— ,3 — der Herrschaft Gabel geht von diesem „Drei schlagsstein mit dreier Herrschaften, nehm- lich Jahbeler, Gräfensteinisch und Zit- tauische Zeichen", bis auf die Höhe des Hoch waldes. Vermessungen von dieser Grenze und Re gulirung derselben fanden vielfach statt, z. B. in den Jahren >602,1652,>655,1678, 1704, 1719,1720,1774 rc. rc. Wollen wir hier nur zwei Vermessungen und zwar der von 1704 und 1720 aus den uns vor liegenden Urkunden ein Räumchen vergönnen, um uns derartige Begrenzungsarbeiten genauer vorstellen zu können. Die Vermessung 1704 geschah am 9. und 10. Juli. Bei dieser „Revision und Verneuerung der Landesgrenze zu Lückendorf zwischen Jhro Hochreichs- Gräfl. Lxeollkns Herrn Franz Anton von Berckha als Herrschaft zur Jahbel an einen: Und E. E. E. Hoch weisen Rathe der Churfürstl. Sachs. Sechsstadt Zittau andern Theiles. In Beisein von Jahblischer S eiten waren: Herrn Martin Leopold Günthers Hauptmann selbiger Herrschaft, Herrn Wenceslay Dureschecks, Burg- grafens, Herrn Johann Daniel Bergkmanns und Herrn Daniel Schmidts des Raths in Jahbel nebst chren Waldförstern. Von Zittauer Seiten waren: Herr Johann Christian Reseni, Raths Leabini, Herr Lic. Christ. Friedr. Behnesses Lenatoris, Herr Karl Christian Justs Stadtschreibers, Herr Joh. Siegfried Neseni, Bauschreibers, und derer Lückendorfer und Hartauer Förster." Die Nothwendigkeit einer Revision war um so nöthiger, da seit dem Juli >678, wo die letzte Revision stattfand, bereits 26 Jahre verflossen waren, jedoch währte es bis zum 12. Mai 1707 — ehe die Urkunde konsirmirt und von den 8 Kommissaren unterschrieben und besiegelt wurde, da vielfache Hinder nisse dazwischengekommen waren. — (?) Man begann die Revision beim oben erwähnten „Drei schlagsteine"