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398 das Gesammtwohl den Vesten nicht nachstehe. Wenn nun trotzdem der Ungenannte dem „Vorläufigen Berichte" den Charakter treuherzi ger Biederkeit zu rauben und ihn als einen verschmitzten Einschmug- gelungsversuch von niedriger Partei - Werberei darzustellen bemüht ist, so versündigt er sich wahrlich an der guten Sache selb'st. Nur um ihretwillen fühle ich mich daher verpflichtet, den „Vorläufigen Bericht" dieß Einemal von jenen Flecken eines ihn — wie ich gern annchmen will, gegen Wissen und Willen! — beschmuzt habenden Angriffes rein zu waschen, welche für Leser, denen die Zeit zur Untersuchung mangelt, an ihm könnten haften geblieben sein; dieß Einemal genügt aber auch für allemal. Wie schon erwähnt, habe ich bis jetzt keine Ursache, bei dem Un genannten einen andern Beweggrund vorauszusetzen, als den eines vor schnellen Eifers, der durch den Ruf: „Feuer!" wo doch keines ist, leicht mehr Unheil anzurichten, als hinterdrein gut zu machen vermag! Ich zweifle daher nicht, daß mein hochzuverehrcnder Gegner sich als ein solcher durch die Zurücknahme seiner Anschuldigung erweisen werde, so wie er mir in seinem Innern wohl auch darin beipflichten dürfte, daß sein Aufsatz in die Reihe jener Fälle gehört, wo die Namennen nung zu einem Ehrenpunkte wird. Doch nein, mein hochzuverehren- dcr Herr Gegner! Sie thalen besser daran, sich nicht zu nennen, denn bei dem ersten Lesen Ihres Aufsatzes dachte ich mir: „Was mag das wohl für eine unbekannte Größe sein, die sich da so unvermuthet dir aufdrängt und sich wenigstens als L hätte unterzeichnen sollen?" Flugs setzte ich daher ein paar Glieder Ihres Aufsatzes zu einer Gleichung an, verzichtete aber bald auf die Auflösung und zwar nicht darum, weil mir aus dem ganzen Aufsatze hervorzugehen schien, daß hier eine versteckte Größe erster Potenz (ein vorherrschender Verleger) zur zwei ten Potenz (der heftigen Gegnerschaft bezüglich der Abrechnungs-Ver legung, was übrigens an sich sehr verzeihlich ist,—) gesteigert sei: sondern deßhalb, weil die Zeilen 23 bis 31 sogar auf die Möglichkeit der dritten Potenz, nämlich, daß Sie obendrein ein Commissions-Mit glied seien, hindeuteten ! Eine dessfallsige Gewißheit hätte mir aber zu wehe gethan, als daß ich cs nicht vorziehen mußte, die weitere For schung lieber ganz aufzugebcn, denn waren Sie wirklich ein Bestand- theil des Prüfungsausschusses, den man sich moralisch nur als ein ein ziges Individuum denken darf, so waren Sie dann zugleich die perso- nisicirte selbstmörderische Idee in seinem Innern. Der Ungenannte beginnt seinen Aufsatz. 1) mit der Versicherung, daß „diese 11 Bogen" (des Be richtes) „durchzulesen ihm n o ch n i cht mög lich war," weiß aber gleichwohl, daß „der Bericht nur die Privatansichten des Ausschuß-Referenten enthält." Hätten Sie, hochzuver- ehrendcr Herr Gegner! sich wenigstens für den mit größerer Schrift gedruckten Inhalts-Kern der Gründe: „Für" und „Gegen", welcher als fortlaufende Randbemerkung leickt in einer Stunde — und zwar keinesweges flüchtig — durchlesbar ist, die Zeit erübrigt, so würden Sie sich überzeugt haben, daß darin keinesweges etwaigen Privat-An- sichtcn (worunter man in Streitfällen nur einseitige und Partei neh mende versteht), sondern mit Gewissenhaftigkeit allen erdenklichen Gründen „Für" und „Gegen'' der gebührende Platz eingeräumt wurde, so zwar, daß bereits ein Großverleger zufolge des Berich- , tes mich für einen Gegnec der Abrechnungs-Verlegung erklärte und ich so eben von einer der angesehensten Firmen ein Schreiben er hielt, worin folgende Stelle vorkommt: „In meiner Ansicht gegen die Verlegung der Abrechnungszeit aus die Michaelis-Messe bin ich durch die contra Punkte in Ihrem Berichte nur noch mehr bestärkt worden." Ich muß also doch wohl beiden Parteien ihr Recht haben widerfah ren lassen! — Wird etwa, wenn man den Ausdruck „ Privat an- sichtcn" ohne verdächtigende Nebenbedeutung