergeßlich ge blieben. An einem der Besichtigungstage der Auktion »Lanna« kam ich sehr früh in das Versteigerungslokal und fand den alten Kommerzienrat ganz allein am Pulte sitzend. Er hatte sich die stille frühe Stunde gewählt und sah nochmals die ihn zumeist an ziehenden Dürer- und Rembraudt-Blälter durch; das feingeschnit ten« Greisengesicht mit der goldenen Brille im Ausdruck des künstlerischen Gemeßens, versunken für die Außenwelt, vorn Mai-Sonnenschein umflossen, während der Fliederdust durch die offenen Fenster drang — so steht der alte Gutekunst in meinem Gedächtnis da, ein Kunsthändler und Sammler (und er sammelte viel) der alten Generation. Hatte der schlank gebaute Mann «in verbindliches feines Wesen, so war sein Bruder Georg das Wtderspiel. Eine mächtige, breitschultrige Gestalt, blondes, später meliertes, lockiges Haupt- und Barthaar, kraftvoll« Baßstimme, lustig sprudelnd, sein Wort nicht auf die Wagschale legend, gut schwäbisch sprechend, so ist der liebenswürdige Mann in meiner Erinnerung geprägt, ihm zur Seite sein« stille Frau, sein »Gutele«. Georg Gutekunst arbeitete zuerst mit dem älteren Bruder zusammen, dann mied er Stuttgart (vielleicht des brüder lichen Geschäfts halber) und war in den verschiedensten Städten zwei bis drei Jahre etabliert, er war in Berlin mit Sagert assoziiert, er war in Heidelberg, in Frank furt, in München ansässig, um schließlich als reifer Mann doch nach Stuttgart zurllckzukehren und sich in Degerloch anzubauen — freilich nur für die letzten Lebensjahre. Manche köstliche Anekdote chat er mir erzählt, wenn wir Billard spielten und roten Stuttgarter dazu tranken. Auch er war ein ausgezeichneter Fachmann. — Der dritte, auf gleicher Höhe stehend als Kenner und vertrauensvoll geschätzter Auktionator, war der spätere In haber des Geschäfts, Wilhelm Gaiser, der schon unter dem alten Gutekunst die Seele des Geschäfts war. Auf den Kunst- Auktionen nahm er stets den ersten Platz ein, mit ernstem Gesicht, rauchend und leise seine Gebote machend; es gelang dem Gegner selten, das streitige Blatt ihm abzugewinnen. Daß der häufig verdrossen dreinblickende mittelgroße Graubart auch ein herzens guter Mann war und über einen ganz eigenen, süddeutschen Hu mor verfügte, das vermutete niemand, der ihn nicht näher kannte. In Gaiser war eine Persönlichkeit verkörpert, die strenges Pflicht gefühl und Rechtlichkeit in Geschäftssachen verband mit raschem Handeln und treffsicherer Beurteilung des Erfolgs, alles hervorge gangen aus langjähriger Praxis und eingehendster Sachkenntnis. Nnd an die letztere wandten sich unausgesetzt die Anfragen von Kollegen und Sammlern, die Gaiser bereitwilligst beantwortete, obgleich es ihm bisweilen des Guten zuviel wurde. Sein viel jähriger Mitarbeiter Weihrauch hat in einem warmen Nachruf Gaffers Bedeutung für die Wertbeurteilung alter graphischer Blätter klargestellt. Die wenigsten seiner Stuttgarter Mitbürger, ja die eigene Familie nicht, hatten eine richtig« Vorstellung von der hervorragenden Stellung, die der bescheidene Mann im inter nationalen Kupferstichhandel einnahm. Mir persönlich war er in einer geradezu freundschaftlichen Weise zugetan, und ich be wahre das Andenken an die mir von ihm erwiesenen Freundlich keiten als ein dauerndes Vermächtnis des mir liebgewordenen Freundes. (Schluß folgt.) Kleine Mitteilungen. Wiener Gesellschaft der Autoren gegen Genossenschaft deutscher Tonsctzcr. (Nachdruck verboten.) — Der langjährige Urheberrechts- streit zwischen der Gesellschaft der Autoren, Komponisten nnd Musik verleger in Wien einerseits nnd der Genossenschaft deutscher Ton setzer in Berlin sowie der 8ociät6 cl68 ^uteurs, 6ompo8iteur8 et Lcki- teui-8 in Paris andererseits ist jetzt durch Urteil des Reichsgerichts endgültig zu gnnsten der Wiener Gesellschaft entschieden worden. Die letztere hatte von 1904 bis 1911 mit der Berliner Genossenschaft Verantwort!. Red. i. V.: Richard Albert t. — Verlag: Der Börsen Druck: Ramm L Seemann. Sämtlich in Leipzig. — Adresse der 832 einen Gegenseitigkeitsvertrag, wonach sie die Aufführungsrechte ihrer Mitglieder in Deutschland durch die Genossenschaft wahrnehmen ließ; diese erteilte die Genehmigung zur Aufführung der Werke der öster reichischen Autoren an Saalbesitzer, Konzertunternchmer nsw., zog die Vergütungen hierfür ein und führte sie an die Wiener Gesellschaft ab. Nachdem dieses Gegenscitigkeitsverhältnis infolge Streitigkeiten gelöst worden war, behauptete die Genossenschaft deutscher Tonsctzer, trotzdem auch