cke n- jN- Zei >ch :r- :r- ar er Is ') ei 10 ch it ir -d is d :r n n )' d n s :l 9 der Zittauer Rath 1592 die Niedersetzung einer Kom mission erlangte, die am 22. Oktober desselben Jahres, aus vier Herren bestehend, ankam. Die Herrschaft von Gabel wollte aber anfangs in keinen Vergleich wil ligen. Die anwesenden Kommissare ließen endlich „das Haderholz", wie man es noch heute nennt, durch den Waldmeister des Kamnitzer Kommissars, Georg Michel, dem auch der Zittauer Rath für drei tägige Arbeit 6 Thlr. bezahlte, vermessen und halbiren. Es schenkten auch bei dieser Gelegenheit die Kom missarien Geld zu dem damals beabsichügten Kirchen baue in Lückendorf. Die Gabler damals evangelische Herrschaft schenkte 100 Stämme Holz dazu, aber über 100 Jahre verflossen noch, weil die Dominikaner in Gabel den Bau zu verhindern wußten, ehe der unterbrochene Bau der Kirche wieder ausgenommen werden konnte. Noch steht aus jener Zeit der Grenz stein an der Straße, wo Böhmen beginnt. Links am sogenannten rothen Hügel kam zum Zittauer Ge biet der nachmalige Lückendorfer Viebig, richtiger ge sagt: Viehweg, der später Pfarrwiedemuth wurde. Mehrfache Streitigkeiten und Differenzen bezüglich der Waldgrenze zwischen dem Rathe zu Zittau und der Herrschaft zu Gabel brachten es dahin, daß man 1606 eine Grenzregulirung unternahm, welche auch in Liebe und Verträglichkeit zu Stande kam. Das Regulirungs original mußte nach Prag gesendet werden, wo es am 18. Juli 1602 konfirmirt wurde. Es heißt in der uns vorliegenden Copie jener Urkunde: „Oolltrrwation des zwischen der Herrschaft Gabel und der Stadt Zittau von dieser durch Ew. Majt. Kommissarien und der binnen Landen gegebenen Vollmacht errichteten Vertrag. Erledigt von Seiner Excellenz dem Herrn Oberkanzler in gegenwart der