fest hält, durch die Ma jorität eines Ausschusses in der Regel Anderes und Besseres geliefert, als eben auch nur eine vielleicht größere Summe von ausgesprochenen 29 Privat-Ansichten und zwar — ich will nicht sagen: mit Unter drückung, aber doch mit dem Fallenlassen aller jener Privat-Ansich ten, welche der Minderzahl angchören? Pflichtgemäß habe ich mich bei der Referats-Annahme von aller Parteinahme losgesagt und fordere jeden vorurtheilslosen Leser auf, mir aus dem Berichte nachzu weisen, welcher Partei ich angehöre; er wird es nicht vermögen! Nun ist nur Eines von Beiden möglich: entweder der Prüfungsausschuß ist parteiisch oder unparteiisch gesinnt; im letztem nicht bezweifelba ren Falle konnte ich auch der beifälligen Aufnahme des „Vorläufi gen Berichtes" von Seite der hochverehrten Herren Commissions- Mitglieder gewiß sein, im ersteren Falle jedoch, möchten sie nun für oder gegen die Abrechnungs-Verlegung Partei genommen haben, gäbe ihnen der rein geschichtlich gehaltene Bericht keinen Anlaß, ihn zu ver leugnen, ja sie dürften es nicht einmal, wofern sie nicht selber sich als Parteimänner kund geben wollten, bei welcher fast unmöglichen Voraussetzung ich nur um so mehr Anspruch auf den Dank der Ge- sammtheit hätte, die offenbar benachtheiligt wäre, wenn nicht wenig stens der Referent einer parteiischen Commission sich die Unabhängig keit bezüglich seiner Berichterstattung zu bewahren verstände. Und da mit beheben sich dann auch von selbst die mir in unerbctener Fürsorge angedichteten Wünsche nach der „Offenbarung des wirklichen Sachverhaltes" (ich habe nichts verheimlicht und nichts zu ver heimlichen gehabt) „und nach der willkommenen Gelegenheit, jeden gehässigen Verdacht zu beseitigen" (das bleibt hiernieden ohnehin eine Unmöglichkeit und stört daher meine Gemüthsruhe nicht.) Ebenso wenig, als der „Referent für seine Pcivatan- sichten gleichsam zum Voraus wirbt" kann 2) „der Ausschuß in seiner Mehrheit völlig abwei chende Beschlüsse fassen", weil weder der Ausschuß, noch der Referent rechtskräftige Beschlüsse fassen dürfen, die nur der General- Versammlung zustehen. Nun hat sich aber Referent auf einen „Vor läufigen Bericht" beschränkt und hätte der hochzuverehrende Herr Geg ner die Abtheilung ei des Berichtes gelesen, so würde er auch den „Provisorischen Stimmzettel" hinreichend molivirt gefunden haben, während er es in seiner vorgefaßten Meinung nicht einmal der Mühe werth fand, zum Mindesten diesen, von ihm in Acht und Abcr- acht erklärten Stimmzettel „genau zu prüfen." Der Ungenannte würde dann gefunden haben, daß: s) der Provisorische Stimmzettel nur das allein zweckdienliche Mittel zur möglichen Erkundu ng der ab soluten Majorität der Gesammtheit Behufs der willkommenen, ja im vorliegenden Falle sogar nothwendigenKenntnißnahme für die vielleicht bloß relativeMajorität der! n der Leipziger General- Versammlung abstimmenden Buchhändler war. Der „Pro visorische Stimmzettel" kann — wie der Bericht unter klar nach- weiset, keine gültige Beschlußnahme zur Folge haben, wohl aber als ein moralisches Veto, als ein Warner gegen üb er eilte Abstimmung und als eine wohlthätige Aufforderung zur abermaligen Berathung dienen, um Zeit zum Auffmden einer versöhnenden Vermittelung zu gewinnen. b) Welcher Unbefangene „könnte im Provisorischen Stimmzettel einStratagcm des Referenten zu erblicken veranlaßt sein," und „die Frage durch die beistimmendcn Stimm zettel zum Vor aus für dieAnsicht des Re fe r en t en so gut als entschieden erachten?" wenn er eigentlich drei Stimmzettel zur freien Wahl zwischen: ?ro unbedingt, Lro bedingt und 6ontrn" vor gelegt findet. Ja, wenn der Stimmzettel bloß: „Für" oder „Ge gen" lautete, hätte der hochzuverehrende Herr Gegner ein Recht, Ein spruch zu erheben, so aber wissen weder er noch ich das Ergcb - niß des „Provisorischen Stimmzettels", welcher in der zweiten Rubrik noch überdieß acht Modalitäten enthält, also unter „Uro bedingt."