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14826 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. 275. 27. November 1911. Geschäftsstelle des Börsenvereins über das bevorstehende Er scheinen der 3. (vermehrten und verbesserten) Auflage des von Max Paschke und Philipp Rath verfaßten Lehrbuchs des Deut- schen Buchhandels beigegeben, den wir der Beachtung der Leser empfehlen. Das unter der Ägide des Börsenvereins erstmalig zu Kantate 1908 erschienene Werk hat in den Kreisen der Berufs- genossen eine so beifällige Aufnahme gefunden, daß es das Buch des Buchhändlers geworden ist und wie kein anderes sich zu Ge schenkzwecken für Berufsangehörige zu Weihnachten eignen dürfte. Der erstaunlich billige Preis (2 starke in Leinen gebundene Bände 6 bar) ist trotz Vermehrung des Inhalts auch für die neue Auslage beibehalten worden und wird dem Werke weiterhin den Weg auch in die minderbemittelten Kreise der Berufsgenossen bahnen. 5. Ltrrttgarter FachkurS für Buchhändler. — An die auf den 20. u. 27. November festgesetzten Vorträge des Herrn Otto Bräu- ninger i. H. Wilhelm Violet über »Typographisches für den Buch händler« wird sich im Januar 1912 an zwei bis drei Abenden der Vortragszyklus des Herrn Hofrat Ludwig Petzendorfer, Bibliothekars an der Zentralstelle für Gewerbe und Handel, anschließen, der »die Entwicklung der Schrift« mit eigens hierzu angefertigten Licht bildern behandeln soll. Die Vorträge finden jeweils an einem Montag im Vortragssaale des Landesgewerbemuseums pünklich abends 8*/, Uhr statt. Ferner veranstaltet der Württ. Schwarzwaldverein Anfang März 3 Vortragsabende über »Kartenlesen« mit Demonstrationen, die Herr Inspektor Egerer am Statistischen Landesamt Stuttgart übernommen hat und an denen sich der Fachkurs beteiligen wird. Die Vorträge werden voraussichtlich im Bürgermuseum abgehalten Nähere Bekanntmachung erfolgt seinerzeit in den Tageszeitungen durch den Württ. Schwaldwaldverein. Die Gebühr für sämtliche Vorträge beträgt 3 Mitglieder des Württembergischen Schwarzwaldvereins, die sich durch ihre Mitgliedskarte auszuweisen haben, zahlen 2 >t. Anmeldungen werden möglichst sofort an den Stuttgarter Buchhändler-Verein z. Hdn. des Herrn M. Holland, in Firma Holland L Josenhans, den Stuttgarter Buchhandlungsgehilsen- Verein (E. V.) z. Hdn. des Herrn I. Maier, im Hause Ferdinand Enke, oder die Allgemeine Vereinigung Deutscher Buchhandlungs- gehilfen, Ortsgruppe Stuttgart, z. Hdn. des Herrn W. Hädecke, im Hause Strecker L Schröder, erbeten. Sonderrabatte in Leipzig. (Vgl. BBl. Nr. 100.) — Am 20. November fand auf Einladung der Mittelstands-Vereinigung im Königreich Sachsen in Leipzig eine Besprechung statt, an der die Vertreter einer größeren Anzahl der angesehensten Detail- geschäfte der Stadt teilnahmen. Der Vorsitzende, Stadtrat Hugo Seifert, berichtete über den Umfang, den die Gewährung des Sonderrabatts neuerdings in Leipzig wieder gewonnen hat, und über eine Eingabe, die die Mittelstands-Vereinigung im König- reich Sachsen im Frühjahre dieses Jahres an die Handelskammer und an die Gewerbekammer zu Leipzig gerichtet hat. Die Säch- sijche Handwerks- und Gewerbekammer-Konferenz habe sich dahin ausgesprochen, daß die Gewährung von Sonderrabatten ein Mißstand im Kleinhandel sei, der dringend der Abhilfe bedarf. Sie verurteile die einseitige Bevorzugung einiger Berufsgruppen seitens gewisser Geschäftsleute beim Einkauf von Waren gegen die übrigen Käufer und be dauere, daß sich immer noch eine Anzahl von Geschäfts inhabern findet, die sich zur Gewährung von Sonder rabatten verstehen. Auch die Handelskammern zu Chemnitz, Dresden, Erfurt, Hildesheim, Koblenz, Magdeburg, Mainz, Metz, Münster, Plauen und Saarbrücken und die Ältesten der Kaufmann schaft in Berlin haben sich gegen den Sonderrabatt ausgesprochen und diesen teilweise als gegen die guten Sitten und damit gegen das Gesetz über den unlauteren Wettbewerb verstoßend bezeichnet. In Dresden seien unter Führung des Vereins gegen Unwesen in Handel und Gewerbe durch Herrn Rechtsanwalt Hans Kohl mann eine Reihe von Prozessen gegen Sonderrabattgeber ein geleitet und energisch gesührt worden, deren Entscheidung durch das Oberlandesgericht und Reichsgericht in der nächsten Zeit bevorstehe. Die Versammlung beschloß, daß erneute