fernerhin zur Vergebung der Aufführungsrechte der Mitglieder der Wiener Gesellschaft und zur Wahrnehmung deren Rechte in Deutschland befugt zu sein. Sie hatte mit der 8oei4te cke3 ^uteui-8 nsw. in Paris ein Abkommen getroffen, durch das ihr von dieser die Wahrnehmung der Rechte der Österreicher übertragen wurde. Auch zwischen der Wiener Gesellschaft und der französischen 8oeiste bestand nämlich ein Gegenseitigkeitsvertrag: auf Grund der ihr von den Mit gliedern der Wiener Gesellschaft ausgestellten Vollmacht zu deren Ver tretung in Frankreich betrachtete die 8oe»6t6 diese österreichischen Kompo nisten und Verleger als ihre Mitglieder, und da die8oei6t6 nicht nur in Frankreich, sondern auch überall im Ausland ihre Rechte austtbcn darf, hielt sie sich zur Übertragung dieser Nechtsausübung hinsichtlich der Österreicher an die Berliner Genossenschaft für befugt. Das be stritt die Wiener Gesellschaft und erhob sowohl gegen die Gerwssen- schaft deutscher Tonsetzer als auch gegen die Pariser 8oe!et6 beim Land gericht Berlin Klage auf Untersagung der bezeichneten Ausübung der Aufführungsrechte der Mitglieder der Wiener Gesellschaft und ans Schadensersatz. Während das Landgericht die Klage abwies, hat das Kammer- gcricht zu Berlin die beiden Beklagten antragsgemäß verurteilt. Das Kammergericht läßt es dahingestellt, ob die Mitglieder der Klägerin durch die Unterzeichnung der der Pariser 8oci6t6 erteilten Vollmacht zugleich deren Mitglieder geworden sind. Es führt aber aus, daß die Vollmacht auf solche Länder beschränkt sei, wo die 8oeiete eine eigene Organisation habe (was für Deutschland nicht zutrifft), und daß dem gemäß die Vollmacht ihrem Inhalte nach nicht die Ermächtigung der 8oeiet6 zur Übertragung der Vertretungsrechte an die Tonsetzerge- nossenschast enthält. Selbst wenn das aber zu bejahen sein sollte, so sei es doch jedenfalls die stillschweigende Absicht der österreichischen Aussteller der Vollmachten für die 8oeiet6 gewesen, diese Ermäch tigung zur Übertragung der Vertretungsrechte auszuschließen. Denn es könnten die Österreicher nicht die Wahrnehmung ihrer Rechte in Deutschland auf dem Umwege über Paris gewollt haben, sie hätten diese Rechte vielmehr einfach durch ihre eigene Organisation (die Klägerin) oder durch direkte Beauftragung der Berliner Genossenschaft ausüben lassen können. Gegen diese Entscheidung hatten beide Beklagte Revision einge legt, die am 18. März d. I. zunächst durch Vcrsäumnisurteil znriick- gcwiesen wurde (vgl. Bbl. 1916, Nr. 73). Nachdem hiergegen Ein spruch erhoben war, ist die Sache nunmehr vor dem Reichsgericht verhandelt worden, und zwar mit dem Ergebnis, daß der höchste Ge richtshof den Einspruch verworfen und das Urteil des Kammergerichts bestätigt hat. Die Pariser 8oeiet4 war in der Verhandlung nicht ver treten, gegen sie ist die Entscheidung deshalb wiederum als Versäum nisurteil ergangen, das aber nicht nochmals durch Einspruch anfecht bar ist. Der Rechtsstreit ist daher endgültig gegenüber beiden Be klagten zu deren Ungnnsten entschieden. (Aktenzeichen: I. 94/16. — Urteil des Reichsgerichts vom 24. Juni 1916.) X. Post. — Zum Briefverkehr mit Deutschland sind nunmehr alle Orte in den belgischen Provinzen Antwerpen und Limburg zugelassen. Besucherziffer,i der Uni»ersität Bonn. — Im laufenden Sommer semester beträgt die Gesamtzahl der immatrikulierten Studierenden an der Universität Bonn 4284 Männer und 522 Frauen. Darunter sind 50 Ausländer. Von den männlichen Studierenden sind dem Heere eingereiht 3378. Die 4806 Studierenden verteilen sich auf die einzelnen Fakultäten wie folgt: in der evangelisch-theologischen Fakultät 167, in der katholisch-theologischen 504, in der juristischen Falkultät 808, in der medizinischen 1140, davon 29 Studierende der Zahnhcilkunde, ferner in der philosophischen Fakultät 2187, davon 971 Philologen nnd Historiker, 424 Mathematiker nnd Naturwissenschaftler, 64 Che miker, 153 Kameralisten, 281 Landwirte, 76 Pharmazeuten, 136 Geo däten, 82 Studierende sonstiger Fächer dieser Fakultät. Die Pnpicrnot in Frankreich. — Die französischen Zeitnngs- vcrleger haben Maßnahmen zur regelmäßigen Einfuhr amerikani schen Papiers nach Frankreich getroffen, um der Papiernot zu steuern. Sie haben zwei Schiffe angekauft, die lediglich zum Transport von Druckpapier aus den Vereinigten Staaten dienen sollen. verein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig, Deutsches Bnchhändlerhans. Redaktion und Expedition: Leipzig, Gerichtsweg 26 sBuchhändlerhaus).