Eingaben an die Handelskammer Leipzig von seiten der durch den Sonder rabatt geschädigten Geschäfte gerichtet werden sollen, und faßte die Einleitung von ähnlichen Prozessen wie in Dresden auch für Leipzig ins Auge. In welcher Beziehung diese Notiz zu buchhändlerischen Ver hältnissen steht und welche Nutzanwendung mit ihrer Veröffent lichung bezweckt wird, bedarf wohl keiner Erörterung. Post. Adressierung von Postsendungen. — Da es im Buchhandel gang und gäbe ist, Briefe oder Bücherzettel nur mit dem Namen und Bestimmungsort der betreffenden Buchhandlung zu versehen, weil man annimmt, daß diese Firmen allgemein bekannt seien, so verdient die nachstehende Notiz aus dem Hbg. Corresp. vom 21. November Beachtung: Nach den Bestimmungen der Postordnung sind auf den nach großen Orten gerichteten Sendungen auch die Straße und die Hausnummer anzugeben; beim Fehlen dieser Angabe besteht keine Gewähr für unauf- gehaltene Zustellung der Sendungen. Bei dem bedeutenden Um fange, den der Briefverkehr in Berlin und Hamburg ange nommen hat, und bei der Schnelligkeit, mit der die Verteilung der von auswärts eingehenden Briefsendungen auf die einzelnen Bestellämter stattfinden muß, liegt es im Interesse des Ab senders, den Empfänger der Sendungen so genau zu bezeichnen, baß auch über die Postanstalt, von der aus sie dem Adressaten übermittelt werden, kein Zweifel bestehen kann. Zu diesem Zweck ist es durchaus erforderlich, in der Aufschrift der nach Berlin und Hamburg gerichteten Briefsendungen neben der genauen Angabe der Wohnung nach Straße, Hausnummer, Gebäudeteil und Stockwerk auch die Nummer des Postamts, von dem die Sendung bestellt oder abgeholt wird, — bei Briefen nach Berlin auch den Postbezirk (6, VV., RVV. usw.) — deutlich und zutreffend anzugeben, z. B. Berlin AVV. 52, Rathenowerstraße 17 III; Ham burg 25, Bürgerweide 63, Hinterhaus 7 II. Diese Angaben sind auch bei Briefiendungen an Behörden, Firmen usw. notwendig. Bei Sendungen, die diesen Bedingungen nicht entsprechen, besteht keine Gewähr für deren rechtzeitige Bestellung. Es empfiehlt sich daher, daß die Hamburger Briefempfänger dauernd aus eine vollständige Adressierung der an sie gerichteten Sendungen hin wirken und zu diesem Zweck am Kopf der von ihnen ausgehen den Schreiben der Ortsangabe die Nummer der Bestellpostanstalt zusetzen und darunter Straße, Hausnummer usw. angeben. Post. Unmittelbarer Postpaketverkehr mit Brasilien. — Vom 1. Dezember ab können Postpakete ohne Wertangabe und ohne Nachnahme bis zum Gewicht von 6 auf dem direkten Wege über Bremen oder Hamburg nach Brasilien versandt werden. Die Pakete müssen frankiert sein. Die Taxen betragen für Pakete bis zum Gewicht von 1 Irx 2.60 über 1 bis 5 kg- 3.40 Der Verkehr ist vorläufig beschränkt auf die brasi lianischen Postanstalten in Bahia oder San (Säo) Salvador da Bahia, Belem oder Parä., Bello Horizonte (Minas Geraes), Curytiba (Parana.), Florianopolis (Santa Catharina), Fortaleza (CearL), Manaos (Amazvna), Paranaguü. (Paranri), Petropolis, Porto Alegre (Rio Grande do Sul), Recife (Pernam- buco), Rio de Janeiro, San (S5o) Paulo und Santos. — Bisher waren Postpakete nur nach 6 Orten in Brasilien und nur bis zum Gewichte von 3 zulässig, und diese konnten nur auf dem Um wege über Portugal durch portugiesische oder britische Dampfer befördert werden. Uber die Versendungsbedingungen des neuen Paketdienstes erteilen die Postanstalten Auskunft. Die wirtschaftliche Latte in Ägypten. — Die geschäftliche Lage in Alexandrien ist zurzeit, Ende Oktober 1911, ungünstig. Die unsicheren politischen Verhältnisse zwingen die hiesigen Banken, die Gewährung von Kredit möglichst einzuschränken. Insbesondere werden den Händlern, die Baumwolle von den Pflanzern kaufen und sie an die Exporteure verkaufen, fast gar keine Vorschüsse mehr gegeben. Diese Händler sind daher aus die Exporteure angewiesen, die aber nicht genügend Geld zur Ver fügung stellen können. Infolgedessen können die Pflanzer ihre Baumwolle nicht so leicht wie sonst verkaufen und haben geringere Einnahmen. Auch die Händler, die sich mit dem Umsatz der ein- gesührten Waren befassen, erhalten von den Banken nur gegen ganz sichere Garantien Kredit und sind weniger kaufkräftig. Die Zahlungsverhältnisse haben sich verschlechtert, und die Im-